Fahrzeugführer eines Dieselkraftfahrzeugs leiden zunehmend unter den Wertverlusten und Fahrverboten die Ihnen durch den Abgasskandal nun drohen. Eine Möglichkeit der Rettung besteht in dem Widerruf der Autofinanzierung. Dies hat nun das OLG Brandenburg wieder als zulässig erklärt.
Der Widerruf einer Autofinanzierung mit der Mercedes-Benz Bank ist trotz BGH- Entscheidung nach wie vor möglich.

Voraussetzung eines Widerrufs
Um die Autofinanzierung wirksam widerrufen zu können ist die Voraussetzung, dass die finanzierende Autobank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat.
Der Widerruf einer Autofinanzierung mit der Mercedes-Benz Bank ist laut zwei Urteilen des Brandenburgischen OLG vom 13. November 2019 (Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19) nach wie vor möglich. In beiden Fällen hat das OLG Brandenburg entschieden, dass sich die Kreditverträge wegen unzureichender Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen lassen.
Der BGH hatte im November entschieden, dass bestimmte Klauseln in Widerrufsbelehrungen nicht zu beanstanden seien. Manche Experten sahen dies als Ende des Widerrufsjokers. Dies widerlegte nun das OLG Brandenburg, welches seine Urteile nach der Entscheidung des BGH fällte.
Gründe für das Urteil des OLG Brandenburg
In den vorliegenden Fällen hatten die Kläger einen Kredit bei der Mercedes-Benz Bank zur Finanzierung eines Autokaufs aufgenommen. In den Darlehensverträgen hieß es, dass die Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens 1 % oder wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 % des zurückgezahlten Betrags betrage.
Laut dem OLG war diese Klausel unzureichend und beinhalte nicht die anzugebende Berechnungsmethode des Anspruchs auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Sie gebe weder die Berechnungsmethode einer so vertraglich vereinbarten noch die der gesetzlich bestimmten Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wieder.
Lesen Sie hier mehr zu den Gründen des Urteil des LG Berlin zum Widerruf eines Autokredits.
Folge eines Widerrufs
Der Widerruf der Autofinanzierung kann eine lukrative Möglichkeit sein, aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Folge der unzureichenden Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Darlehensvertrag noch lange nach Abschluss widerrufen werden kann.
Der Autokreditvertrag als “verbundener Vetrag”
Die Besonderheiten bei Autokrediten ist, dass es sich in der Regel um ein “verbundenes Geschäft” handelt. Dadurch wird nach dem Widerruf des Kreditvertrages auch der damit verbundene Vertrag, also der Kaufvertrag rückabgewickelt. Bei Autofinanzierungen liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor. Somit wird bei Widerruf des Kreditvertrag ebenso der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. Der Verbraucher muss das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhält im Rückzug seine schon geleisteten Raten zurück.
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