Das Landgericht Bielefeld sprach mit Urteil vom 7. Februar 2019 dem Käufer eines Skoda Superb Schadensersatz zu. Das Gericht begründete dies damit, dass der Kläger durch die Abgasmanipulationen von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Im Fall hatte der Kläger im August 2014 einen gebrauchten Skoda Superb Combi Active 1,6 Liter TDI gekauft. Das Auto enthält den Dieselmotor EA 189. Bei diesem soll eine Software in der Motorsteuerung den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand manipuliert haben. Eigentlich wurde der Grenzwert für den Gebrauch im Straßenverkehr überschritten.
Das Software-Update, welches die Manipulation beseitigt hatte, wurde von dem Kläger abgelehnt. Stattdessen verlangte er die Rückabwicklung des Kaufvertrages und machte geltend arglistig getäuscht worden zu sein.
Schadensersatz für den Kläger
Das LG Bielefeld sprach dem Kläger einen Schadensersatz zu, da er durch die Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei. Der Käufer hätte nur auf Grund der Manipulation ein Fahrzeug erworben, welches einen Sachschaden aufwies. Auch sei die Schädigung der Kunden durch den Vorstand der VW-AG billigend in Kauf genommen worden. Das angebotene Software-Update ließe auch nicht den Schaden entfallen. Dies sei für den Vorstand der Volkswagen AG zwingend ersichtlich gewesen – auch wenn es sich um ein Fahrzeug einer VW-Tochter wie Skoda handelt, so das LG Bielefeld. Die Schädigung der Kunden sei billigend in Kauf genommen worden. Der Schaden sei auch nicht dadurch entfallen, dass ein Software-Update für das Fahrzeug angeboten wurde.
Laut dem Gericht müsse VW dem Kläger den Schaden ersetzen und den Skoda Superb zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, mit Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Die beträgte im vorliegenden Fall rund 6.500 Euro da der Kläger ca. 66.000 Kilometer mit dem Skoda Superb gefahren war.
Nutzungsersatz für VW umstritten
Jedoch ist unter den Gerichten rechtlich umstritten, ob VW überhaupt Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat.
Die Landgerichte Augsburg oder Gera haben beispielsweise entschieden, dass dieser Anspruch nicht bestehe. Das Geltend machen eines Schadensersatzanspruches lohnt sich aber trotz Anrechnung eines Nutzungsersatz.
Folgende Skoda Modelle sind betroffen:
Baujahre: 2009 – 2014
- Fabia (1.6 TDI)
- Octavia (1.6 TDI, 1.6 TDI GreenLine, 2.0 TDI) (Combi, Scout)
- Rapid (1.6 TDI)
- Roomster (1.6 TDI)
- Superb (1.6 TDI, 2.0 TDI, 1.6 TDI GreenLine) (Combi)
- Yeti (1.6. TDI, 1.6 TDI Greenline, 2.0 TDI)
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Justus rät:
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