Das OLG Köln hat die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für den Motortyp EA 897 erheblich erleichtert. Das rechtskräftige Urteil vom 12. März 2020 (Az.: 3 U 55/19) klärt die Frage: KBA Rückrufaktionen müssen nicht gegeben sein. Das Untätigbleiben der Behörden schließt den Schadensersatzanspruch nicht aus.
Der Dieselmotor wurde unter anderem in den VW Touareg II, Phaeton, Amarok; Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7; Porsche Panamera I, Cayenne II und Macan eingebaut.

Der Motor EA 897
Der 3,0-Liter-Motor EA 897 wurde von Audi entwickelt und in zahlreiche Premium-Modelle des VW-Konzerns eingebaut. Beispiele sind die SUVs von Porsche, Audi und VW.
Das KBA hat verschiedene Rückrufaktionen für eine ganze Reihe von Fahrzeugen mit diesem Motor angeordnet. Betroffen sind sowohl Euro 5 als auch Euro 6 PKW (z.B. KBA-Referenznummern: 007256, 007257, 009297 – Audi A4 und Q7 sind erfasst).
Unter Verdacht auf mögliche Manipulation stehen die folgenden Modelle mit 3,0 Liter Dieselmotoren:
- VW Touareg II, Phaeton, Amarok
- Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7
- Porsche Panamera I, Cayenne II und Macan
Sie verwenden die Motoren EA 897 oder EA 897 evo. Die Baujahre können variieren, da die größeren Motoren über einen langen Zeitraum produziert und eingesetzt wurden.
OLG Köln zu EA 897
Im Fall ging es um einen VW Touareg 3.0 V6 TDI (Euro 5). Der Dieselfahrer klagte gegen VW wegen sittenwidriger Schädigung. Für dieses Modell gab es keinen Rückruf durch das KBA. Deshalb hat sich die erste Instanz auf die Seite von VW gestellt und die Schadenersatzforderungen des Klägers nicht anerkannt. Das LG Bonn wies die Klage ab.
Die zweite Instanz sah die Dinge jedoch anders. Das OLG Köln entschied, dass die Rechte des Klägers nicht berücksichtigt wurden. Das OLG Köln sah den 1. instanzlichen Vortrag des Klägers für substantiiert. Die Richter konnten und sollten diesen Vortrag nicht als „Vortrag ins Blaue hinein“ zurückweisen.
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 826 BGB reicht es aus, dass der Kläger greifbare Anhaltspunkte vorgetragen hat, auf die er den Verdacht gründet, dass sein KFZ manipuliert war. Ein Dieselfahrer muss nicht die genaue Arbeitsweise seines Motors und der Bauteile erwähnen und begründen.
Anders als die Beklagte meint, sind greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erst dann gegeben, wenn das Kraftfahrtbundesamt auch bezüglich Fahrzeugen des konkreten Fahrzeugtyps eine Rückrufaktion angeordnet hat.
OLG Köln, Urteil vom 12. März 2020 – 3 U 55/19
Das Untätigbleiben der Behörden kann nicht ein Indiz für das Fehlen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sein.
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Der Diesel-Skandal betrifft auch die größeren 3-Liter-Motoren. Das bedeutet, dass jeder Käufer eines 3,0 V6-Dieselmotors vom Typ EA 896, EA 897 oder EA 897evo Anspruch auf Schadenersatz haben kann. Das neue Gerichtsurteil des OLG Köln sowie das Gutachten der EU – Generalanwältin erleichtern das Verfahren zur Geltendmachung dieser Ansprüche erheblich.
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