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Urteile Mercedes im Dieselskandal

Urteile Mercedes im Dieselskandal
Urteile Mercedes im Dieselskandal

Ab dem Jahr 2019 gab es beim Landgericht Stuttgart eine Welle von Klagen auf Schadenersatz und Urteile gegen die Daimler AG wegen des Vorwurfs der Motormanipulation. Betroffen sind vor allem die Motoren OM642 und OM651, die in verschiedenen Fahrzeugmodellen verbaut sind.

Die aktuell wichtigsten Urteile im Mercedes Diesel Abgasskandal gegen Daimler

Das Oberlandesgericht Naumburg, der BGH und der EuGH stärkten nacheinander die Verbraucherrechte im Dieselskandal.

Als erstes Oberlandesgericht verurteile das OLG Naumburg die Daimler AG nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020) . Der Kläger durfte seinen manipulierten Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit Abschalteinrichtung an den Autohersteller zurückgeben und erhielt im Gegenzug knapp 26.000 Euro Schadensersatz von der Daimler AG. Die Entscheidung der Naumburger Richter ist wichtig für weitere Prozesse gegen den Stuttgarter Autobauer. Denn: In der Regel orientieren sich Landgerichte an den Urteilen höherer Gerichte.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich kürzlich mit dem Mercedes-Dieselbetrug. Im Januar 2021 äußerten sich die Richter erstmals zum Thermofenster in Mercedes-Motoren. Der VI. Zivilsenat des BGH machte in seiner Entscheidung vom 26. Januar zunächst deutlich, dass die Entwicklung und der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen nicht ausreichen, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu begründen; (Beschluss vom 19. Januar 2021 – VI ZR 433/19) .

In diesem Beschluss erklärten dei Richter aber auch, dass deutsche Gerichte die Ausführungen der Kläger zu Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren genauer anhören und stärker berücksichtigen müssen. Dieser Beschluss stärkt das Recht der Verbraucher auf gesetzliches Gehör. Landgerichte und Oberlandesgerichte werden damit aufgefordert, dem Verdacht nachzugehen, dass die Daimler AG gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt wichtige Details zum Thermofenster vorenthalten hat.

Hier finden Sie Alles zum Thema “Mercedes Abgasskandal” mit einer Chronologie des Abgasskandals der Daimler AG

9.08.2021: Beweisbeschluss des OLG München: Mercedes-Benz C250 BlueTec

Justus Rechtsanwälte hat in dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München (1 U 715/20) einen Beweisbeschluss erreicht. Der 1. Zivilsenat des OLG München beschloss, eine amtliche Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt einzuholen. Es geht um die Frage, ob die in dem Dieselmotor OM 651 Euro 6 eingesetzte Schastoff bzw. Abgasstrategie in Form eines geregelten Kühlmittelthermostats (sog. “Kühlmittel-Sollwert-Regelung”) so konfiguriert ist, dass sie vornehmlich unter Bedingungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) zu einer Verbesserung des Emissionsverhaltens führt, unter normalen Nutzungsbedingungen dagegen nur punktuell? Sofern ja, warum dieses Modell nicht Gegenstand des nicht bestandskräftigen Rückrufs vom 21.06.2019 betreffend anderer Mercedes Modelle mit OM 651 Euro 6 war. Wir werden berichten.

BGH bejaht einen Sachmangel bei Mercedes Dieselmodellen OM 651 (VIII. Zivilsenat), Beschluss vom 28.01.2020 – VIII ZR 57/19

Der BGH hat dem OLG Celle widersprochen und dessen Vorgehensweise als Verfahrensfehler gewertet. Der Kläger könne keine genauen Sachkenntnisse darüber haben, wie der streitgegenständliche Motor mit seinem Abgaskontrollsystem funktioniere. Er habe jedoch genügend Anhaltspunkte vorgetragen, die ein Sachverständigengutachten rechtfertigten und auf die er letztlich seinen Vorwurf stütze, sein Fahrzeug sei in zweifacher Hinsicht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art 5 Abs 2 Satz 1 VO 715/2007/EG ausgestattet.

Der BGH bezieht sich in seinem Beschluss auch ausdrücklich auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 08.01.2019 (NJW 2019, 1133). Ein Mangel liege nicht erst dann vor, wenn das KBA einen Rückruf angeordnet habe, “sondern auch schon dann, wenn diese Behörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat.

