Mit seinem Urteil vom 31.03.2020 (Az 7 O 67/19 – nicht rechtskräftig) verurteilte das LG Düsseldorf die BMW AG wegen sittenwidriger Schädigung. Der Autohersteller muss Schadensersatz zahlen, weil im Motor eines BMW X1 ein thermisches Fenster eingebaut wurde.

Urteil BMW
Der Kläger hatte mit schriftlichem Vertrag vom 12.05.2017 ein Fahrzeug der Marke BMW mit dem Motormodell N47D20O1 erworben. Das Fahrzeug wurde vom einem amtlichen Rückruf des KBA nicht betroffen.
Das Landgericht hatte entschieden, dass dem Kläger (Fahrer eines BMW X1, Euro 5) ein Schadensersatz zusteht. Sein Auto manipulierte die Abgaswerte im Normalbetrieb durch eine illegale Abschalteinrichtung.
Die schädigende Handlung des Motorherstellers liegt in dem Inverkehrbringen – unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung – des Dieselmotors N47, dessen Motorsteuerungssoftware mit einem sog. „Thermofenster“ versehen ist. Bei dieser Softwaresteuerung erfolgt die Abgasrückführung in einem Temperaturbereich zwischen 17 °C und 33 °C zwar zu 100 %. Zwischen -11 °C und +17 °C reduziert das Steuergerät jedoch die Abgasrückführung drastisch; oberhalb von +33 °C wird sie vollständig deaktiviert.
Bei dem sog. „Thermofenster“, handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Reaktion der BMW
Der Autobauer sei mit der Entscheidung des LG Düsseldorf nicht einverstanden. Daher hatte BMW die Berufung sofort eingelegt.
Die Entscheidung des LG zeigt noch, dass die Gerichte den Beschluss des BGH vom Januar 2020 beachten; der Vortrag eines geschädigten Dieselfahrers kann nicht mehr als „ins Blaue hinein“ abgelehnt werden.
Zudem bestätigte das Gericht: Um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, muss das Fahrzeug eines Verbrauchers von einer Rückrufaktion des KBA nicht betroffen sein.
Justus rät:
Das neue Urteil BMW ist für betroffene Dieselbesitzer eine gute Nachricht. Der Abgasskandal ist noch nicht zum Ende. Betroffen Sie viele Fahrzeuge der Marke – sowohl Euro 5 als auch Euro 6 Fahrzeuge mit Hubraum zwischen 1.995 cm³ und 2.993 cm³.
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