Das Landgericht Stuttgart (Az.: 6 O 175/17) hat als erstes Gericht nun entschieden, dass eine Kundin für ihren manipulierten Porsche entschädigt werden muss. Die Porsche AG muss nun einen vier Jahre alten Porsche Cayenne gegen Zahlung von knapp 60.000 Euro plus Zinsen zurücknehmen. Die VW-Tochter will dagegen jedoch in Berufung gehen.

Klägerin fordert Schadensersatz nach Rückruf durch KFB
Die Klägerin hatte einen Porsche Cayenne Diesel Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse Euro 6 gekauft, für welchen das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hatte. Daraufhin verklagte die Betroffene Porsche auf Schadensersatz und hatte Erfolg.
Vorgehen der Porsche AG sei “sittenwidrig”
Die Richter des Landgerichts hatten ihr Urteil damit begründet, dass in dem Fahrzeug ein Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut wurde. Dieses Vorgehen sei sittenwidrig. Die Porsche AG habe vorsätzlich gehandelt und eine Schädigung zahlreicher Kunden in Kauf genommen.
Gericht argumentiert mit einem Schreiben der Porsche AG
Laut dem LG Stuttgart hatte Porsche eine unzulässige Abschalteinrichtung benutzt. Dabei argumentiert das Gericht mit einem Schreiben der Porsche AG an die Klägerin, in welchem mitgeteilt wurde, dass ein Software-Update nötig sei, da das Fahrzeug in Wirklichkeit mehr Stickoxid ausstoße als der Prüfstand anzeige. Das LG Stuttgart wertete dies als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“.
Die Klägerin hätte das Auto wahrscheinlich nicht gekauft, wenn sie von der Abschalteinrichtung gewusst hätte. Durch die Täuschung der Porsche AG sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher laut dem LG Stuttgart einen Anspruch auf Schadensersatz.
Justus rät:
Lassen Sie sich kostenfreiund individuellberaten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.
Foto:© Pexels/ pixabay