Wir empfehlen Ihnen, jetzt schnellstmöglich zu handeln und die Verjährung im VW Abgasskandal zu vehindern. Wenn der Rückruf Ihres Fahrzeugs durch den Hersteller nach dem 31. Dezember 2015 erfolgte, drohen die meisten Ansprüche bei allen Marken des VW-Konzerns zum 31. Dezember 2019 (Motor EA 189) zu verjähren. Wer sich zur VW Musterfeststellungsklage angemeldet und wieder abgemeldet hat, dessen Verjährungsablauf ist bis zu 6 Monate nach Abmeldung gehemmt. Sie können und sollten daher ihre Ansprüche gegen VW dann noch bis Ende März 2020 durch Klage oder Schlichtung sichern!

Wann tritt Verjährung ein für Schadenersatzansprüche im VW Diesel- Abgasskandal? Justus Rechtsanwälte vertritt bundesweit erfolgreich Dieselfahrer gegen VW, Audi, Skoda, Mercedes und weiter Hersteller. Damit Sie nicht ihre Schadensersatzansprüche wegen Verjährung verlieren, zeigen wir wie die Verjährungsfrist im Dieselskandal kostengünstig gehemmt werden kann.
Kenntnisabhängige Verjährung: 3 Jahre ab Rückruf
Das Zivilrecht nennt zwei Fristen für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Einereits läuft ab Kauf des Autos eine kenntnisunabhängige 10-jährige Verjährung. Stellen sie also erst 10 Jahre nach Kauf eines manipulierten Diesel fest, dass sie der Hersteller betrogen hat, so sind ihre Ansprüche untergegangen.
Wichtig und 2019 problematisch für VW, Audi, Skoda und Seat Dieselfahrer ist jedoch die sogenannte kenntnisabhängige dreijährige Verjährung nach § 195 BGB. Diese beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Dieselkäufer Kenntnis vom Schadensersatanspruch gegen den Hersteller erlangt hat.
Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist
Teilweise wird vertreten, dass Ansprüche gegen den Volkswagen-Konzern bereits zum Ende des Jahres 2018 verjährt sind. Unter anderem haben das Landgericht Trier und das Landgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 24. 5. 2019 (Az. 3 O 569/18) festgestellt, dass Schadensersatzansprüche gegen VW noch nicht verjährt sind und auch im Jahr 2019 noch gerichtlich geltend gemacht werden können. Die Richter führten dabei aus, dass die Verjährung regelmäßig erst mit Zugang der Betroffenheitsmitteilung des Herstellers oder einer entsprechenden Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) beginne. Erhalten Sie also einen Rückrufbescheid z.B. zur Nachrüstung oder sonst sichere Kenntnis, dass ihr PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Dann beginnen die 3 Jahre Verjährungsfrist zum Jahresende zu laufen.
Verjährung der Schadenersatzansprüche im Dieselskandal droht Ende 2019
Für viele VW, Audi, Skoda, Seat Diesel Fahrer tritt zum 31.12.2019 die Verjährung ihrer Ansprüche ein. Denn diese haben oft schon im Jahr 2016 Bescheide vom KBA, dem Hersteller oder Autohändler erhalten.
Betroffen im VW Abgasskandal sind Fahrzeuge der Marken
- Volkswagen,
- Audi,
- Skoda und
- Seat
mit Dieselmotoren des Typs EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.
Klagen gegen VW auch noch in 2020 möglich
Die Verjährung zum Jahresende betrifft nur Fahrzeuge, in denen ein Motor des Typs EA189 verbaut wurde. Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW, Opel etc. und auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit einem anderen Dieselmotor, zum Beispiel 3.0 l Diesel (VW Touareg, Porsche Cayenne etc.), sind hingegen nicht von der Verjährung zum Jahresende betroffen.
