Mit seinem Urteil vom 31.03.2020 (Az 7 O 67/19 – nicht rechtskräftig) verurteilte das LG Düsseldorf die BMW AG wegen sittenwidriger Schädigung. Der Autohersteller muss Schadensersatz zahlen, weil im Motor eines BMW X1 ein thermisches Fenster eingebaut wurde.

Urteil BMW
Der Kläger hatte mit schriftlichem Vertrag vom 12.05.2017 ein Fahrzeug der Marke BMW mit dem Motormodell N47D20O1 erworben. Das Fahrzeug war vom einem amtlichen Rückruf des KBA nicht betroffen.
Das Landgericht hatte entschieden, dass dem Kläger (Fahrer eines BMW X1, Euro 5) trotzdem ein Schadensersatz zusteht. Das in dem Auto eingebaute sog. Thermofenster manipuliert die Abgaswerte im Normalbetrieb durch eine illegale Abschalteinrichtung.
Die schädigende Handlung des Motorherstellers liegt in dem Inverkehrbringen – unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung – des Dieselmotors N47, dessen Motorsteuerungssoftware mit einem sog. „Thermofenster“ versehen ist. Bei dieser Softwaresteuerung erfolgt die Abgasrückführung in einem Temperaturbereich zwischen 17 °C und 33 °C zwar zu 100 %. Das ist die Temperatunr die regelmäßig bei der Abgassuntersuchung in Innenräumem zu erwarten ist. Zwischen -11 °C und +17 °C reduziert das Steuergerät jedoch die Abgasrückführung drastisch; oberhalb von +33 °C wird sie vollständig deaktiviert.
Bei dem sog. „Thermofenster“, handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Reaktion der BMW AG
Der Autobauer war mit der Entscheidung des LG Düsseldorf erwartungsgemäß nicht einverstanden. Daher hatte BMW die Berufung sofort eingelegt.
Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass die Gerichte den Beschluss des BGH vom Januar 2020 beachten; der Vortrag eines geschädigten Dieselfahrers kann nicht mehr als „ins Blaue hinein“ abgelehnt werden.
Zudem bestätigte das Gericht: Um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, muss das Fahrzeug eines Verbrauchers nicht unbedingt von einer Rückrufaktion des KBA betroffen sein.
Justus rät:
Das neue Urteil im BMW Abgasskandal ist für betroffene Dieselbesitzer eine gute Nachricht. Der Abgasskandal ist nun auch bei den bayrischen Motorenwerken angekommen. Betroffen sind viele Fahrzeuge der Marke – sowohl Euro 5 als auch Euro 6 Fahrzeuge mit Hubraum zwischen 1.995 cm³ und 2.993 cm³.
Lesen Sie hier mehr zum BMW Dieselskandal und allen aktuellen Urteilen und betroffenen Modellen.
Ist Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Nutzen Sie unser Auto-Check und Rechner und finden Sie heraus. Nicht nur VW, sondern auch Audi, Porsche, Skoda, Seat, Opel, Mercedes-Benz und BMW haben am Dieselgate teilgenommen.
Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und individuell beraten. Senden Sie uns hierzu einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.