Rückruf von Modellen im Zuge des BMW-Diesel-Skandals
Die BMW AG hatte bislang beteuert, dass sie entgegen der Konkurrenz keine Manipulationen an den Abgassystemen vorgenommen hatten. Die Staatsanwaltschaft München, welche im März 2018 die BMW-Zentrale durchsucht hatte, bewies das Gegenteil, weswegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf der Modelle BMW 750 3,0 Diesel Euro 6 und BMW M 550 3,0 Diesel Euro 6 veranlasste.

Welche BMW-Modelle sind im Abgasskandal betroffen?
Der Rückruf betrifft die Modelle
- BMW M550d xDrive (Touring und Limousine) von 2012 bis 2017
- BMW 750d xDrive von 2012 bis 2015
- BMW 750Ld xDrive von 2012 bis 2015
Noch ist nicht sicher, ob es bei dem Rückruf der 5er und der 7er-Reihe bleibt oder weitere dazu kommen. Zu den auffälligen Modellen zählen die folgenden BMW AG Diesel:
- BMW x3 xDrive20d
- BMW 318 d Touring (Euro 6)
- BMW 320 d (Euro 5)
- BMW 320 d GT xDrive (Euro 6)
- BMW 520 d Touring (Euro 6)
- BMW 530 d (Euro 6)
- BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)
Was können Besitzer von Dieselfahrzeugen der BMW AG nun tun?
Aber was bedeutet das für Sie als BMW-Diesel-Fahrer? Können Sie ebenso wie enttäuschte VW-Kunden gegen BMW AG auf Schadensersatz klagen? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte im BMW Abgasskandal und deren Durchsetzbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt.
Schadensersatz
Auch die Aussichten auf Schadensersatz stehen nicht schlecht, falls tatsächlich ein betrügerisches Handeln seitens BMW stattgefunden hat. Bevor dies jedoch endgültig bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Momentan beruft sich BMW noch auf einen Irrtum. Der jüngste Rückruf durch das KBA wegen Manipulation durch betrügerische Software baut jetzt jedoch immer mehr Druck auf BMW zu Gunsten der Verbraucher auf. Die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen und die Chancen auf einen Sieg vor Gericht oder einen außergerichtlichen Vergleich sind durch den Rückruf jedenfalls enorm gestiegen.
Widerruf des Autokredites bei BMW möglich
Fehlerhafte bzw. fehlende Widerrufsbelehrung kann für die Autobank teuer werden
Haben Sie über die Bank eine Finanzierung für den Kauf eines Fahrzeugs aufgenommen, so können sie das KfZ-Darlehen widerrufen, sofern der Darlehensvertrag eine fehlerhafte bzw. nicht vorhandene Widerrufserklärung enthält.
Der Widerruf der Autofinanzierung lohnt sich:
Ein Widerruf führt zu einem Rückgewährschuldverhältnis, das heißt, dass die Vertragsparteien so zu stellen sind, wie sie stünden, wenn sie von dem Vertrag nie geschlossen hätten. Für die Autofinanzierung heißt das: der Darlehensgeber (die Bank) verpflichtet sich, Ihnen ihre Anzahlung und Raten sowie Zinsen zurückzugewähren, dafür geben Sie der Bank das Fahrzeug zurück sowie ggf. einen Ausgleich für den Wertverlust.
Urteile zum Widerruf der Autodarlehen oder Autokredite und eine Liste von Autobanken finden Sie HIER.
Lassen Sie ihre Autofinanzierung von uns kostenfrei auf Widerrufsmöglichkeiten prüfen
Wir überprüfen Ihr KfZ-Darlehen / Autokredit gerne auf die Möglichkeiten der Rückabwicklung. Als spezialisierte Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarkrechts konnten wir bereits bundesweit eine Vielzahl von Ansprüchen unserer Mandanten bei Rückabwicklung von Darlehen durch Widerruf durchsetzen können.
Für die kostenfreie Prüfung der Widerrufsmöglichkeiten Ihres KFZ-Darlehensvertrages füllen Sie einfach unser Kontaktformularaus oder rufen uns an.
Beauftragen Sie uns ohne eigenes Kostenrisiko und
auf Erfolgshonorarbasis
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und individuelleErstberatung, sowie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus oder sprechen Sie direkt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.
Wir stehen als verlässliche Partner bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an Ihrer Seite.
Die Kosten zur gerichtlichen Durchsetzung notwendigen Kosten trägt ihre Rechtsschutzversicherung. Außerdem besteht die bei uns die Möglichkeit ein Erfolgshonorarzu vereinbaren oder die Kosten können von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen werden.