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Autokredit-Widerruf: BGH entscheidet

BGH entscheidet am 5. November zum Autokredit-Widerruf
BGH entscheidet am 5. November zum Autokredit-Widerruf

Viele Autobesitzer haben durch den Autokredit-Widerruf ihre KFZ-Finanzierung erfolgreich rückabgewickelt. Trotzdem sind die bisherigen Gerichtsentscheidungen nicht einheitlich. Ein klärendes Urteil des BGH in der Sache ist jedoch für den 5. November angekündigt.

Autokredit-Widerruf in Kürze:

Der sog. Widerrufsjoker hilft den Verbrauchern bei der Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung. Viele Kreditinstitute haben ihre Verträge fehlerhaft formuliert. Diverse Fehler und fehlende Pflichtangaben im Kredit- oder Leasingvertrag haben zur Folge, dass die 14 tägige Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt.

Wenn ein Autokreditvertrag fehlerhaft ist, kann der Autobesitzer mit dem Widerrufsjoker die Rückgabe seines Fahrzeugs veranlassen. 

Der Autokredit-Widerruf ist sowohl für Diesel- als auch für Benzinfahrer von Bedeutung. Entscheidend ist das Vorliegen eines unrichtigen Vertrags und damit die fehlende oder fehlerhafte Belehrung des Kunden über das Widerrufsrecht.

Wichtiges Urteil des BGH: potenzielle Auswirkung auf den Autokredit-Widerruf

Wie schon erwähnt, sind die bisherigen Gerichtsurteile nicht einheitlich, obwohl viele Autofahrer bundesweit schon Klagen erhoben haben. Auch ist eine Musterfeststellungsklage (Sammelklage) zum Wideruf gegen Mercedes anhängig, die allerdings wohl mangels Zulässigkeit abgewiesen werden könnte. Das zu erwartende Urteil soll daher der Rechtsklarheit dienen.

Derzeit laufen zwei Verfahren vor dem obersten Gericht Deutschlands gegen die BMW Bank und die Ford Bank. Die von den angeklagten Banken verwendeten Verträge wurden in Frage gestellt.

Ob die Kreditverträge den Kunden ordnungsgemäß, klar und verständlich über sein Widerrufsrecht belehren und ob alle vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationen und Pflichtangaben enthalten sind, muss der BGH am 5 November 2019 entscheiden.

Erkennt der BGH die Ansprüche der Kläger an, könnte das Urteil drastische Auswirkungen auf die Zukunft haben. Die folgenden Automobilbanken könnten auch betroffen sein:

  • VW Bank
  • Audi Bank
  • Skoda Bank
  • Seat Bank
  • Mercedes Benz Bank
  • Santander Bank (obwohl diese keine Autobank ist, nimmt die Santander Bank häufig PKW-Finanzierungsgeschäfte vor).

Hunderttausende Verträge würden betroffen sein, insbesondere Kredite bis zurück in das Jahr 2010.

Autokredit-Widerruf: Wer profitiert am meisten?

Zuerst ist es wichtig zu wissen: Der Widerruf von Kredit- und Leasingverträgen spielt sowohl für Benzin- als auch für Dieselfahrer eine Rolle. Als Partei eines fehlerhaften Kreditvertrags kann man widerrufen und die Rückgabe des Autos erwirken. Der Widerruf bleibt auch nach Veräußerung des Autos möglich.

Die Dieselbesitzer profitieren jedoch am meisten. Da Dieselfahrzeuge von diversen Abgasskandalen betroffen sind, haben diese erheblich an Wert verloren.

Zusätzlich dazu sind Fahrverbote und unzuverlässige Nachrüstungen (Software und Hardware) zu berücksichtigen. Der Weiterverkauf eines manipulierten Autos im Inland könnte daher in bestimmten Fällen unmöglich sein.

Eine positive und verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH wäre daher nur hilfreich. Dieselfahrer könnten neue Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte erhalten.

Justus rät:

Wir werden am 5. November hier über die Entscheidung des Bundesgerichtshof berichten. Denn wenn die BGH-Richter den Klägern Recht geben, so haben hunderttausende Rechtssicherheit und können ihre Autokredite rückabwickeln.

Wer der Erwerb eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs über einen Kredit- oder Leasingvertrag finanziert hat, kann hierzu seine Finanzierungsunterlagen überprüfen lassen. Ergeben sich Formfehler, so trägt die Rechtsschutzversicherung ihre Kosten oder Sie erhalten von uns ein Angebot.

Für die kostenfreie Prüfung der Widerrufsmöglichkeiten Ihres KFZ-Darlehensvertrages füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden gleich ihren Darlehensvertrag hoch oder rufen und an.

Mehr zum Dieselskandal und Möglichkeiten der Dieselbesitzer lesen Sie HIER.

Prüfen Sie mit unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.

Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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