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Audi Q3 Abgasskandal: Urteil des LG Bonn

Das Landgericht Bonn sprach mit Urteil vom 27. Februar 2019 dem Käufer eines Audi Q3 Schadensersatz zu. Das Gericht begründete dies damit, dass der Kläger durch die Abgasmanipulationen von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 1 O 217/18).

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin einen Audi Q3 2.0 TDI Quattro Anfang 2014 als Neuwagen gekauft. Dieser enthielt den Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, welcher durch das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund von Abgasmanipulationen zurückgerufen wurde. Die Klägerin ließ das Software-Update installieren, jedoch verlangte sie später die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Laut dem Landgericht Bonn habe die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz, da sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei. Auch sei der Schaden nicht durch die Installationen des Software-Updates beseitigt worden, da die Klägerin trotzdem aufgrund der sittenwidrigen Täuschung des Herstellers einen Vertrag abgeschlossen habe, welchen sie in Kenntnis der Umstände nicht geschlossen hätte. Dieser Schaden könne durch ein Update nicht behoben werden.

Daher hat die Klägerin einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, jedoch muss sie sich einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

Diese Audi Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen:

  • Audi A1 (1.4 TFSI)
  • A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2009 – 2014)
  • A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2008 – 2014)
  • A3 (1.6 TDI Sportback)
  • A4, A6, A7, A8
  • Audi Q3 (2.0 TDI)

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Foto: pixabay -RyanMcGuire

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