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Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung zahlungspflichtig

Vom Abgasskandal betroffene Autokäufer von VW, Skoda, Audi, Porsche oder SEAT wollen den Schaden oft nicht auf sich sitzen lassen und rechtlich gegen den Autohändler bzw. den Hersteller vorgehen. Jedoch fürchten viele das Kostenrisiko, welches mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung daher geht. Gut, wenn man da rechtsschutzversichert ist. Doch was ist, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will?

Rechtsschutzversicherungen hatten Angst vor dem “Massenschaden”

Zu Beginn des Abgasskandals sicherte die Rechtsschutzversicherungen nur bei ca. 30 % der Anfragen die Deckung zu. Gerade bei sogenannten ” Massenschäden” wie dem Abgasskandal, von denen ein Großteil der Versicherten betroffen ist, möchten die Versicherungen einer Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen entgehen um nicht in den finanziellen Ruin zu rutschen. Da mittlerweile jedoch der Prozess in der Regel für den Kläger ausgeht und somit die Rechtsschutzversicherung dann selbst nicht in Anspruch genommen wird, sichert diese momentan sogar bei ca. 70 % der Anfragen die Deckung zu.

Rechtsschutzversicherungen im Abgasskandal
FAQ: Was, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will?

FAQ – Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen im Bezug auf Ihre Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal hier für Sie beantwortet:

Was kann ich nach einer Deckungsverweigerung tun?

Eine Ablehnung der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung bedeutet nicht, dass das letzte Wort schon gesprochen ist. Wir prüfen für Sie das Ablehnungsschreiben der Rechtschutzversicherung auf Fehler und überzeugen Ihre Rechtsschutzversicherung, dass Sie mit uns an Ihrer Seite mehr als gute Erfolgsaussichten haben. Schreiben Sie uns dafür einfach über das Kontaktformular .

Was, wenn die Rechtsschutzversicherung sich dann immer noch weigert?

Sollte sich Ihr Rechtsschutzversicherer auch nachdem wir uns mit ihr in Kontakt gesetzt haben, weiter die Übernahme der Deckung verweigern ist die Einleitung eines Gutachterverfahrens möglich oder ein Stichentscheid (begründete Stellungnahme, welche wir für Sie abgeben) gem. § 128 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) . Welche von den Optionen für Sie passen, hängt von Ihren konkreten Versicherungsbedingungen.

Wie gehe ich bei dem Gutachterverfahren vor?

Für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen das Gutachterverfahren vorsehen, muss zunächst die Einleitung dieses Verfahrens verlangt werden. Wird das Verfahren dann nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit eingeleitet, besteht für Sie in der Regel Versicherungsschutz in beantragtem Umfang. Bei unberechtigter Leistungsverweigerung muss die Versicherung sogar die Kosten des Gutachterverfahrens tragen.

Wie gehe ich einem dem Stichentscheid vor?

Wenn die Versicherungsbedingungen den Stichentscheid vorsehen, können wir für Sie eine begründete Stellungnahme abgeben, welche dann grundsätzlich bindend für die Versicherungen. In der Regel übernimmt die Versicherungen auch hierfür die Kosten.

ACHTUNG BEI FEHLENDEM HINWEIS: Wenn Ihre Versicherung die Deckung bereits verweigert hat, weil keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht oder die Klage mutwillig ist, und sie jedoch nicht auf das Gutachterverfahren bzw. den Stichentscheid hingewiesen hat, dann gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis sogar im Einzelfall als anerkannt.

Ihr Prozess wegen des Abgasskandals wird in den allermeisten Fällen Aussicht auf Erfolg haben. Der Rechtsanwalt wird dies der Rechtsschutzversicherung darlegen. Ihre Rechtsschutzversicherung muss Ihnen dann eine Deckungszusage erteilen.

Kann der Rechtsschutzversicherer mir kündigen?

Zwar kann es sein, dass der Rechtsschutzversicherer teilweise berechtigt ist zu kündigen, jedoch muss er selbst bei einer Kündigung die Kosten für das Verfahren im Abgasskandal übernehmen. Er zahlt dann also noch den Prozess gegen VW und andere Beteiligte, aber für keinen weiteren Prozess, dessen Ursache nach der Kündigung liegt.

Bevor der Versicherer Sie kündigt, können Sie den Vertrag auch selbst kündigen. Dann haben Sie bessere Chancen, eine neue Rechtsschutzversicherung ohne Aufschlag zu bekommen.

Warum verweigert die Rechtschutzversicherung die Deckung?

Das Problem ist, dass die Rechtsschutzversicherungen aus Angst vor dem “Massenschaden” häufig ihre Versicherten vom Prozess wegen des Abgasskandals abhalten möchten, obwohl ohne Klage das Risiko besteht, das die Ansprüche verjähren. Die Erfolgsaussichten gegen VW und andere Autohändler sind jedoch sehr gut. Bei einer erfolgreichen Klage gegen diese muss der Autohersteller oder der Händler selbst zahlen.

