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Dieselskandal: VW muss Deliktzinsen zahlen

Volkswagen muss Deliktzinsen auf den vollen Kaufpreis zahlen

In einem aktuellen Urteil hat das LG Darmstadt entschieden, dass neben der Rückzahlung des Kaufpreises VW auch Deliktszinsen in Höhe von 4 % auf den gesamten Kaufpreis schuldet, Urteil vom 13.05.2019 – 3 O 330/18.

Im Fall handelte es sich um ein Fahrzeug mit einem manipulierten EA 189 Motor.

Durch den sogenannten Deliktzins könnte sich für Betroffene ein Weg eröffnen, den gesamten Kaufpreis zurückzubekommen, da dieser mit der zu zahlenden Nutzungsentschädigung verrechnet wird. 

Gericht sieht einen Sachverlust durch ein Delikt gegeneben gem. § 849 BGB

Anzug aus dem Urteil:

„Der Zinsanspruch für die Zeit vor Rechtshängigkeit folgt aus § 849 BGB. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 4 % für die Zeit ab der Zahlung des Kaufpreises. Die Beklagte hat dem Kläger durch eine unerlaubte Handlung Geld […] entzogen. § 849 BGB erfasst jeden Sachverlust durch ein Delikt. Auch wenn der Schädiger den Geschädigten durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt, eine Sache wegzugeben oder darüber zu verfügen, entzieht er sie ihm (BGH, Versäumnisurteil vom 26.11.2007, Az.: II ZR 167/06).“

Aufgrund der langen Zeit die oft zwischen heute und dem Kauf der manipulierter Fahrzeuge vergangen ist, sind Ansprüche, welche bis zu 1/4 des Kaufpreises betragen durchsetzbar.

LG Darmstadt bestätigt damit den Hinweisbeschluss des OLG Köln

In einem Beschluss hatte das OLG Köln am 29.04.2019 darauf hingewiesen, dass ein Anspruch aus § 849 BGB bestehe,16 U 30/19. 

Das OLG Köln hatte damit erstmals festgestellt, dass der Anspruch nicht erst ab Erhebung der Klage (Rechtshängigkeit) zu verzinsen sei, sondern gem. §§ 829, 246 BGB als sog. Deliktzins schon ab dem Kaufdatum. Denn gem. § 849 BGB kann der Verletzte, wenn bei der Entziehung oder der Beschädigung einer Sache der Wert oder die Wertminderung zu ersetzen ist, Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird. Dem Betroffenen soll so ein Ausgleich für die Nutzungsentziehung der Sache gewährt werden.

Deliktzinsen auch laut anderen Gerichten möglich

Die Deliktszinsen sind neben der Diskussion der Möglichkeit eines Vorteilsausgleichs für gefahrene Kilometer, aktuell die interessantesten Fragen im Dieselskandal. Auch andere Gericht haben schon genau so entschieden wie das LG Darmstadt und den Klägern eine Verzinsung vom Kaufpreis zugesprochen. Die Landgerichte Stuttgart, Essen, Bochum und Krefeld (Urt. v. 23.01.2019, Az. 2 O 85/18)nahmen den gleichen Anspruch an. Der BGH hat bisher noch keine Stellung zu den deliktsrechtlichen Ansprüchen gegen VW nehmen können. Seine Rechtsauffassung bleibt noch abzuwarten.

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Foto: mohammed_hassan pixabay

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