Aber auch danach ist eine Klage voraussichtlich noch möglich, da nach ganz überwiegender Auffassung Ende 2018 noch keine Verjährung eintrat, so aktuell etwa LG Weiden, Urteil vom 29.11.2019 – 11 O 248/19:
„§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB regelt als notwendige Voraussetzung neben dem Entstehen des Anspruchs für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Zwar war nach der Bekanntgabe der Unregelmäßigkeiten das mediale Echo durchaus groß und es wurden auch Internetseiten geschaltet, die es Fahrzeugeigentümern ermöglichen sollten, festzustellen, ob auch das Motoraggregat ihres Fahrzeugs betroffen war. Die Beklagte hat jedoch stets geleugnet und bestreitet dies auch nach wie vor, dass es sich bei der streitgegenständlichen Software um eine illegale Abschalteinrichtung i.S. des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 715/2007 handelt. (…). Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Fahrzeugeigentümer individuell durch die Schreiben der Beklagten oder ihrer Tochterfirmen bzw. des Kraftfahrtbundesamtes erfuhren, dass zum einen ihr Fahrzeug von der Manipulation ebenfalls betroffen war und das angebotene Software-Update vorzunehmen sei, ansonsten die Stilllegung des Fahrzeugs drohe, waren nach Auffassung der Kammer die Voraussetzungen für den Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB gegeben, (…).“
Mit der Argumentation des LG Weiden wird man aber für Geschädigte, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, auch noch im Jahr 2020 Ansprüche geltend machen können, denn vor dem 01.01.2017 hatten die Geschädigten regelmäßig keine Kenntnis von den illegalen Abschalteinrichtungen und der drohenden Zwangsstilllegung.
Hemmung der Verjährung durch Schlichtung oder Verhandeln des Anwalt im Abgasskandal
Variante Musterfeststellungsklage VW
Die Frist für die Anmeldung und Abmeldung zur VW Musterfeststellungsklage ist Ende September 2019 abgelaufen. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer raten wir von der Teilnahme an der Musterfeststellungskalge ab.
Achtung! Haben Sie sich von der Musterklage z.B. im September 2019 abgemeldet, so ist die Verjährung noch bis 6 Monate nach der Abmeldung gehemmt. Sie können also bis März 2020 noch die Klage erfolgreich einreichen!
Mit Anhängigkeit der Musterklage konnten geschädigte VW-Kunden noch von dem neuen Gesetz profitieren, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2019 verjähren. Am 1. November 2018 hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht.
Ziel der Musterklage ist die Feststellung, dass Volkswagen seine Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Das entsprechende Urteil gilt für alle Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen und angemeldet haben.
Betroffene VW-Kunden konnten sich auch selbst kostenlos in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnet hat. Soweit Sie sich ordnungsgemäß zu dem VW Musterfeststellungsverfahren angemeldet haben, so ist der Lauf der Verjährung für Sie bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt. Alle anderen VW-Dieselfahrer mit betroffenen PKW sollten jetzt mit der 2. Variante (Güteantrag oder Schlichtung) handeln.
Aktualisierung: Die Anmeldung zur VW Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich und aufgrund der überlangen Verfahrensdauer ohnehin nicht ratsam. Wir gehen auch nicht von einem „schnellen Vergleich“ aus, da VW mit jedem weiteren Verfahrenstag gewinnt.
Schlichtung, Güteantrag oder Klage
Ein Schlichtungsverfahren ist das zunächst günstigste Verfahren, denn hier fallen in der Regel nur ca. 200,- € für die angerufene Schlichtungsstelle an. Man hat dann i.d.R. 6 bis 12 Monate Zeit eine Klage in Ruhe vorzubereiten, Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder eine Prozesskostenfinanzierung einzuholen.
Soweit schon eine Rechtsschutzversichungszusage besteht, raten wir im VW Dieselskandal zur sofortigen und individuellen Klageeinreichung. Aufgrund der vielen Urteile gegen die VW AG und der guten Erfolgsaussichten raten wir auch ohne Rechtsschutz zur Klageeinreichung. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Zahlungsklage gegen VW sind nach unseren Klageergebnissen derart gut, dass Sie keinesfalls eine Verjährung der Ansprüche durch Untätigkeit riskieren sollten. Denn wir konnten bundesweit bislang alle Klagen gegen VW auf Schadenersatz gewinnen oder sehr gut vergleichen.
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Im Diesel – Abgasskandal müssen Sie jetzt handeln und ihre Ansprüche durch Schlichtung oder Klage bis spätestens zu Ende März 2020 geltend machen. Lassen Sie die Verjährung bitte individuell und von einem Spezialisten genau prüfen.
Spezialisierter Anwalt/ Anwältin zur Verjährung im Abgasskandal