Hier finden Sie erfolgreiche Urteile zum Dieselskandal – Abgasskandal mit Benennung des Gerichts, des Aktenzeichens und dem Ergebnis. Diese Urteile haben entweder wir für unsere Mandanten bundesweit erstritten oder es werden veröffentlichte Urteile von Kollegen genannt.

Urteile gegen Audi:
Landgericht Ingolstadt, Klägervertreter: JUSTUS Rechtsanwälte Berlin und Potsdam, Modell: Audi Q3 2.0 TDI quattro.
Der Kläger erwarb 2014 einen gebrauchten PKW Audi Q3 2.0 TDI quattro. Dieser Audi Q3 ist mit einem 2.0 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Das Gericht bejaht den Anspruch des Klägers gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 27 EG-FGV und veruteilte Audi zum Ersatz des Kaufpreises abzüglich des Nutzungsersatzes.
Landgericht Cottbus, Urteil vom 13.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 380/18
Modell: Audi A3 DPF CR 2.0 TDI
Das Gericht verurteilte Audi zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 15.05.2018
Aktenzeichen: 42 O 1199/17 (nicht rechtskräftig)
Modell: Audi A1 TDI
Das Gericht verurteilte Audi zum Schadensersatz wegen Verletzung der EU-Zulassungsregeln.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 08.01.2019
Aktenzeichen: 7 O 265/18 (nicht rechtskräftig)
Modell: Audi A4 mit 3.0-TDI
Audi A4 mit 3.0-TDI-Motor mit so genanntem „Thermofenster“. Das heißt: Die Abgasreinigung arbeitet nur innerhalb bestimmter Lufttemperaturen. Ist es wärmer oder kälter, schaltet die Elektronik die Abgasreinigung ab. Das Gericht stellte fest, dass Audi zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Die Abschaltung der Abgasreinigung schon bei Temperaturen unterhalb von fünf Grad sei unzulässig, urteilte das Gericht und verwies auf die Untersuchungen der Bundesregierung, die zum gleichen Ergebnis kam.
Urteile gegen Mercedes Benz, Daimler AG:
Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.06.2019
Aktenzeichen: 1 O 248/18 (nicht rechtskräftig)
Mercedes Modell: Mercedes-Benz C220 d T
Der Kläger hatte den PKW erst im August 2017 gebraucht erworben. Es war mit einem Motor vom Typ OM651, Schadstoffklasse Euro 6, ausgestattet. Das Gericht verurteilte Daimler zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer erstatten.
Landgericht Hanau, Urteil vom 07.06.2018
Aktenzeichen: 9 O 76/18 (nicht rechtskräftig)
Modell: Vito 114 CDI
Der Kläger hatte den Vito im Dezember 2016 gekauft. Das Gericht entschied: Daimler muss den Kaufpreis in Höhe von 59 500 Euro abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung für mit dem Wagen gefahrene Kilometer erstatten.
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 01.04.2019
Aktenzeichen: Kn 8 O 120/18 (nicht rechtskräftig)
Modell: Viano 2.2 CDI, Euro 5
Es ging um einen Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI, Euro 5. Einen von Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf gibt es für den Wagen nicht. Das Gericht verurteilte Daimler trotzdem zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Unstreitig war, dass die Abgasreinigung bei geringen Temperaturen um mindestens 15 Prozent reduziert wurde. Daimler muss den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung auf Laufleistung von 250 000 km erstatten.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019
Aktenzeichen: 23 O 220/18 (nicht rechtskräftig)
Modell: Mercedes ML 250 CDI Bluetec
Es ging um einen Mercedes ML 250 CDI Bluetec, Motortyp: OM651, Euro 6, der wegen illegaler Motorsteuerung vom Kraftfahrtbundesamt zurück gerufen wurde. Das Gericht verurteilte Daimler zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Wagen verfüge gleich über mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne der EU-Regeln über die Typzulassung. Die Herabsetzung der Abgasreinigung bereits bei Temperaturen unter 14 Grad Celsius sei illegal. Gesamtlaufleistung von 250 T km für die Nutzungsentschädigung.
Urteile gegen Porsche:
Landgericht Bochum, Urteil vom 08.02.2019
Aktenzeichen: I-4 O 101/18 (nicht rechtskräftig)
Modell: Porsche Macan S
Das Gericht verurteilte den Hersteller zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Richter sprachen dem Kläger nicht nur die Erstattung des Kaufpreises, sondern auch vier Prozent Zinsen darauf zu.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.10.2018
Aktenzeichen: 6 O 175/17 (nicht rechtskräftig)
Modell: Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor
Das Gericht urteilte wie bereits in zahlreichen VW-Fällen jetzt soweit bekannt erstmals gegen Porsche: Der Hersteller muss Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen. Den Einwand, dass Audi den Motor geliefert habe und Porsche nichts von der illegalen Abschaltung der Abgasreinigung wusste, ließ das Gericht nicht gelten. Die Gesamtfahrleistung für die Nutzungsentschädigung wurde aud 300 000 km geschätzt.
Urteile gegen VW, Volkswagen:
Landgericht Leipzig: Urteil vom 25.07.2019, Az.: 4 O 2692/18 (rechtskräftig), Klägervertreter: Justus Rechtsanwälte, Berlin und Potsdam
Modell: Golf VI 2,0 TDI; Das Landgericht Leipzig verurteilte die Volkswagen AG mit Urteil vom 25.07.2019, Az.: 4 O 2692/18 auf Zahlung von Schadenersatz iHv. 12.370,96 € zzgl. Zinsen. Dies Zug um Zug gegen Übereignung des Golf VI 2,0 TDI unseres Mandanten.
Landgerichts Potsdam: Urteil vom 19.06.2019, Az. 4 O 398/18 (nicht rechtskräftig), Klägervertreter: JUSTUS Rechtsanwälte
Modell: VW Touran Trendline BlueMotion Technology 1.6 l TDI DPF Der Kläger begehrt Schadensersatz aufgrund der Verwendung und des Einbaus von manipulierter Software in einem von ihm im Jahr 2010 erworbenen Neufahrzeug VW Touran Trendline BlueMotion Technology 1.6 l TDI DPF. Dieser VW Touran ist mit einem1.6 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Nachdem der Kläger das von der VW AG angebotene Software-Update auf den VW Touran aufspielen ließ, stellte der Kläger Mängel an seinem Fahrzeug fest, welche vor dem Update noch nie aufgetreten waren. So blinkte mehrmals die Motorkontrollleuchte während der Fahrt auf und der Kläger konnte seinen VW Touran nicht mehr wie gewohnt beschleunigen. Der Kläger muss sich den Nutzungsvorteil (auf 250 T km Gesamtlaufleistung) anrechnen lassen und kann die Rückerstattung seines Kaufpreises gegen Herausgabe des VW Touran verlangen.
Landgericht Neuruppin: Urteil vom 28.05.2019, Az. 31 O 185/18, Klägervertreter: JUSTUS Rechtsanwälte
Modell: Golf Plus Cross 2.0 TDI. Das Langgericht verurteilte VW zur Rücknahme. Noch ist die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 28.05.2019 zum Az. 31 O 185/18 nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten ob VW in Berufung geht.
BGH: Urteil vom 13. April 2021 – VI ZR 274/20
Der BGH hat entschieden (Urteil vom 13. April 2021 – VI ZR 274/20), dass der Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB zur Rückgewähr von Finanzierungskosten im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag führt. Ist das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen, erhält der Eigentümer nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die gezahlten Darlehenszinsen und die Zahlungen für die Kreditausfallversicherung zurück.
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