Ihr Rechtsanwalt im Skoda Diesel Abgasskandal
Hier erfahren Sie welche Skoda Modelle von Dieselskandal betroffen sind, welche Urteile ergangen sind und ob sich die Klage für Sie lohnt.

Vorsätzliche sittenwidrige Täuschung durch VW Vorstand
Das Landgericht Hildesheim hat schon Anfang 2017 VW wegen “sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung” zur Rückzahlung des Neupreises an einen vom Dieselskandal betroffenen Skoda-Kunden verurteilt. In erster Instanz gaben die Richter dem Skoda-Fahrer Recht, der seinen Pkw mit manipuliertem Diesel für den Neupreis zurückgeben wollte.
Die zuständige dritte Zivilkammer des Hildesheimer Landgerichts erklärte dazu in den Entscheidungsgründen und nach Pressemitteilungen, sie müsse mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon ausgehen, dass der Einsatz der Manipulationssoftware vorsätzlich erfolgte. Zwar habe VW die Einzelheiten im Prozess nicht dargelegt. Es sei angesichts der wirtschaftlichen Reichweite aber auch nicht anzunehmen, dass die Entscheidung “am unteren Ende der Betriebshierarchie” getroffen worden sei.
Kein verständiger Kunde würde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware erwerben, so das Landgericht. Es sei kein Kavaliersdelikt, sondern Verbrauchertäuschung. Der Skoda Käufer habe Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises von rund 26.500 Euro und nicht nur auf Ausgleich etwaigen Minderwerts.
Das Urteil ist nach Angaben des niedersächsischen Gerichts nicht rechtskräftig. VW steht der Gang in die Berufung offen.
Folgende Skoda Modelle sind betroffen:
Baujahre: 2009 – 2015 mit dem Motor EA 189
- Fabia (1.6 TDI) (Baujahre 2009 – 2014)
- Skoda Octavia II und III (1.6 TDI, 1.6 TDI GreenLine, 2.0 TDI) (Combi, Scout) (Baujahre 2009 – 2013)
- Rapid (1.6 TDI) (Baujahre 2011 – 2015)
- Roomster (1.6 TDI) (Baujahre 2009 – 2015)
- Superb (1.6 TDI, 2.0 TDI, 1.6 TDI GreenLine) (Combi) (Baujahre 2009 – 2015)
- Yeti (1.6. TDI, 1.6 TDI Greenline, 2.0 TDI) (Baujahre 2009 – 2015).
Diese Liste ist nicht jedoch vollständig. Nutzen Sie unseren Auto Abgass-Check oder übersenden Sie ihren Fahrzeugschein und wir prüfen, ob ihr PKW betroffen ist.
Weitere Urteile im Skoda – Abgasskandal
- LG Darmstadt, Urteil vom 14.12.2018 – 4 O 459/17 (nicht rechtskräftig) – Der Kläger hat am 24.03.2014 einen Skoda Yeti Outdoor 2.0 TDI (Motor – EA 189) gekauft. Der Wagen manipulierte die Abgaswerte im Prüfstand. Die Beklagte Motorherstellerin VW AG wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung des Kfz verurteilt.
- LG Wuppertal, Urteil vom 13.12.2018 – 4 O 199/18 (nicht rechtskräftig) – Es geht um ein Skoda Yeti 4×4 2.0 TDI. Das Gericht hat mit seiner verbraucherfreundlichen Entscheidung die Beklagte Volkswagen zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Die illegale Abschalteinrichtung sei zudem eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
- LG Köln, Urteil vom 27.11.2018 – 16 O 314/18 (nicht rechtskräftig) – Der erworbene Skoda Octavia RS 2.0 TDI wurde mit dem Motortyp EA 189 verbaut. Eine illegale Software manipulierte den Stickoxidausstoß. Das Gericht hat den Anspruch der Klägerin anerkannt. Folglich wurde VW zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eine Nutzungsentschädigung verurteilt.
