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FAQ zur Musterklage

FAQ: Fragen zum Abgasskandal und Dieselgate

Hier finden Sie häufige Fragen ( FAQ ) und Antworten zum Thema Abgasskandal, Dieselgate, Fahrverboten und VW-Softwaremanipulation, Verjährung u.v.m

Fragen FAQ zum Abgasskandal
Fragen ( FAQ ) zum Abgasskandal

Antworten zu häufigen Fragen (FAQ) :

1. Was heißt Dieselgate, Dieselskandal oder Abgasskandal?

Mit den Begriffen Dieselskandal bzw. Dieselgate verbindet sich eine Manipulation einer Motorsteuerungssoftware, der sogenannten Abschalteinrichtung u.a. durch den Pkw-Hersteller VW und Audi. Die rechtliche Aufarbeitung des Skandals ist noch lange nicht abgeschlossen.

2. Was ist eine Abschalteinrichtung?

Eine Abschalteinrichtung ist kein Bauteil, sondern eine Software in der Motorsteuerung. Diese sorgt dafür, dass bei Abgasmessungen auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe aus dem Auspuff kommen als im normalen Betrieb auf der Straße.

3. Ist mein Auto betroffen?

Betroffen sind derzeit Modelle der Marke VW mit EA 189-Dieselmotor – und zwar sowohl 1,2-Liter-, 1,6-Liter- als auch 2,0-Liter-Aggregate. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des Konzerns: Audi, SEAT, SKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge.  Unter folgenden Links können Sie nachsehen, ob Ihr Auto dabei ist: VWAudiSkodaSeat. Dazu muss lediglich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingegeben werden. Sie befindet sich nach Herstellerangaben entweder vorne im Service-Handbuch oder im unteren Bereich der Windschutzscheibe.

Bei Mercedes, BMW und Opel wurde noch keine Betrugssoftware nachgewiesen, aber freiwillige „Nachrüstungen“ in Form eines Updates der Motor-Software angekündigt.

4. Muss ich mit Fahrverboten rechnen?

Ja, solche Fahr­verbote werden kommen. Das Bundes­verwaltungs­gericht hat den Weg freigemacht. Einzel­heiten sind allerdings noch nicht bekannt.

5. Kann meinem Auto die Zulassung entzogen werden? Stilllegung

Ja. Grundsätzlich ist es recht­mäßig, nicht nachgerüstete Autos auf der Grund­lage der Fahr­zeug-Zulassungs-Verordnung aus dem Verkehr zu ziehen, wenn Sie die Abgasgrenzwert nicht einhalten. Zuständig ist nicht das Kraft­fahr­bundes­amt (KBA) in Flens­burg, sondern die jeweilige lokale Zulassungs­stelle. Erste Betriebs­untersagungensind auch bereits ergangen. Betroffene können sich gegen die Stilllegung wehren und mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage dagegen vorgehen. Das Verwaltungsgericht klärt dann, ob die Maßnahmen rechtmäßig sind. In Eilfällen auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

6. Was heisst Nachrüstung und muss ich das Softwareupdate machen lassen?

Bei den Nachrüstungen vom Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche) und von Mercedes handelt es sich um Updates der Software der Motorsteuerung. Dabei werden je nach Modell Abschaltvorrichtungen für die Abgasreinigung deaktiviert oder der Bereich der Außentemperatur oder der Fahrsituationen verändert, in dem die Abgasreinigung aktiv ist.

Sie sollten das Software-Update machen lassen, es sei denn Sie wollen ohnehin auf Rückabwickung klagen. Aber auch dann ergibt sich durch die Nachrüstung grundsätzlich kein Rechtsnachteil. Es werden allerdings auch technische Nachteile und Mehrverbrauch befürchtet.

7. Was ist eine Blaue Plakette?

Wie bei der bekannten Grünen Plakette möchten diverse Kommunen und Städte, die derzeit wegen Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte verklagt werden, mit einer Blauen Plakette vom Dieselskandal betroffene Autos aus ihren Innenstädten fernhalten. Es sollen dann nur Dieseln ab Euro 6 oder Euro 6d so eine Blaue Plakette zu geben. Die DUH (deutsche Umwelthilfe) verlangt ein Fahrverbot auch für Euro-6-Diesel, solange diese nicht nachweislich den Laborgrenzwert auch auf der Straße einhalten.

Wer sicher gehen, will dass er auch in Zukunft mit seinem Diesel noch in Umweltzonen fahren darf, in denen Fahrverbote für ältere Diesel drohen, der sollte sich für ein PKW-Modell mit der Schadstoffklasse Euro 6d-Temp entscheiden.

8. Dieselgate: Welche Ansprüche habe ich gegen Wen?

Sie können Ansprüche aus Kaufrecht gegen den Verkäufer oder Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller (z.B. VW, Mercedes, etc) geltend machen. Auch können Sie den Kreditvertrag widerrufen, falls Sie Ihren Autokauf finanziert haben.

Sie geben den manipulierten Diesel zurück und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis erstattet – abzüglich eines Nutzungsersatzes. Beim Widerruf des Autokredites erhalten Sie von der Bank die eingezahlten Raten gegen Rückgabe des PKW.

9. Kann ich an einer Sammelklage teilnehmen?

Nein. Betroffene müssen einzeln vor Gericht ziehen, da es in Deutschland noch keine Verbraucher-Sammelklagen gibt. Immer mehr Gerichte urteilen bundesweit, dass die Händler oder gleich die Hersteller zur Rücknahme verpflichtet sind, so dass auch eine Einzelklage lohnt.

10. Was kostet mich eine Klage im Abgasskandal?

Mit einer Rechtsschutzversicherung zahlen Sie nur ihre Selbstbeteiligung. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.

Wer nicht rechtsschutzversichert ist, sollte sich nach unserer Auffassung keinem Rechtsdienstleister mit Prozesskostenfinanzierung anschließen. Zwar wird das Kostenrisiko übernommen. Allersings zahlen Sie regelmäßig hierfür 30 bis 50 % der Urteilssumme im Erfolgsfall. Von Ihrem gezahlten Kaufpreis bleibt dann nach Rückgabe des PKW nicht mehr viel übrig. Hier fahren Sie mit den gesetzlichen Gebühren (Prozesskostenrechner), Prozesskostenhilfe oder einem Erfolgshonorar nur mit dem Anwalt viel besser.

11. Bis wann kann ich meine Rechte im Dieselskandal geltend machen? Verjährung

Vom Kaufvertrag zurücktreten kann der vom Diesel-Abgasskandal betroffene Autokäufer innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Fahrzeugs, bei Gebrauchtwagen häufig nur ein Jahr. Schadensersatzansprüche können bis zu drei Jahre nach Bekanntwerden des Mangels eingeklagt werden. Auch wer den Widerrufsjoker bei einer Kreditfinanzierung nutzt, hat länger Zeit für eine Klage. Wir raten Ansprüche (Rückabwicklung) bis zum 31.12.2019 einzuklagen.

Lesen Sie HIER mehr zum VW- Abgasskandal, Dieselgate, Fahrverboten und unserem Angebot für ihre Klage auf Schadenersatz.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Dieselskandal spezialisiert und erteilt Ihnen gern eine kostenfreie Erstberatung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen direkt an.

Foto:© TeroVesalainen ( FAQ ) /pixabay

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