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Musterfeststellungsklage VW Bank

Volkswagen Bank: Ablehnung der Musterfeststellungsklage

Das OLG Braunschweig lehnte nun die  erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank ab.

Die Volkswagen Bank vergab genau wie die Mercedes Bank Kredite und Darlehen für den Kauf eines Fahrzeuges. Gegen beide Banken wurde November 2018 eine Sammelklage bei Gericht eingereicht. Laut dem Kläger (“Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V”) hätte die Widerrufsfrist der Verträge nie zu laufen begonnen und der Widerruf wäre noch möglich. Durch die Rückabwicklung des Vertrages könnten man daher die Auszahlung der bisher gezahlten Raten verlangen, wobei man die Fahrzeuge im Gegenzug zurückgegeben müsste. Dabei verweisen die Kläger auf angeblich unvollständige Angaben in den Darlehensverträgen, wobei gerad eben die Widerrufsbelehrung betroffen sein soll.

Volkswagen Bank: Ablehnung der Musterfeststellungsklage
Schutzgemeinschaft scheitert mit Musterfestellungsklage gegen VW

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. keine qualifizierte Einrichtung

Das OLG Braunschweig entschied sich mit dem Beschluss vom 12. Dezember (Az.: 4 MK 2/18)  gegen den Eintrag der Musterfeststellungsklage in das Klageregister. Laut dem OLG gäbe es keinen Nachweis dafür, dass die “Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V”. eine qualifizierte Einrichtung im Sinne der Zivilprozessordnung zu sein und daher die Musterfeststellungsklage überhaupt einreichen dürfe. Dafür benötigt eine Einrichtung eine bestimmte Mitgliederanzahl (mind. 350 natürliche Personen oder zehn Verbände), welche die genannte Schutzgemeinschaft nicht aufweise. Die Schutzgemeinschaft reichte lediglich eine anonymisierte Mitgliederliste ein, welche eine Nachprüfung unmöglich mache.

Außerdem könne “die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V.” nicht nachweisen, dass sie vorwiegend die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrnehme, also ausschließlich eine beratende Tätigkeit habe. Laut dem Gericht, erzielt die Gemeinschaft Gewinne zum größten Teil aus Abmahnungen.

Entscheidung wurde nun dem BGH überlassen

Jedoch ist zu beachten, dass die Entscheidung des OLG noch nicht rechtskräftig ist. Die Beschwerde ist erst einmal zum Bundesgerichtshof zugelassen worden, der nun darüber entscheiden muss.

Darlehensnehmer die ihren Autokredit widerrufen wollen, sind weiterhin auf die Einzelklage angewiesen.

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