Laut Presseberichten der Zeit und des Bayrischen Rundfunks ist der Autohersteller Daimler ist mit seinen Widersprüchen gegen die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Diesel- Rückruf gescheitert. Die Behörde habe nahezu alle von Daimler eingelegten Widersprüche gegen die Bescheide zurückgewiesen, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.

Laut Kraftfahrtbundesamt hat Daimler eine unzulässige Abgasstechnik verbaut
Nach Auffassung des KBA hat Daimler in Hunderttausenden Dieselfahrzeugen seiner Marke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Sie sorgt dafür, dass die Stickoxidwerte bei Tests unter der Norm bleiben, während sie auf der Straße um eine Vielfaches darüber liegen.
Daimer selbst hat gegen diese Bescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt und bestreitet bis heute den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das in fast allen modernen Mercedes -Dieselmodellen eingebaute sogenannte Thermofenster sei nicht unzulässig, da es für Laufkultur, Leistung und Lebensdauer des Motors wichtig sei, so die Daimler AG.
Rückruf: Daimler ruft die Diesel nun zurück
Nun würden die Begründungen geprüft, teilte Daimler mit. Das Unternehmen entscheide über die Einlegung eines Rechtsmittels, also einer Klage gegen die Widerspruchsbescheide. Der Konzern ruft die Fahrzeuge aber dennoch zurück. Von dem Rückruf sind EU-weit etwa 1,4 Millionen Fahrzeuge unterschiedlicher Modelle betroffen, davon ungefähr 600.000 in Deutschland.
Justus rät: Schadensersatz gegen die Daimler AG
Sobald Sie einen Rückruf von Mercedes erhalten, sollten Sie mit diesem eine spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Denn sie haben dann gute Aussichten auf Schadensersatz gegen die Daimler AG. Zwar gibt es – im Gegensatz zum VW-Abgasskandal – noch keine klare höchstrichterliche Rechtsprechung zu Gunsten der Mercedes Käufer. Allerdings haben sowohl der EuGH, als auch der BGH mit Hinweisbeschluss vom 9.01.2021 und nun die Zurückweisung der Widersprüche durch das KBA die Klageaussichten erheblich verbessert.
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