
Berliner Landesamt für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten wendet gegen Halter eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges unmittelbaren Zwang an.
Gegen eine Halterin eines Fahrzeuges Audi Q5 2.0 TDI wurde im Rahmen des Dieselskandals durch das zuständige Landesamt von Berlin die Stilllegung des Fahrzeuges nebst Androhung des unmittelbaren Zwangs angeordnet, weil sie bisher das Software Update nicht aufspielen ließ.
Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen Stilllegung
Hintergrund ist, dass die betroffene Bürgerin in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen den Hersteller auf Schadensersatz klagt. Die Betroffene hat sich durch Justus Rechtsanwälte mit Widerspruch gegen die Stilllegung gewährt und führt in der Zwischenzeit einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Kurz nachdem die Berliner Behörde den negativen Widerspruchsbescheid erlassen hat, ordnete diese auch noch mit gesondertem Bescheid den unmittelbaren Zwang der Betriebsuntersagung an und teilte mit, dass Fahrzeug zur Fahndung auszuschrieben wird. Hiergegen hat die Betroffene unverzüglich ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch Justus Rechtsanwälte eingeleitet.
Landesamt nimmt nach Eilantrag den Bescheid auf Zwangsstilllegung wieder auf
Nach dem das Eilverfahren eingeleitet wurde, teilte das Landesamt dem Gericht gegenüber mit, dass der Bescheid aufgehoben wird, da es sich um ein Versehen handeln würde.
FAQ – Abgasskandal und Nachrüstung
Ja. Die Rechtsgrundlage dafür ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das KBA informiert jedoch die jeweiligen lokalen Zulassungsbehörden und es kann zu einer Zwangstilllegung kommen. Wenn Sie sich gegen den Entzug der Zulassung oder die Stilllegung wehren möchten – sind unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Sie da.
Ja. Für die Schadstoffklassen Euro 4 und teilweise Euro 5 sind schon einige Fahrverbote in Kraft getreten. Für Euro 6 bleibt die Zukunft noch unklar.
Es kommt darauf an. Wer nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten nach Erhalt der Aufforderung das Auto nicht nachrüstet, bekommt bei der Hauptuntersuchung (bei Tüv und ähnlichen Anbietern) danach ohne neue Motorsteuerung keine Plakette mehr.
Die Nachrüstung bringt gewisse Nachteile mit sich – der Verbrauch steigt und die Leistung sinkt. Fahrverbote für Euro 5 und 6 bleiben für der Zukunft noch möglich und zwar unabhängig von der Motorsteuerung. Deshalb sind die betroffenen Fahrzeuge auch nach der Installation einer Software mangelhaft.
Das KBA hat schon verschiedene Hardware-Systeme genehmigt. Zuerst für Volvo und Mercedes Benz (Daimler) und am 15.08.2019 für manche VW-Modelle.
Die Nachrüstung kann nicht immer eine taugliche Lösung sein. Diese verursacht für die Fahrer zusätzliche Kosten und Aufwand. Zudem bieten nicht alle Autohersteller die finanzielle Förderung. Nur VW und Mercedes haben sich für einen Zuschuss in Höhe von 3000,- € entschieden. Dieser Zuschuss steht jedoch nicht allen Fahrern zur Verfügung.
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Justus rät:
Spätestens, wenn Sie ein Schreiben der örtlichen Zulassungsbehörde erhalten, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Nur so können Sie der Behörde auf Augenhöhe begegnen. Sollte Ihnen die zuständige Behörde mit Stilllegung drohen, weil Sie das Update ablehnen, dann melden Sie sich direkt bei unseren Experten im Abgasskandal oder per E-Mail unter rahn@kanzleimitte.de Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen auf und unterstützen Sie bei der Widerspruchseinlegung im Rahmen der Anhörung.
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