In den Ablehnungsschreiben der Versicherung heißt es, die Klage wäre „mutwillig“ und hätte „keine hinreichenden Erfolgsaussichten„. Das ist oft falsch, hält aber dennoch viele vom Prozess ab.

Welche Fehler kann das Ablehnungsschreibens aufweisen?

  1. Fehlender Hinweis auf die Möglichkeit des Stichentscheids, des Gutachterverfahrens oder etwas Vergleichbarem.
  2. Ablehnung der Deckungsanfrage aus dem Grund, das die Kosten für einen Prozess das wirtschaftliche Interesse am Ergebnis erheblich übersteigen (Mutwilligkeit), ohne die Gründe konkret zu benennen.
  3. Nachträgliche Berufung auf zuvor nicht genannte Ablehnungsgründe.
  4. Schlechterstellung des Versicherten durch Setzung einer Frist für den Stichentscheid, obwohl das Gesetz keine Frist vorsieht (129 VVG).

Wann ist eine Klage mutwillig?

Eine Klage ist mutwillig, wenn der Rechtsschutzversicherte ein unvernünftiges Verfahren führen will.

Mutwillig ist, wenn der Versicherungsnehmer die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen haben möchte, obwohl der Kostenaufwand deutlich höher ist, als das Interesse des Rechtschutzversicherten den Rechtstreit zu gewinnen.

OLG Karlsruhe Urteil vom 6.12.2016, 12 U 106/16

Anders gesagt: Wenn das Interesse an der Durchsetzung bestimmter Ansprüche nicht ausreicht, um den dafür notwendigen Kostenaufwand zu rechtfertigen, dann liegt Mutwilligkeit vor.

Der Rechtsschutzversicherer darf Ihre Deckungsanfrage nicht aus diesen Gründen ablehnen. Sollte Ihr Versicherer es dennoch tun, sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen gem. 128 VVG und die Anfertigung eines Stichentscheids oder die Einleitung eines Gutachterverfahrens verlangen.

Wann hat eine Klage hinreichende Erfolgsaussichten?

Für eine hinreichende Erfolgsaussicht reicht es bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg vor Gericht mindestens genauso hoch ist, wie die Wahrscheinlichkeit eines Misserfolgs.

Landgericht Düsseldorf (Akz: 9 O 113/16)

Das OLG Hamm und das OLG Celle bejahte bereits Anfang 2016 die „hinreichenden Erfolgsaussichten“ im Rahmen einer sofortigen Beschwerde über die Genehmigung von Prozesskostenhilfe. Auch das OLG Düsseldorf schloss sich in einer Pressemitteilung dieser Ansicht an. Die Erfolgsaussichten im Abgasskandal sind mittlerweile sogar überaus gut. Deshalb halten wir eine Ablehnung bei Rechtschutzfällen im Abgasskandal nicht für vertretbar. Die Gerichte sehen dies auch so.


Haben Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung gewandt und eine Ablehnung auf Ihre Deckungsanfrage erhalten? Dann können wir Ihnen helfen! Wir prüfen das Ablehnungsschreiben auf formelle und inhaltliche Fehler, vor allem aber schildern wir Ihrem Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens. Für eine kostenfreie Erstberatung schreiben sie und einfach über das Kontaktformular.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung zum Erfolg

Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollte bei den guten Aussichten geklagt werden, entweder mit unserem Prozesskostenfinanzierer oder auf eigene Kosten. Denn diese Kosten muss VW oder der beklagte Hersteller ebenfalls ersetzen.  

Wenn Ihr Wagen auch vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie sich bei uns kostenfrei und individuell beraten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir gemeinsam einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Klagen ohne Kostenrisiko mit Prozesskostenfinanzierung

Wir arbeiten eng mit dem Hamburger Prozesskostenfinanzierer iubel. zusammen. Dieser finanziert Klagen im Abgasskandal schnell, ohne lange Vorprüfung und gegen Erfolgsbeteiligung. Die Rechtsanwaltskosten werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen, so dass Sie keinen Cent selbst zahlen müssen. Selbstverständlich können Sie auch ohne Prozesskostenfinanzierung Klagen gegen Audi führen. Wir übernehmen gern die Anfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung und gehen das Prozesskostenrisiko mit Ihnen durch.

Für eine kostenfreie Erstberatung schreiben sie und einfach über das Kontaktformular.

Lesen Sie hier mehr zum VW Dieselskandal

Die VW Musterfeststellungsklage taugt nicht!

Achtung: Nehmen Sie am Musterfestellungsverfahren teil ? Wenn ja, lesen Sie unseren Beitrag, um herauszufinden, warum das Verfahren für Sie ungüstig ist. Wir sind für Sie da!

Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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