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VW manipuliert den EA 288: eine neue Welle

VW manipuliert bei EA 288 - LG Regensburg
VW manipuliert bei EA 288 – LG Regensburg

VW manipuliert den Nachfolgermotor EA 288 durch den Einsatz einer illegaler Abschalteinrichtung. Das Landgericht Regensburg hat in einem Urteil vom 06. Februar 2020 (Az: 73 O 1181/19) den Konzern wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt; damit zeigt das Landgericht, dass das Dieselgate noch nicht vorbei ist.

Der Motor EA 288 – neuer Motor, alte Geschichte

Der Motor EA 288 wird seit 2012 als Ersatz für den alten Motor – EA 189 – und damit für die Fahrzeuge der neueren und saubereren Norm Euro 6 verwendet.

Auch die neue Motorenreihe hat ein ähnliches Problem: Eine Abschalteinrichtung erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und intensiviert den Abgasreinigungsprozess. Im normalen Betrieb können diese Grenzwerte jedoch nie erreicht werden. Nach Angaben von VW sind die Motoren zwar mit einer Zykluserkennung ausgestattet, es handelt sich dabei aber nicht um eine illegale Abgasmanipulation.

LG Regensburg – VW manipuliert bei EA 288

In diesem Fall vor dem LG Regensburg handelte es sich um einen VW Golf VII. Das Fahrzeug wurde mit dem neuen Motor EA 288 eingebaut. Das Gericht wertete die sogenannte “Zykluserkennung” als sittenwidrige Schädigung und verurteilte den Konzern zu Schadensersatz. Den Richtern wurden interne Berichte und Unterlagen vorgelegt, die nur den vorherigen Verdacht erhärteten.

Der Wolfsburger Autohersteller argumentierte, für die Typengenehmigung seien nur die NOx-Emissionswerte auf dem Prüfstand wichtig. Am Ende musste VW ca. 9.200 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wurde angerechnet.

Andere Gerichte haben bereits entschieden – VW hat manipuliert

Auch andere Gerichte bundesweit haben sich ebenfalls mit den Motoren der Reihe EA 288 befasst. So hat beispielsweise das Landgericht Duisburg den Hersteller bereits mit Urteil vom 30. Oktober 2018 – 1 O 231/18 – zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Daneben gibt es weitere Beschlüsse und Urteile anderer Landgerichte, z.B:

  • LG Baden-Baden (Az: 4 O 247/19),
  • LG Wuppertal (Az: 2 O 273/18),
  • OLG Köln (Az: 15 U 234/18 und 15 U 117/19),
  • LG Bielefeld (Az: 6 O 74/18) und
  • LG München (Az: 3 O 13321/19).

Außerdem wurde der VW T6 mit dem Motor EA 288 offiziell vom KBA zurückgerufen.

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Es ist nun klar, dass der Abgasskandal nicht zu Ende ist. Neue verbraucherfreundliche Urteile und Berichte der Behörden führen zu neuen Klagewellen. Die geschädigten Dieselfahrer sollen ihre Rechte schnell vor Gericht geltend machen, denn mit jedem gefahrenen Kilometer verlieren sie Geld.

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