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Urteile im Diesel Abgasskandal

Hier finden Sie erfolgreiche Urteile zum Dieselskandal – Abgasskandal mit Benennung des Gerichts, des Aktenzeichens und dem Ergebnis. Diese Urteile haben entweder wir für unsere Mandanten bundesweit erstritten oder es werden veröffentlichte Urteile von Kollegen genannt.

Urteile im Dieselskandal, Abgasskandal
Urteile im Dieselskandal gegen VW, Audi, Porsche, Mercedes, u.a.

Urteile gegen Audi:

Landgericht Ingolstadt, Klägervertreter: JUSTUS Rechtsanwälte Berlin und Potsdam, Modell: Audi Q3 2.0 TDI quattro.

Der Kläger erwarb 2014 einen gebrauchten PKW Audi Q3 2.0 TDI quattro. Dieser Audi Q3 ist mit einem 2.0 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Das Gericht bejaht den Anspruch des Klägers gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 27 EG-FGV und veruteilte Audi zum Ersatz des Kaufpreises abzüglich des Nutzungsersatzes.

Land­gericht Cott­bus, Urteil vom 13.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 380/18
Modell: Audi A3 DPF CR 2.0 TDI
Das Gericht verurteilte Audi zum Schadens­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

Land­gericht Ingol­stadt, Urteil vom 15.05.2018
Aktenzeichen: 42 O 1199/17 (nicht rechts­kräftig)
Modell: Audi A1 TDI
Das Gericht verurteilte Audi zum Schadens­ersatz wegen Verletzung der EU-Zulassungs­regeln.

Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 08.01.2019
Aktenzeichen: 7 O 265/18 (nicht rechts­kräftig)
Modell: Audi A4 mit 3.0-TDI
Audi A4 mit 3.0-TDI-Motor mit so genanntem „Thermo­fenster“. Das heißt: Die Abgas­reinigung arbeitet nur inner­halb bestimmter Luft­temperaturen. Ist es wärmer oder kälter, schaltet die Elektronik die Abgas­reinigung ab. Das Gericht stellte fest, dass Audi zum Schadens­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist. Die Abschaltung der Abgas­reinigung schon bei Temperaturen unter­halb von fünf Grad sei unzu­lässig, urteilte das Gericht und verwies auf die Unter­suchungen der Bundes­regierung, die zum gleichen Ergebnis kam.

Urteile gegen Mercedes Benz, Daimler AG:

Land­gericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.06.2019
Aktenzeichen: 1 O 248/18 (nicht rechts­kräftig)
Mercedes Modell: Mercedes-Benz C220 d T
Der Kläger hatte den PKW erst im August 2017 gebraucht erworben. Es war mit einem Motor vom Typ OM651, Schad­stoff­klasse Euro 6, ausgestattet. Das Gericht verurteilte Daimler zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Daimler muss den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter erstatten.

Land­gericht Hanau, Urteil vom 07.06.2018
Aktenzeichen: 9 O 76/18 (nicht rechts­kräftig)
Modell: Vito 114 CDI
Der Kläger hatte den Vito im Dezember 2016 gekauft. Das Gericht entschied: Daimler muss den Kauf­preis in Höhe von 59 500 Euro abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung für mit dem Wagen gefahrene Kilo­meter erstatten.

Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 01.04.2019
Aktenzeichen: Kn 8 O 120/18 (nicht rechts­kräftig)
Modell: Viano 2.2 CDI, Euro 5
Es ging um einen Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI, Euro 5. Einen von Kraft­fahrt­bundes­amt ange­ordneten Rück­ruf gibt es für den Wagen nicht. Das Gericht verurteilte Daimler trotzdem zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Unstreitig war, dass die Abgas­reinigung bei geringen Temperaturen um mindestens 15 Prozent reduziert wurde. Daimler muss den Kauf­preis abzüglich Nutzungsentschädigung auf Laufleistung von 250 000 km erstatten.

Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 09.05.2019
Aktenzeichen: 23 O 220/18 (nicht rechts­kräftig)
Modell: Mercedes ML 250 CDI Bluetec
Es ging um einen Mercedes ML 250 CDI Bluetec, Motor­typ: OM651, Euro 6, der wegen illegaler Motorsteuerung vom Kraft­fahrt­bundes­amt zurück gerufen wurde. Das Gericht verurteilte Daimler zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Der Wagen verfüge gleich über mehrere unzu­lässige Abschalt­einrichtungen im Sinne der EU-Regeln über die Typzulassung. Die Herab­setzung der Abgas­reinigung bereits bei Temperaturen unter 14 Grad Celsius sei illegal. Gesamtlaufleistung von 250 T km für die Nutzungsentschädigung.

Urteile gegen Porsche:

Land­gericht Bochum, Urteil vom 08.02.2019
Aktenzeichen: I-4 O 101/18 (nicht rechts­kräftig)
Modell: Porsche Macan S
Das Gericht verurteilte den Hersteller zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Die Richter sprachen dem Kläger nicht nur die Erstattung des Kauf­preises, sondern auch vier Prozent Zinsen darauf zu.

Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 25.10.2018
Aktenzeichen: 6 O 175/17 (nicht rechts­kräftig)
Modell: Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor
Das Gericht urteilte wie bereits in zahlreichen VW-Fällen jetzt soweit bekannt erst­mals gegen Porsche: Der Hersteller muss Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zahlen. Den Einwand, dass Audi den Motor geliefert habe und Porsche nichts von der illegalen Abschaltung der Abgas­reinigung wusste, ließ das Gericht nicht gelten. Die Gesamtfahrleistung für die Nutzungsentschädigung wurde aud 300 000 km geschätzt.

Urteile gegen VW, Volkswagen:

Landgericht Leipzig: Urteil vom 25.07.2019, Az.: 4 O 2692/18 (rechtskräftig), Klägervertreter: Justus Rechtsanwälte, Berlin und Potsdam

Modell: Golf VI 2,0 TDI; Das Landgericht Leipzig verurteilte die Volkswagen AG mit Urteil vom 25.07.2019, Az.: 4 O 2692/18 auf Zahlung von Schadenersatz iHv. 12.370,96 € zzgl. Zinsen. Dies Zug um Zug gegen Übereignung des Golf VI 2,0 TDI unseres Mandanten.

Landgerichts Potsdam: Urteil vom 19.06.2019, Az. 4 O 398/18 (nicht rechtskräftig), Klägervertreter: JUSTUS Rechtsanwälte

Modell: VW Touran Trendline BlueMotion Technology 1.6 l TDI DPF Der Kläger begehrt Schadensersatz aufgrund der Verwendung und des Einbaus von manipulierter Software in einem von ihm im Jahr 2010 erworbenen Neufahrzeug VW Touran Trendline BlueMotion Technology 1.6 l TDI DPF. Dieser VW Touran ist mit einem1.6 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Nachdem der Kläger das von der VW AG angebotene Software-Update auf den VW Touran aufspielen ließ, stellte der Kläger Mängel an seinem Fahrzeug fest, welche vor dem Update noch nie aufgetreten waren. So blinkte mehrmals die Motorkontrollleuchte während der Fahrt auf und der Kläger konnte seinen VW Touran nicht mehr wie gewohnt beschleunigen. Der Kläger muss sich den Nutzungsvorteil (auf 250 T km Gesamtlaufleistung) anrechnen lassen und kann die Rückerstattung seines Kaufpreises gegen Herausgabe des VW Touran verlangen.

Landgericht Neuruppin: Urteil vom 28.05.2019, Az. 31 O 185/18, Klägervertreter: JUSTUS Rechtsanwälte

Modell: Golf Plus Cross 2.0 TDI. Das Langgericht verurteilte VW zur Rücknahme. Noch ist die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 28.05.2019 zum Az. 31 O 185/18 nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten ob VW in Berufung geht.

BGH: Urteil vom 13. April 2021 – VI ZR 274/20

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 13. April 2021 – VI ZR 274/20), dass der Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB zur Rückgewähr von Finanzierungskosten im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag führt. Ist das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen, erhält der Eigentümer nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die gezahlten Darlehenszinsen und die Zahlungen für die Kreditausfallversicherung zurück.

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Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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