Vom Abgasskandal betroffene Autokäufer von VW, Mercedes-Benz, Skoda, Audi, Porsche oder SEAT wollen den Schaden oft nicht auf sich sitzen lassen und rechtlich gegen den Autohändler bzw. den Hersteller vorgehen. Bevor sie ihre Rechte geltend machen, sollten Dieselbesitzer über die Gerichtskosten nachdenken. Hier kommt die so genannte Rechtsschutzversicherung in Betracht. Das ist eine Versicherung, die die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei einem Rechtsstreit für den Versicherungsnehmer / Verbraucher übernimmt. Mehr dazu HIER.

Rechtsschutzversicherungen hatten Angst vor dem “Massenschaden”
Zu Beginn des Abgasskandals sicherte die Rechtsschutzversicherungen nur bei ca. 30 % der Anfragen die Deckung zu. Gerade bei sogenannten ” Massenschäden” wie dem Abgasskandal, möchten die Versicherer einer Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen entgehen um nicht in den finanziellen Ruin zu rutschen. Da mittlerweile jedoch der Prozess in der Regel für den Kläger ausgeht und somit die Rechtsschutzversicherung dann selbst nicht in Anspruch genommen wird, sichert diese momentan sogar bei ca. 70 % der Anfragen die Deckung zu.
Wenn Ihre Versicherung die Deckung bereits verweigert hat, weil keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht oder die Klage mutwillig ist, und sie jedoch nicht auf das Gutachterverfahren bzw. den Stichentscheid hingewiesen hat, dann gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis sogar im Einzelfall als anerkannt. Ihr Prozess wegen des Abgasskandals wird in den allermeisten Fällen Aussicht auf Erfolg haben. Der Rechtsanwalt wird dies der Rechtsschutzversicherung darlegen. Ihre Rechtsschutzversicherung muss Ihnen dann eine Deckungszusage erteilen.
Der Abgasskandal heute
Viele Verbraucher sind von dem Abgasskandal betroffen. Nicht nur VW, sondern auch BMW und Mercedes haben ihre Dieselmotoren manipuliert. Die Liste der betroffenen Autos wird von Tag zu Tag länger, da die Behörden weiter ermitteln und verschiedene Modelle zurückrufen. So hat das KBA in den vergangenen 2 Monaten Rückrufaktionen für folgende Mercedes-Fahrzeuge durchgeführt:
- E-Klasse (Baureihe 212 mit OM 651);
- C-Klasse;
- GLK;
- ML und GLE (Baureihe 166) und GLC (Baureihe 253) – mit OM 651;
- GLS (Baureihe 292).
Was bedeutet das? Die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge müssen mit gravierenden Folgen wie Wertverlust und möglichen Fahrverboten (Stichwort: Umweltzone) rechnen.
Die nachstehende Tabelle zeigt zum Beispiel, welche Motoren unter Verdacht stehen und bei welchen Motoren die Schadenersatzforderungen berechtigt sind und die Versicherer tätig werden müssen
Hersteller | Motor |
---|---|
VW und Audi | EA 189, EA 897 und EA 897evo |
Mercedes | OM626, OM651 und OM642 (Euro 5 und 6) |
Porsche | EA897 und EA 897evo |
Seat und Skoda | EA 189 |
BMW | N 47, 57, B 47 (Euro 5 und 6) |
Wenn Sie mehr erfahren möchten – nutzen Sie unseren Online-Check oder schreiben Sie uns direkt an.
Rechtsschutzversicherung – FAQ
Viele betroffene Fahrer haben eine Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass sie sich nicht um die Kosten für die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Hersteller kümmern müssen. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für Rechtsberatung und -vertretung ab. Versicherte Dieselfahrer tragen daher KEIN Risiko, wenn sie ihre Rechte geltend machen. Sie müssen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.
Einige Rechtsschutzversicherer weigern sich, die Kosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Autohersteller zu übernehmen. Oft ist eine Ablehnung jedoch nicht gerechtfertigt. Die Versicherer müssen eingreifen, wenn die Aussicht auf Erfolg vor Gericht mindestens so groß ist wie die auf Misserfolg (so auch Landgericht Düsseldorf – 9 O 113/16). Das ist in Fällen gegen VW und Mercedes der Fall. Das heißt, die Versicherer haben keinen berechtigten Grund, ihre Leistungen zu verweigern.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie von dem Diesel-Skandal betroffen sind, nutzen Sie unseren Auto-Check oder schreiben Sie uns direkt an. Der Prozess bei uns sieht so aus:
1. Schritt – Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.
2. Schritt – Sie werden dann entscheiden, ob Sie Ihre Rechte geltend machen möchten.
3. Schritt – Wir werden eine Deckungsanfrage für Sie kostenlos vorbereiten. Sie müssen sich nicht damit befassen. Sie werden jedoch ständig über den Stand der Sache informiert
4. Schritt – Wir werden auf eine Antwort des Versicherers warten. Verweigert der Versicherer seine Dienste, werden wir das Ablehnungsschreiben auf formelle und inhaltliche Fehler prüfen, vor allem aber schildern wir Ihrem Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.
5. Schritt – Bei einer positiven Antwort und nach Rücksprache mit Ihnen werden wir Ihre Ansprüche (außer-) gerichtlich durchsetzen.
Unsere Erfolge bei Deckungsklagen
Justus Rechtsanwälte konnte schon gegen zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Erfolge nach Deckungsablehnungen erzielen. So haben wir u.a. gegen den ADAC erst nach Einreichung der Deckungsklage die Deckungszusage für die Klage gegen Mercedes erreichen können. Unser Mandant hat nun kein Kostenrisiko und kann Schadenersatz für den Mercedes-Benz E 250 CDI BE einklagen.
Dazu habe unsere Experten im Abgasskandal von anderen Versicherern viele positive Antworten erhalten. Nicht nur bei Forderungen gegen VW, sondern auch gegen Mercedes. Zurzeit führen wir mehrere Verfahren gegen verschiedene Autohersteller ohne Kostenrisiko für die Fahrer. Die Erfolgsaussichten werden insbesondere durch die jüngsten Gerichtsentscheidungen gestärkt. Der BGH hat VW bereits mehrfach zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Darüber hinaus hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20 Mercedes-Benz verurteilt.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung zum Erfolg
Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollte bei den guten Aussichten geklagt werden, entweder mit unserem Prozesskostenfinanzierer oder auf eigene Kosten. Denn diese Kosten muss der beklagte Hersteller ebenfalls ersetzen.
Wir arbeiten eng mit dem Hamburger Prozesskostenfinanzierer iubel. zusammen. Dieser finanziert Klagen im Abgasskandal schnell, ohne lange Vorprüfung und gegen Erfolgsbeteiligung. Die Rechtsanwaltskosten werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen, so dass Sie keinen Cent selbst zahlen müssen. Selbstverständlich können Sie auch ohne Prozesskostenfinanzierung Klagen gegen Audi führen. Wir übernehmen gern die Anfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung und gehen das Prozesskostenrisiko mit Ihnen durch.
Wenn Ihr Wagen auch vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie sich bei uns kostenfrei und individuell beraten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir gemeinsam einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Für eine kostenfreie Erstberatung schreiben sie und einfach über das Kontaktformular.