Audi tiefer im Abgasskandal als erwartet:
Audi hat mit vier Abgasstrategien von 2003 bis 2018 seine Kunden getäuscht. Das Kraftfahrtbundesamt drückte im Abgasskandal beide Augen zu.

Audi Dieselskandal in Kürze:
- Juni 2017: Audi muss 24.000 Fahrzeuge der Modellreihen A8 und A7 mit V6- und V8-Dieselmotoren der Baujahre 2009 bis 2013 zurückrufen
- Mai 2018: Audi wird verdächtigt bei den Modellen A6 und A7 mit Dieselmotoren eine illegale Software zur Abgasmanipulation einzusetzen
- Juni 2018: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt den Verdacht und ordnet den Rückruf an – über 60.000 Modelle darunter in Deutschland 33.000.
- Oktober 2018: Der im Juni verhaftete Chef Rupert Stadler bleibt weiterhin in Untersuchungshaft; VW gibt bekannt, sich von Stadler endgültig zu trennen
- November 2018: Rückruf. Das KBA ruft weitaus mehr Fahrzeuge zurück, als angenommen – insgesamt 151.000 Modelle von Audi A6 und A7
Chronik im Abgasskandal ab 2019
- Februar 2019: Die Audi AG wird vom Landgericht Bonn verurteilt und spricht dem Käufer eines Q3 Schadensersatz zu.
- Juni 2019: Audi soll noch bis 2018 manipulierte Autos verkauft haben und setzte vier Abgasstrategien ein. Teilweise werden Grenzwerte um das 18-fache im Fahrbetrieb überschritten.
Hat das KBA Kraftfahrtbundesamt die Abgasmanipulationen gedeckt? - Juli 2019: In der Diesel-Affäre hat die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler erhoben. Ihm und drei weiteren Angeschuldigten werde „Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen“. Stadler soll mitverantwortlich sein, dass Audi noch lange nach Bekanntwerden der Affäre manipulierte PKW verkauft hat.
- Audi Käufer sollten jetzt Rücktritt und Schadenersatz einklagen
- August 2019 Staatshaftung: Audi-Käufer aus Hannover will jetzt die Bundesrepublik für den Dieselskandal haftbar machen
- November 2019: Rückruf von Euro-4-Diesel: Laut Pressemitteiung des Spiegel hat das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf von Audi Euro 4 Dieselmodellen A4 und A6 aus 2004-2009 angeordnet. Diese galten bislang als unverdächtig, nun werden auch hier illegale Abschalteinrichtngen vermutet.
Aktuelles zum Audi Dieselskandal ab 2020
- 18.08.2020 Benzinskandal: unzulässige Abschalteinrichtung durch Lenkbewegung beim Audi Q5 TSFI 2.0
- 22.02.2021: BGH Urteil VI ZR 505/19 : BGH bemängelt zu wenig Virtrag zur Haftung von Audi im Abgasskandal und verweist zurück zum OLG Naumburg
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Haftet Audi oder Volkswagen auf Schadenersatz?
Im Abgasskandal von Volkswagen muss Audi für die manipulierten Dieselmotoren EA 189 haften, die in den Modellreihen der Tochtergesellschaft aus Ingolstadt verbaut wurden. Mit insgesamt acht Entscheidungen bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München am Montag, dass Audi Schadenersatz zahlen muss, obwohl die Motoren von der Konzernmutter aus Wolfsburg entwickelt wurden.
Ein Unternehmen, das für die von ihm hergestellten Geräte vorgefertigte Einbauteile verwendet, treffe grundsätzlich die Sorgfaltspflichten eines Herstellers, argumentierte der 21. Zivilsenat in einem Urteil (Az: 21 U 3457/19 u.a.). In diesem Zivilstreit änderte das Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt ab und verurteilte den Hersteller zur Zahlung von rund 8900 Euro nebst Zinsen an den Eigentümer eines „Q5“. Alle Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, so dass wohl noch der BGH entscheiden wird.
BGH mit Dämfer für Audi Klagen
Einen Dämfer gibt nun das BGH Urteil von 22.02.2021, Az. VI ZR 5050/19. Der für Sachdenssersatz zuständige 6. Senat des Bundesgerichtshof sieht in dem Verfahren keine ausreichenden Nachweis für eine zwingende Kenntis von Audi und lässt das Verfahren nun neu aufrollen. Das OLG Naumburg hatte zuvor dem Kläger 20.000 € zugesprochen.
