Verfahren gegen Peugeot, Citroen und Fiat wegen Abgasbetrugs bei Dieselemissionen
Nachdem schon seit langem die Manipulationen der Autohersteller VW, Daimler, Mercedes etc. bekannt sind, wurde jetzt auch ein Verfahren wegen Abgasbetrugs gegen Peugeot, Citroen und Fiat Chrysler (Stellantis) eröffnet.

Vor einigen Tagen eröffnete die französische Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen den französischen Konzern Stellantis, zu dem Peugeot, Citroen und Fiat Chrysler (FCA) gehören. Ihnen wird vorgeworfen möglicherweise auch ihre Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben. Dieser Abgasbetrug stelle eine Gefahr für Mensch und Tier da.
Französische Justiz ermittelt gegen Stellantis
Die Vorwürfe erstrecken sich auf Diesel-Fahrzeuge, die zwischen 2009 und 2015 verkauft wurden. Die Ermittlungen dazu liefen bereits seit 2017.
Stellantis weist die Vorwürfe bisher zurück. Die Fahrzeuge hätten zum fraglichen Zeitpunkt alle Emissionsanforderungen erfüllt und würden dies auch heute noch tun.
Die Gerichte forderten die Unternehmen jedoch bereits auf, 30 Millionen Euro an Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, um mögliche Sicherheitsleistungen zahlen zu können.
Erst im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von Fiat Chrysler Automobiles in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Dabei ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Inzwischen gehört Fiat Chrysler zur Stellantis-Gruppe, die sich nun offenbar auch in Frankreich mit dem Vorwurf von Abgasmanipulationen auseinandersetzen muss.
Justus rät:
Soweit Sie einen Diesel der oben genannten Marken Peugeot, Citroen oder Fiat/Chrysler mit Baujahr 2009 bis 2015 gekauft haben, so sollten Sie sich Gedanken über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller machen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz gegen Peugeot, Citroen und Fiat im Diesel Abgasskandal?
Sollten die Ermittlungen in Frankreich und auch in Deutschland ergeben, das unzulässige Abschalteinrichtungen mit Wissen der Hersteller verbaut worden sind, so bestehen Schadenersatzansprüche der Käufer. Denn der EuGH hat 2020 verbindlich festgestellt, dass eine Abschalteinrichtung, welche bewirkt, dass die geforderten NoX – Grenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht aber im Fahrbetrieb eingehalten werden unzulässig ist. Wie auch in den bekannten VW Dieselskandal Fällen, muss der Hersteller bei Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer leisten. Denn mit Verkauf des PKW täuscht der Hersteller den Käufer über die Betriebserlaubnis und Einhaltung der Grenzwerte Euro 5 oder Euro 6.
Kann die Klage gegen ausländische Hersteller auch in Deutschland geführt werden?
Ja, denn der Gerichtsstand und auch das anzuwendende Recht richten sich nach dem Land, in dem der Käufer den Peugeot, Citroen oder Fiat gekauft hat.
Sollte man abwarten oder schon jetzt klagen?
Wir haben schon Deckungsanfragen für ein aussergerichtliches Vorgehen gegen die Hersteller gestellt. Allerdings gibt es nach derzeitigem Sachstand noch zu wenig Beweise bzw. Gutachten, die eine Schadensersatzklage auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gegen die Motorenhersteller der Stellantis (Peugeot, Citroen und Fiat Chrysler) tragen könnte. Soweit Sie allerdings einen Rückrufbescheid erhalten, eine Aufforderung zu einem Softwareupdate oder sich weitere Ergebnisse aus der Presse ergeben, sollten sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.