Skoda Octavia mit EA189 Motor
Ist mein Skoda Octavia Diesel vom Abgaskandal betroffen und wann verjähren meine Ansprüche auf Schadenersatz? Wie sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen VW oder Skoda und wie hoch das Kostenrisiko? Diese durchaus berechtigten Fragen hören und lesen wir oft und versuchen Sie hier zu beantworten.

OLG Stuttgart verurteilt Händler zur Lieferung eines neuen Skoda Octavia
Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 29. Juli 2019 (Az.: 5 U 45/18), dass ein Händler einen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI zurücknehmen und dem Käufer einen Skoda Octavia aus der aktuellen Serienproduktion nachliefern muss. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer nicht anrechnen lassen.
Der Käufer hatte im Juni 2013 einen Skoda Octavia 2,0 TDI mit 81 kW und der Abgasnorm Euro 5 als Neufahrzeug erworben. Bei dem Pkw handelte es sich um ein Auslaufmodell, die nächste Modellgeneration mit der Abgasnorm Euro 6 und höherer Motorleistung war bereits verfügbar.
In dem Skoda des Klägers war der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem, wie sich später herausstellte, die Abgaswerte manipuliert worden waren. Der Kläger verlangte daher von dem Händler die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs, was dieser ablehnte. Nach dem Urteil des OLG Stuttgart muss er nun einen neuen Skoda Octavia nachliefern.
In erster Instanz war die Klage auf Nachlieferung eines Neuwagens noch gescheitert. Das Landgericht hatte entschieden, dass eine Nachlieferung unmöglich sei, da das Fahrzeug nicht mehr hergestellt wird und das Nachfolgemodell im Hinblick auf Motorleistung und Abgasnorm nicht gleichwertig sei und nicht derselben Gattung angehöre.
Achtung Verjährung zum 31.12.2019 für Octavia mit EA189
Fahrer, die nicht an dem VW Musterfeststellungsklage angemeldet haben, sollten unbedingt JETZT die Verjährung hemmen. Lesen Sie hier, wie sie dies Verjährung kostengünstig durch einen Schlichtungsantrag hemmen können in unserem Artikel zur Verjährung im Abgasskandal.
Skoda Octavia III mit EA288 Motor
In einem aktuellen Fall öffnet sich z. B. das Beweisaufnahmeverfahren am Landgericht Duisburg für einen Skoda Octavia III. Der Typ ist seit 2013 mit einem EA288 Reihenmotor unterwegs und vom offiziellen VW-Dieselskandal um den EA189 nicht betroffen. In diesem Verfahren wird durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass das Auto nicht der EU-Typgenehmigung entspricht.
Der Motor EA288 ist der Nachfolger des EA189 und wird seit 2014 in der gesamten Modellpalette von VW und der Konzerntöchter für die 1,6 und 2,0 TDI Modelle verwendet. Ins Gerede gekommen war der Motor u. a. durch den Zulassungsstopp für den VW Bulli „T6“ im Dezember des vergangenen Jahres.
Ein zwangsweiser Rückruf macht das Verfahren einfacher, aber es gibt auch Mittel und Wege, eine Betroffenheit nachzuweisen, wenn das KBA das betroffene Auto noch oder noch nicht im Fokus hat. Wir gehen davon fest davon aus, dass auch der EA288 werksseitig eine unzulässige Anschlatvorrichtung verbaut hat und daher Schadenersatzansprüche bestehen.