Nach den Schlussanträgen der Generalstaatsanwältin spricht Vieles dafür, dass VW im Abgasskandal vor dem EuGH eine empfindliche Niederlage kasserien wird. Eine Niederlage, von der auch andere Autobauer wie Daimler oder BMW betroffen wären. In einem Verfahren vor dem EuGH machte die Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April klar, dass sie Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich für unzulässig hält (Az.: C-693/18).

Das EuGH Gutachten stuft Motorsteuerung als illegal ein. Auch wenn das Verfahren gegen VW eingeleitet wurde, hat das neue Gutachten weitaus größere Konsequenzen – Mercedes und andere Autohersteller können die manipulierende Motorsteuerung nicht mehr rechtfertigen.
Die Motorsteuerung ist grundsätzlich verboten
Hintergrund des EuGH Gutachtens sind die französischen Ermittlungen gegen den VW-Konzern. Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass viele Dieselfahrzeuge des gesamten VW-Konzerns über eine Abschalteinrichtung verfügen. Die Motorsteuerung erkennt, wenn sich das Auto auf dem Prüfstand befindet und reduziert die Abgaswerte.
Ein französisches Gericht hatte den EuGH angerufen, um klären zu lassen, ob VW bei einem Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Eleanor Sharpston, die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bejahte dies eindeutig. Dabei geht ihre Einschätzung weit über den VW-Motor EA 189 hinaus. Sie hält Abschalteinrichtungen grundsätzlich für illegal, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden.
In Ihrem Gutachten ist ausdrücklich festgestellt, dass die von vielen Autoherstellern verwendeten Versionen der Abschaltsoftware illegal sind.
“Die grundsätzlich nach EU-Recht verbotene Motorsteuerung ist keine Ausnahme und daher auch nicht zum Schutz des Motors vor Verschließung oder Verschmutzung erlaubt. “
Die Richter des EuGH sind nicht an das Gutachten gebunden; die von den Generalanwälten erstellten Gutachten stellen grundsätzlich eine Art Empfehlungen dar. Die bisherige Praxis zeigt jedoch, dass der Gerichtshof diesen Empfehlungen in vielen Fällen folgt.
Die Auswirkung für Daimler, VW, BMW und andere Hersteller:
Obwohl der europäische Gerichtshof noch nicht entschieden hat, kann man das heutige Gutachten als Vorentscheidung betrachten.
Das heißt: Die nun eingeleiteten Prozesse gegen VW werden durch diese neue Bewertung unterstützt. So wird zum Beispiel die erste große Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal am 5. Mai erwartet. In diesem Fall behauptet ein VW-Käufer, sein Auto enthalte eine illegale Abschlateinrichtung, was VW bestreitet.
Aber die Ergebnisse des Gutachtens enden nicht bei den VW-Kunden. Ein solches EuGH Urteil wird insbesondere Auswirkung auf die Rechtsprechung im Mercedes Benz Abgasskandal haben. Denn nach den Artägen sind Abschalteinrichtungen nach der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert wird. Das ist beispielsweise bei den vielfach verwendeten Thermofenstern bei der Abgasreinigung der Fall.
Bislang wurden viele Schadenersatzklagen abgewiesen mit dem Argument, dass das sogenannte „thermische Fenster“ keine unzulässige Abschalteinrichtung sei. Es diene vorrangig dem Schutz des Motors und der Komponenten.
Nun wird nach nach EU Recht feststehen, das auch das sog. thermische Fenster bei Klagen gegen den Herstellter Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Diese vernünftigen Feststellung werden wohl auch die Oberlandesgerichte in der Bundesrepublik folgen.
Viele laufende Prozesse werden von der EuGH Entscheidung beeinflusst sein und haben nun bessere Erfolgsaussichten. Eine Klagewelle ist zu erwarten.
Justus rät:
Das Gutachten der Generalanwältin ist für viele betrogene Dieselfahrer in ganz Europa von großer Bedeutung. Die verbraucherfreundliche Stellungnahme zeigt, dass die Verteidigungsstrategie der Automobilhersteller nicht aufgehen kann.
Die gute Nachricht ist daher, dass die Chancen der Geschädigten heute besser sind, als sie gestern waren.
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