Folgt der Benzinerskandal auf den Dieselskandal?
Dem SWR liegt exklusiv ein aktuelles Gerichtsgutachten vor, das für einen Audi Q5 TFSI 2.0 (Euro 6), Baujahr 2015, angefertigt wurde. Hintergrund ist eine Klage gegen Audi vor dem Landgericht Offenburg. Auch Benzinmotoren werden nun vom Abgasskandal betroffen sein, da mit dem Gutachten eine unzuässige Abschalteinrichtung festgestellt wurde. Hier bitte weiterlesen…
Für Volkswagen gibt es keine Gesetze, Volkswagen macht die Gesetze
So lautet ein Spruch aus internen Quellen, die die Unternehmenskultur beschreibt. Der Ingolstädter Autobauer Audi und VW Tochter hat in der Abgasaffäre offenbar viel umfassender manipuliert als bislang bekannt. Nach Bericht der Tagesschau von gestern (31.06.2019) gehe es dabei auch um Dieselfahrzeuge mit größerer Motorisierung mit der Abgasnorm Euro 6. Betroffen seien mehr als 200.000 Fahrzeuge von Audi aber auch auch Volkswagen und Porsche.
Rückruf durch das Kraftfaft-Bundesamt
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Modelle zurückgerufen. Die entsprechenden Bescheide verschickte die Flensburger Behörde bis Januar 2018. Damals erklärte das zuständige Bundesverkehrsministerium, in den Fahrzeugen sei nur eine Abschalteinrichtung verbaut, nämlich die “Motoraufwärmfunktion”.
Vier Abgasstrategien von Audi
Tatsächlich zeigen die nicht öffentlichen KBA-Bescheide, die BR Recherche und dem Handelsblatt vorliegen: Audi setzte nicht nur eine, sondern meist vier unterschiedliche Abgasstrategien ein. Dadurch sind die Fahrzeuge auf dem Prüfstand sauberer als im Straßenverkehr. Die Behörde schlüsselt die Strategien in den jeweiligen Bescheiden alphabetisch auf – von A bis D.
Unzulässige Abschalteinrichtung schon 2003 bekannt
Das Kraftfahrt-Bundesamt stellte den Einsatz einer “unzulässigen Abschalteinrichtung” in Audi-Diesel-Fahrzeugen der Euro-4-Klasse fest.
Die Manipulation von Abgastests war bei Audi schon 2003 Thema, so der Bericht der “Tagesthemen”. Tatsächlich kommt von 2003 bis 2010 mit der so genannten “Akustikfunktion” eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, und zwar in Audi-Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4. Das schreibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einem internen Vermerk vom 26. Juli 2018, der BR Recherche vorliegt. Darin heißt es, die Funktion stelle sicher, “dass der Emissionsgrenzwert für Stickoxide unter Typprüfbedingungen sicher eingehalten wird”, sie werde deswegen “als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft”.
Die Behörde hat bis heute keine Konsequenzen gezogen. Einen Rückruf der Euro-4-Diesel gibt es bisher nicht. Auf Anfrage äußern sich weder das KBA noch das übergeordnete Bundesverkehrsministerium zu diesem Sachverhalt.
Kraftfahrtbundesamt KBA in der Kritik
Oliver Krischer von den Grünen kritisiert das Vorgehen der Bundesbehörde scharf: “Eigentlich würde man erwarten, dass eine Behörde selber aktiv wird, sich selber ein Bild verschafft, wenn sie einen Verdacht eines Betruges hat, wir reden ja hier über Straftaten. Dazu ist das KBA aber nicht willens und in der Lage.”
Schon im September 2018 teilte dann das Kraftfahrt-Bundesamt Audi schriftlich mit: Es sei beabsichtigt, einen Rückruf-Bescheid zu erlassen. Der Autobauer bekam Gelegenheit, bis zum 27.9.2018 Stellung zu nehmen. Doch die ist inzwischen ohne Konsequenzen verstrichen. Zurückgerufen hat das KBA die Fahrzeuge bis heute nicht.
Statt selbst zu prüfen, soll es sich auf Angaben der Hersteller verlassen haben. Auch von der Staatsanwaltschaft München II, die im Diesel-Skandal ermittelt, kommt nun harte Kritik. Sie verlangt sofortige Information durch das KBA bei neuen Erkenntnissen. Auch eine Durchsuchung der Behörde sei nun denkbar.
