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Urteil

DUH Klage gegen Kraftfahrtbundesamt erfolgreich: Millionen Dieselfahrzeugen droht Rückruf oder Stilllegung

Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig unzulässige Abschalteinrichtungen freigegeben hat. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: denn nun drohen Diesel Fahren tatsächlich die Stillegungen ihrer Autos. Derzeit können und sollten alle betroffenen Dieselkäufer zumindest den kleinen Schadenersatz (5-15 % vom Kaufpreis) vom Autohersteller verlangen.

BGH Urteil Abgasskandal
Kraftfahrtbundesamt: OVG Musterverfahren stellt Fehler fest

Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Musterverfahren

Das Schleswig-Holsteinische OVG hat in einem Musterverfahren entschieden, dass das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig verbotene Abschalteinrichtungen zu Thermofenstern freigegeben hat. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Folge bei Rechtskraft ist: Millionen Diesel-Fahrzeuge müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.

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Historie zum Klageverfahren gegen die Bescheide des Kraftfahrtbundesamts:

Das KBA hatte im Zuge des Dieselskandals von 2015 von VW verlangt, die Software zu aktualisieren und die skandalträchtige Abschalteinrichtung, eine Prüfstandserkennung, zu entfernen. Allerdings stufte das KBA in Freigabebescheiden weitere VW-Abschalteinrichtungen als zulässig ein. Auch die sogenannten Thermofenster. Dabei handelt es sich um eine Software, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung bei in Europa völlig üblichen Temperaturen von beispielsweise 10 Grad heruntergeregelt wird, mit damit einhergehenden Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung. 

Die DUH griff die Freigabebescheide des KBA an und verlangte von der Behörde zudem, die Entfernung von Abschalteinrichtungen anzuordnen. Dem kam das KBA nicht nach, woraufhin die DUH Klage beim VG Schleswig einreichte. Nachdem es zunächst eine Klage der DUH für unzulässig erklärte, legte das Gericht in einem erneuten Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen vor.

Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat rechtswidrig Abschalteinrichtungen freigegeben

Das Verfahren betrifft formal zunächst nur den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5), gilt aber als Musterverfahren. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das Urteil wegweisend für rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 bis 6c mit ähnlicher Software, die noch auf deutschen Straßen unterwegs sind. So seien Verfahren zu 118 weiteren Genehmigungen des KBA für Dieselfahrzeuge diverser Hersteller anhängig.

Millionen Dieselfahrzeigen droht nun der Rückruf oder die Stillegung

Was bedeutet das Urteil für Dieselfahrer? Das Problem ist, dass eine Nachrüstung in vielen Fällen nicht rechtskonform möglich ist, da es keine serienmäßige Hardware gibt, die leicht in die älteren Modelle eingebaut werden könnte. Daher droht die Stilllegung.

Schadenersatz im Diesel Abgasskandal

Für den Bundesgerichtshof stellen illegale Thermofenster keine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung dar. Denn hierzu müsste nachgewiesen werden, das die Führungsebene des jeweilgen Autoherstellers hinsichtlich des Einbaus der Abschlalteinrichung und der Täuschung vorsätzlich jgehandelt hat. Dies ist bislang nur bei VW gelungen. Legt das Kraftfahrtbundesamt tatsächlich Fahrzeuge still, weil diese gar nicht nachrüstbar sind, könnten Dieselkunden fast leer ausgehen. 

Gute Erfolgsaussichten für den kleinen Schadenersatz

Derzeit bekommt ein betroffener Dieselkunde zwar nicht oder kaum den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des PKW zugesprochen. Allerdings werden die Autohersteller wie Daimler, Audi, VW, BMW u.a. aktuell fast immer zur Zahlung des sogenannten Differenzschadens verurteilt. Denn der EuGH und auch BGH haben in ihren lezten Urteilen zum Diesel Abgasskandal deutlich gemacht, dass jeder Autohersteller beim Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinritung haftet. Allerdings eben nur in Höhe von ca 5 – 15 % des Kaufpreises. Dafür kann der Dieselkäufer aber seinen PKW behalten und muss ihn ggf. nachrüsten.

In den meißten Fällen muss sich der Kunde auch nicht die Nutzung des PKW über Jahre (sog. Kilometerpauschale) anrechnen lassen.

Eine Beispielsrechnung:

Wenn Sie ihren Diesel PKW für 50 T Eur gekauft haben und dieser eine Abschlateinrichtung (z.B. das Thermofenster) verbaut hat, erhalten Sie vond em Autohersteller einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 7.500,- €.

Der BGH begründet dies mit dem Mangel und dem Minderwert des PKW durch die verbotene Abschalteinrichtung.

Der Schaden ergibt sich nun auch deutlich aus der konkret drohenden Gefahr der Stillegung der betroffenen Diesel PKW. Diese Gefahr hat sich nun durch das aktuelle Urteil des Schleswig Holsteinischen OVG deutlich erhöht.

Mehr zum Mercedes Dieselskandal

Justus Rechtsanwälte hat eine Vielzahl von Klageverfahren gegen Autohersteller gewonnen. Wir sind seit Beginn auf den Diesel Abgasskandal spezialisiert und vertreten bundesweit Dieselkunden. Zuletzt hat das Kammergericht Berlin in einem Berufungsurteil von September 2025 Mercedes Benz zur Zahlung des Differenzschadens an unseren Madnanten rechtskräftig verurteilt.

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