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Audi Q3 Dieselskandal: Justus Klage erfolgversprechend

Bei einem noch laufenden Verfahren gegen die Audi AG hat uns das Landgericht Ingolstadt in einem Hinweis bestätigt, dass es die Klage auf Rückgabe eines Audi Q3 für zulässig und begründet hält. Die Aussichten sind daher gut, dass unserem Mandanten der Schadenersatzanspruch zugesprochen wird.

Audi Q3 Dieselskandal: Justus Klage erfolgversprechend

Audi ist als Tochter des VW-Konzerns genau so in den Abgasskandal verwickelt wie andere Autohersteller auch.

Die Betrugssoftware zur Manipulation der Abgaswerte wurde nun auch bei zahlreichen Audi-Modellen festgestellt. Daher sind die betroffenen Fahrzeuge von Fahrverboten und Stilllegungen bedroht.

Anstatt bei der Aufklärung zu helfen, bezeichnete der Vostand die manipulierten Motoren/ Abschalteinrichtungen als „Versehen“. Er gab die Existenz der Schummelsofware erst zu, als die Prüfer ihn sicher feststellen konnten. Nun wurde auch der deutschen Behörden Audi-Chef Rupert Stadler in Untersuchungshaft genommen.

Schadensersatz für unseren Mandanten

In einem Klageverfahren, welches wir gegen die Audi AG; VW Bank führen hat das Gericht uns einen Hinweis gem. § 139 ZPO gegeben, dass ein möglicher Schadensersatz aus  §§ 823 II BGB, 6 I, 27 I EG-FGV besteht.

Zum Sachverhalt

Der Kläger erwarb 2014 einen gebrauchten PKW Audi Q3 2.0 TDI quattro. Dieser Audi Q3 ist mit einem 2.0 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG und Herstellerin des Fahrzeugs.

In dem Fahrzeug war eine Motorensteuerungsgerätesoftware installiert, die erkennt, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand den neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt. Dann wird sofort ein besonderer Modus aktiviert (sog. Umschaltlogik).

Das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtete die Audi AG mit Bescheid vom 14.10.2015, bei allen betroffenen Fahrzeugen des Motors EA 189 die unzulässige Abschaltvorrichtung zu entfernen und nachzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Der Kläger ist der Nachbesserungsaufforderung nachgekommen und hat das erforderliche Software Update aufspielen sowie erforderliche Umrüstungen vornehmen lassen.

Klage auf Schadenersatz auch nach Software Update möglich

Aufgrund des Mehrverbrauches und des Leistungsverlußtes ließ sich der Kläger durch Justus Rechtsanwälte beraten. Wir haben dann die Klage gegen Audi vor dem LG Ingolstadt auf Zahlung des Kaufpreises sowie Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeuges anhängig gemacht.

Hinweis des LG Ingolstadt auf gute Erfolgsaussichten

Das LG Ingolstadt hat die mündliche Verhandlung anberaumt und bereits vorab die Beklagte darauf hingewiesen, dass ein Anspruch des Klägers gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 27 EG-FGV in Betracht kommt.

Auch nach Auffassung von Justus Rechtsanwälte hat die Beklagte durch den Einbau der Abschalteinrichtung in den Audi Q3 gegen § 27 EG-FGV verstoßen und damit ein Schutzgesetz verletzt. Hierdurch wurde der Klagepartei ein Schaden zugefügt. Es ist klar erkennbar, dass § 27 EG-FGV auch den einzelnen Verbraucher schützen soll. Denn der Verordnungsgeber wollte, dass nur technisch einwandfreie und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen hergestellte Fahrzeuge an Verbraucher ausgeliefert werden.

Diese Audi Fahrzeuge sind betroffen

Justus rät:

Haben Sie einen Audi Diesel gekauft, finanziert oder geleast und wollen diesen zurück geben, bzw. den eingetretenen Minderwert gegen die Audi AG einklagen? Dann wenden Sie sich an uns. Wir vertreten eine Vielzahl von Autokäufern sowohl in Klageverfahren als auch beim Widerruf der Autofinanzierungen.

Für eine kostenfreie Erstberatung schreiben sie und einfach über das Kontaktformular.

Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/ pixabay.com

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