Verjährung: Schadensersatzansprüche drohen zu verjähren
Für Autofahrer, die ihren Euro-4-Audi vor 2011 erworben haben, ist die verschleppte Klärung des Falls durch das KBA sehr ärgerlich. Denn Schadenersatzansprüche können nach zehn Jahren ab Kauf kenntnisunabhängig verjähren. Das Kraftfahrt-Bundesamt arbeitet für Audi und VW indem es trotz Kenntnis in den letzten Jahren nicht aktiv geworden ist. Die Autohersteller werden sich in den Verfahren sicher auch auf die Verjährng berufen. Um so wichtiger ist es, dass Audi Käufer ihr Ansprüche rechtzeitig anwaltlich geltend machen.
Staatshaftung im Dieselskandal: Audi-Käufer aus Hannover fordert Schadensersatz vom Staat
Ein Käufer aus Hannover will jetzt die Bundesrepublik für den Diesel-Skandal haftbar machen. Ihm sei ein Schaden in Höhe von 47.272 Euro entstanden. Der Staat habe Schutzvorschriften der Europäischen Union nicht umgesetzt und VW zu lasch kontrolliert. Weil Bundesministerien und Behörden über Jahre Hinweise auf Manipulationen an Diesel-Autos ignoriert haben, fordern auch weitere VW-Kunden jetzt Schadensersatz vom Staat. Vor Allem im Fall der Verjährung von Ansprüchen gegen den Hersteller ist die Staatshaftung durchaus zu prüfen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat mit Bescheid vom 04.06.2018 den verpflichtenden Rückruf von rund 33.000 in Deutschland zugelassenen A6 und A7 angeordnet. Es soll sich dabei um Fahrzeuge mit den Motoren V6 TDI Gen2 Evo aus der aktuellen Baureihe C7 mit einer Leistung von über 200 kW und der Schadstoffklasse Euro 6 handeln, die ab 2014 gebaut wurden. Nun werden noch Modelle Q6 und Q7 und weitere dazukommen, die bis 2018 verkauft worden sind.
Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die vom KBA in diesen Modellen gefundene und von Audi eingeräumte Abgasmanipulation.
Das KBA untersagte Audi auch den weiteren Verkauf dieser Modelle, bis der Konzern ein Software-Update bereitgestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die Abgasmanipulationen beseitigt werden kann. Dem Hersteller aus Ingolstadt wurde aufgegeben, die unzulässige Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.
FAQ: Fragen und Antworten zum Audi Diesel Abgasskandal
Nach derzeitiger Rechtsprechung zu den vergleichbaren VW Fällen können die Autokäufer der betroffenen Audi Modelle nun Schadensersatz verlangen. Sie erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung nach Kilometerleistung. Dies durch eine schnelle und erfolgreiche Einzelklage. Wir konnten in den VW-Fällen schon zahlreiche Urteile erzielen.
Wir empfehlen in jedem Fall die schnelle und effektive Klage auf Schadenersatz gegen den Hersteller. Warum finden Sie ausführlich auf unserem Beitrag zur Musterfeststellungklage.
Nach dem aktuellen Urteil des BGH zur Haftung, sollten Klagen gegen den Motorhersteller VW gerichtet werden. Denn es ist umstritten, ob der Audivorstand selbst Kenntnis von der Abschalteinrichtung hatte. Nach Aktueller Rechtsprechung sind nun auch Klagen gegen Audi selbst begründet.
Verjährung im Abgasskandal tritt entweder 10 Jahr nach Kauf ein oder drei Jahre nach Kenntnis vom Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung. Die Kenntnis kann z.B. durch einen Rückrufbescheid entstehen. Lesen Sie hier mehr zur Verjährung im Dieselskandal.
Wir haben bislang all unserer Klagen gegen Autohersteller gewonnen. Unsere Mandanten erhalten den Kaufpreis zurück erstattet abzüglich der üblichen Nutzungsentschädigung.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt bei erfolgreichem Urteil der Gegner. Ansonsten rechnen wir mit ihrer Rechtsschutzversicherung ab oder Sie erhalten eine Prozessfinanzierung.
Lesen Sie hier welche Modelle vom Rückruf und Dieselskandal betroffen sind
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Ansprechpartnerin:
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