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Opel-Bank: Widerruf eines Autokredits – LG Aurich

Opel-Bank: Widerruf eines Autokredits – LG Aurich

Das Amtsgericht Aurich hat nun erneut entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Opel-Bank auch Jahre nach Vertragsschluss möglich ist.

Widerrufsbelehrung Opel-Bank laut LG Aurich fehlerhaft

Der Beschwerdeführer hatte von der Opel-Bank ein Darlehen in Höhe von rund 13.500 Euro zur Finanzierung seines Fahrzeugs aufgenommen. Die reguläre Widerrufsfrist wäre eigentlich bereits zwei Wochen nach Vertragsschluss, also Mitte Dezember 2015, abgelaufen. Die Stornierungsbedingungen der Opel Bank waren jedoch fehlerhaft. Das Problem war, dass die Folgen des Widerrufs nicht klar definiert waren und nicht klar war, welche Zinsen der Kunde im Falle eines Widerrufs zu zahlen hat. Dies ist laut LG Aurich widersprüchlich.

Folge der Stornierung

Dadurch sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf immer noch möglich gewesen. Folge des Widerrufs ist nun, dass die Klägerin das Fahrzeug  an die Bank zurück geben kann und ihre bereits gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück erhält.

Dies ist nicht das erste Urteil, was das LG Aurich bezüglich eines Widerrufs eine Vertrages der Opel-Bank fällt (Az.: 1 O 632/18) . Für mehr Informationen klicken Sie hier.

Da die Opel-Bank beim Oberlandesgericht Oldenburg noch in Berufung gehen kann, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Zu beachten ist, dass nicht nur der Opel-Bank, sondern auch bundesweit anderen Banken Fehler bei der Kreditvergabe zur Finanzierung eines Autos unterlaufen sind.

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Foto: © DariuszSankowski/ pixabay

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