
Dieselfahrzeuge der SEAT – Marke sind vom Abgasskandal betroffen. Dieselgate hat eine konzernweite Relevanz, so dass auch Fahrer des Herstellers SEAT Ihre Rechte geltend machen können.
Wir vertreten seit Beginn des sog. Diesel Abgasskandals bundesweit betroffene Autokäufer von SEAT, VW, Audi, Mercedes, BMW und andere Autohersteller.Wir bieten schnelle und unkomplizierte Hilfe bei rechtliche Fragen durch unsere kostenfreie Erstberatung, telefonisch, per Email oder direkt in unseren Büros in Berlin und Potsdam an.
SEAT im Abgasskandal
Jeder kennt heute das Thema “Abgasskandal”. Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass die Konzernobergesellschaft – VW AG – in ihren Dieselfahrzeugen eine Abschaltseinrichtung instaliert hat, um die gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte umzugehen. Deswegen kann das Motormodell EA 189 der VW AG nur in einem Prüfmodus die Abgasnormen erreichen. Im Normalbetrieb wird dagegen ein Großteil der Abgasreinigungslage abgeschaltet.
Da die spanische Gesellschaft „SEAT“ eine Konzerntochter der VW AG ist, wurde das Motormodell auch in SEAT-Autos eingebaut. Die vom Skandal betroffenen Fahrer der SEAT-Marke können wie die VW-Fahrer eine Software-Update bekommen. Dafür hat der Hersteller auch eine Webseite eingerichtet, wo man kostenlos und unter Eingabe der FIN-Nummer einen Termin und ggf. Update vereinbaren kann. Diese Software wurde auch von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt.
Die Software-Update ist aber nicht immer eine taugliche Lösung des Problems. Wie schon bei VW gesehen, kann die Nachrüstung zu Nachteilen führen, insbesondere hat diese eine negative Auswirkung auf den Verbrauch und die Leistung des KFZ.
Welche SEAT – Autos sind betroffen ?
Der mangelhafte Motor EA 189 wurde in Modelle mit Baujahr zw. 2009 und 2015 eingebaut. Die Hubraum-Variante 1.2; 1.4; 1.6 und 2.0 Liter Diesel sind betroffen. Laut SEAT sind PKWs mit einem Motor der EURO 6 Norm jedoch nicht Teil des Abgasskandals.
Ist Ihr Fahrzeug mangelhaft ? Sie können hierzu unsere „Auto-Check“ Funktion benutzen und in weniger als 3 Klicks herausfinden!
Welche Rechte haben die SEAT – Fahrer ?
Die Fahrer eines SEAT – Fahrzeugs haben die gleichen Rechte wie beim VW – Skandal. Jeder Käufer hat grds. das Recht ein mangelfreies Auto zu bekommen. Da die Abgaswerte manipuliert sind, gelten die betroffenen Fahrzeuge nicht als „mangelfrei“.
Die Software-Nachrüstung durch SEAT ist möglicherweise aber keine Lösung. Deshalb können die Fahrzeughalter die Rückabwicklung des Vertrags durch eine Rücktrittserklärung bewirken. Sie müssen den Kaufpreis zurückverlangen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückgabe des KFZ.
Eine Hardware-Nachrüstung für alle PKWs der Marke wird noch nicht genehmigt. Nur für die Modelle Seat Ibiza und Leon mit 1.6 und 2.0-Liter-Moroten des Typs EA 189 kommt eine solche Hardware in Betracht. Diese könnte aber genau wie die Software-Nachrüstung keine vollständige Lösung sein, weil die Nachrüstung für die SEAT-Käufer mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist.
Mehr zum Thema „VW – Hardware-Nachrüstung“ können sie hier lesen.
Urteile gegen SEAT
- LG Frankfurt/Main,Urteil vom 20.10.2017 – 2-25 O 547/16 (SEAT Deutschland Niederlassung GmbH hat arglistig getäuscht) – nicht rechtskräftig
- Landgericht Koblenz, Urteil vom 03.05.2018, 3 O 345/17 (Rücknahme SEAT Alhambra 2.0 TDI Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises) – nicht rechtskräftig
- Landgericht Regensburg, Urteil vom 07.03.2018 , 6 O 267/17 (Rücknahme SEAT Alhambra Style 2.0 TDI) – nicht rechtskräftig
- LG Regensburg, Endurteil vom 04.01.2017 – 7 O 967/16 (Seat Alhambra-Fahrer kann Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs verlangen) – nicht rechtskräftig
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2018 – 6 O 383/16 (Rücknahme des Fahrzeugs Seat Alhambra Style 2.0 TDI CR Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung) – nicht rechtskräftig
- LG Koblenz 16 O 189/16 (Rücknahme des gebrauchten Seat Exeo ST Zug-um-Zug gegeb Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung) – nicht rechtskräftig
- LG Koblenz , Urteil vom 15.06.2018 – 8 O 125/17 (Seat Toledo 1.6 TDI – Rücknahme Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung) – nicht rechtskräftig
Diese Liste ist natürlich nicht abschließend. Zahlreiche weitere Urteile gegen SEAT sind noch zu erwarten.
FAQ – SEAT Abgasskandal
Wir vertreten die Meinung, dass eine Einzelklage der bessere Weg zur Lösung ist. Das Musterverfahren wird zu lange dauern. Darüber hinaus verlieren Sie während der Dauer Geld. Sie können sich hier weiter informieren. Bitte beachten Sie: Die Verbraucher haben noch bis zum 30.09.2019 Zeit, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden.
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Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Sie können dann den Hersteller direkt unter https://www.seat.de/kontakt/otb.html kontaktieren. Alternativ können Sie auch unser Auto-Check benutzen.
Das hängt natürlich vom Baujahr und Modell des PKW ab. Manche lokale Zulassungsstellen haben schon Zwangsstilllegungen ausgesprochen. Für die Schadstoffklassen Euro 4 und teilweise Euro 5 sind einige Fahrverbote in Kraft getreten.
Sollte Ihnen die zuständige Behörde mit Stilllegung drohen, weil Sie das Update ablehnen, dann melden Sie sich direkt bei unseren Experten im Abgasskandal.
Wir haben bislang all unserer Klagen gegen Autohersteller gewonnen. Unsere Mandanten erhalten den Kaufpreis zurück erstattet abzüglich der üblichen Nutzungsentschädigung.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt bei erfolgreichem Urteil der Gegner. Ansonsten rechnen wir mit ihrer Rechtsschutzversicherung ab oder Sie erhalten eine Prozessfinanzierung.
Lesen Sie hier welche Modelle vom Rückruf und Dieselskandal betroffen sind
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Foto: The Johnus / pixabay