- LG Koblenz, Urteil vom 26.11.2018 – 15 O 49/18 (nicht rechtskräftig) -. Als Herstellerin des verbauten Motors wurde VW zu Schadensersatz zuzüglich Zinszahlungen verurteilt. Betroffen wurde ein Skoda Superb Combi.
Rückruf-Aktion bei Skoda wegen Diesel-Skandal
2016 startete der Autokonzern für die manipulierten Skoda-Diesel-Fahrzeuge eine Rückruf-Aktion. Betroffene Skoda-Kunden haben bereits im Frühjahr 2016 einen Brief vom Autohersteller erhalten, mit der Mitteilung, dass ihre Fahrzeuge umgerüstet werden müssten. Dieses Schreiben wurde mit den Behörden abgestimmt.
Nach Genehmigung der erforderlichen technischen Maßnahmen wurden die Skoda-Besitzer in einem zweiten Schreiben gebeten, einen Termin zur Umrüstung mit einer entsprechenden Partnerwerkstatt zu vereinbaren. Bei den meisten Motoren war ein Software-Update erforderlich. Bei den 1,6-Liter-Motoren wurde zusätzlich ein Strömungsgleichrichter eingebaut.
Achtung Verjährung Ende 2019
Für die ben genannten Fahrzeuge und deren Käufer tritt zum 31.12.2019 die Verjährung der Schadenersatzsansprüche ein! Soweit Sie nicht Teilnehmer der VW Musterfeststellungsklage sind oder sich nicht sicher sind, ob ihre Anmeldung wirksam war, sollten Sie jetzt handeln. Wie sie die drohende Verjährung kostegünstig und einfach z.B. durch Schlichtungsantrag hemmen können, lesen Sie bitte in unserem Artikel zur Hemmung der Verjährung.
Lesen Sie hier mehr zum VW Abgasskandal
FAQ – Skoda im Abgasskandal
Ja. Bei Skoda sind einige Modelle mit der illegale Software ausgestattet. Als Teil des VW Konzerns sind Modelle mit dem VW-Motor Typ EA 189 betroffen.
Wie in den Fällen gegen Volkswagen, können Sie (als Skoda Fahrer/in) die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie müssen dann das Auto zurückgeben. Darüber hinaus können Sie Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss aber aufgerechnet werden.
Das hängt natürlich vom Baujahr und Modell des PKW ab. Manche lokale Zulassungsstellen haben schon Zwangsstilllegungen ausgesprochen. Für die Schadstoffklassen Euro 4 und teilweise Euro 5 sind einige Fahrverbote in Kraft getreten.
Sollte Ihnen die zuständige Behörde mit Stilllegung drohen, weil Sie das Update ablehnen, dann melden Sie sich direkt bei unseren Experten im Abgasskandal.
Ganz einfach – Je länger Sie warten und mit Ihrem Auto fahren, desto niedriger sind die Schadensersatzansprüche. Sie müssen in einem Prozess eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Deshalb müssen Sie jetzt aktiv werden.
Nach unserer Auffassung sind die meisten Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt. Denn die dreijährige Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Betroffene das Rückrufschreiben des Herstellers bekommen hat – vorher nicht. Viele haben erst 2016 Post bekommen, so dass ihre Ansprüche erst Ende 2019 verjähren.
Sie sollten daher vor Ende 2019 eine Klage, Schlichtung oder ein anwaltliches Verhandeln durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Abgasskandal beauftragen.
Justus rät:
Haben Sie einen Skoda gekauft, finanziert oder geleast und wollen diesen zurück geben, bzw. den eingetretenen Minderwert einklagen, so wenden Sie sich an uns. Wir vertreten eine Vielzahl von Autokäufern sowohl in Klageverfahren als auch beim Widerruf der Autofinanzierungen.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus oder sprechen Sie direkt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Die Kosten zur gerichtlichen Durchsetzung trägt ihre Rechtsschutzversicherung. Sie können auch ein Erfolgshonorar vereinbaren oder die Kosten werden von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen.
Spezialisierte Rechtsanwälte im VW Abgasskandal:
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