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OLG Schleswig: keine sittenwidrige Schädigung bei Mercedes?

OLG Schleswig - Keine sittenwidrige Schädigung (Mercedes Skandal)
OLG Schleswig – Keine sittenwidrige Schädigung (Mercedes Skandal)

Mit einem Urteil vom 18.09.2019 – 12 U 123/18 (nicht rechtskräftig) hat das OLG Schleswig entschieden, dass Daimler einen Mercedes Benz Fahrer nicht sittenwidrig geschädigt hat. Der Kläger hat ein Fahrzeug des Types 220 CDI (Motor: OM 651) 2012 erworben und hatte wegen einer Abschalteinrichtung (das sog. „Thermofenster“) geklagt. Die Revision wurde eingelegt.

Der Sachverhalt in Kürze

Der Kläger hatte im Jahr 2012 einen gebrauchten Mercedes Benz 220 CDI mit Abgasnorm Euro 5 und Motortyp OM 651 erworben. Das Kfz wurde mit einer Steuerungssoftware verbaut, die die Abgasreinigung von der Außentemparatur abhängig macht, wobei die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen reduziert wird. Nach der Meinung des Klägers handele es sich um eine illegale Abschalteinrichtung. Deshalb hatte er von der Beklagten Schadensersatz gegen die Rückgabe des Autos verlangt.

LG Itzehoe (1. Instanz) hatte dem Kläger Recht gegeben. Nach der Berufung der Beklagten (Daimler als Herstellerin des PKW) hatte das OLG Schleswig die Klage abgewiesen. Ob es sich bei dem Mercedes Motortyp OM 651 um eine unzulässige Steuerung des Motors handele, müsse nicht entschieden werden. Bei der Beklage fehle es an dem erforderlichen sittenwidrigen Schädigungsvorsatz.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

OLG Schleswig – Mercedes verwendet andere Abschalteinrichtung als Volkswagen

Anders als in den Fällen des VW-Motors EA 189 sei es hier nicht so, dass die Softwareeinrichtung die Abgaswerte nur im Prüfmodus beeinflusse. Das Thermofenster bei Mercedes-Benz ändere den Betriebsmodus nicht, sondern reguliert die Abgasrückführung temperaturabhängig in seiner Intensität.

Diese Technik sei somit nicht offensichtlich darauf ausgerichtet, ein Testverfahren zu überlisten. Andere Gründe für den Einbau seien möglich – wie z.B. der Motor- und Bauteilschutz. Die bloße Existenz eines „Thermofensters“ reiche somit zur Bejahung des Schädigungsvorsatzes der Verantwortlichen nicht aus.

Rechtssprechung zum Thermofenster von Mercedes unenheitlich

Das OLG Schleswig vermied es, über die Zulässigkeit der Motorsteuerung (Thermofenster) zu entscheiden. Ob es sich dabei um eine illegale Einrichtung im Sinne der EU-Verordnung über die Kfz-Typengenehmigungen gehe, könne offen bleiben, da kein Vorsatz vorliege.

Andere Landes- und Oberlandesgerichte (LG, OLG Stuttgart und Karlsruhe) haben bereits Mercedes Benz zum Schadenersatz verurteilt und halten das Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Denn hierdurch wird unstreitig der tatsächliche Abgasswert auf dem Prüfstand manipuliert.

Hier finden Sie eine Urteilsübersicht zu Mercedes Urteilen und hier unsere Artikel zum Mercedes Benz Abgasskandal.

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Abschalteinrichtungen sind der Mittelpunkt des Dieselskandals. Andere Autohersteller wie zB VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, Opel und BMW sind auch daran beteiligt. Darüber hinaus sind auch Fahrverbote und Wertverluste zu befürchten.

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Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto: MichaelGaida/ pixabay.com

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