Auch sei der Motor vom Typ OM 651 in anderen Daimler-Fahrzeugen verbaut worden, die dann vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verpflichtend zurückgerufen worden seien, habe der BGH argumentiert. Zudem liefen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Einzelpersonen der Daimler AG Ermittlungen, bei denen es auch um den Motor OM 651 gehe. Für den BGH seien das in der Summe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Sachmangel.

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20 -Mercedes erleidet erste OLG-Niederlage

Das OLG Naumburg hat in seinem Urteil vom 18. September 2020 – 8 U 8/20 (nicht rechtskräftig) Mercedes zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Der Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651 hat auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation geklagt. Die erste Instanz wies die Klage des Dieselfahrers ab. Die Richter des OLG Naumburg vertraten jedoch eine andere Auffassung.

Das Gericht verurteilte Daimler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Entgegen der Auffassung der ersten Instanz hat der Kläger das Vorliegen einer unzulässigen Absperrvorrichtung hinreichend dargelegt und begründet.

Einen „kategorialen“ Unterschied zwischen der „Prüfstandserkennung“ des VW EA 189 und dem Erkennen „wesentlicher Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens“ durch den OM 651 (vgl. BI. 6 III d.A.) vermag der Senat nicht zu erkennen.
[…..]
Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (Abschalteinrichtung) dient daher ersichtlich dazu, bei erkanntem Prüfbetrieb ein vom Echtbetrieb abweichendes Emissionsverhalten des Fahrzeugs herbeizuführen, um auf diese Weise die Einhaltung der andernfalls nicht erreichten Emissionsgrenzwerte sicherzustellen.

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20

Die Richter vergleichen die VW-Fälle mit der Mercedes Abgasmanipulation. Obwohl beide Hersteller unterschiedliche technische Vorrichtungen verwenden, ist das Endergebnis das gleiche – ein sittenwidriger Schaden nach § 826 BGB.
Durch den Einsatz des im Mercedes-Motor OM 651 eingebauten Gerätes wird der Käufer eines Mercedes Benz GLK 220 CDI daher ebenso getäuscht wie der Käufer eines Fahrzeugs, in dem ein VW-Motor EA 189 mit Abschaltlogik eingebaut ist.

Diese Regelung eröffnet vielen Dieselfahrern die Möglichkeit. Das OLG hat die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wesentlich erleichtert.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06. April 2020 – 12 U 233/19

In seinem Beschluss ordnete das OLG Frankfurt a.M. ein Gutachten an. Die Frage für dieses Gutachten lautet: “Hat die Daimler AG eine unzulässige Abschalteinrichtung mit dem so genannten “Thermofenster” verwendet?”

Die Entscheidung der Richter zeigt, dass die Gerichte dem Beschluss des Bundesgerichts vom Januar 2020 folgen. Die Vorträge vieler Dieselfahrer sollten nun nicht mehr “als Vortrag ins Blaue” abgewiesen werden.

Obwohl der Senat die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Darmstadt zunächst als unzulässig erachtete, entschieden sich die Richter schließlich für die Bestellung eines Sachverständigen. Als Einfluss auf diese Entscheidung könnte auch das Gutachten der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs angesehen werden; mehr dazu finden Sie hier.

OLG Köln, Urteil gegen Daimler vom 6. September 2019 , Az: 19 U 51/19

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 6. September 2019 die Position der Mercedes-Käufer im Abgasskandal gestärkt. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass sich der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch auf plausible Vermutungen stützen darf und das Gericht den angebotenen Sachverständigenbeweis erheben muss.

Landgericht Stuttgart, Urteil gegen Mercedes vom 17.10.2019

Aktenzeichen: Az: 20 O 9/18 (nicht rechtskräftig)
Modell: Mercedes GLC 220d 4 Matic

Der Käufer eines GLC 220d hat auf Rückgabe seines Autos geklagt, da das Fahrzeug unzulässig die Abgasreinigung im Normalbetrieb reduziere. Er wollte auch keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Killometer zahlen.
Das LG Stuttgart ging davon aus, dass der Wagen Stickoxid weit über die Grenze hinaus ausstößt. Nach dem klaren Wortlaut der EU-Vorschriften sollen die Abgasgrenzen nicht nur bei Prüfstandversuchen, sondern auch im normalen Fahrbetrieb eingehalten werden. Trotz konkreter Nachfrage der Richter bestritt Daimler nicht, dass das Fahrzeug im realen Fahrbetrieb viel mehr Stickoxid ausstößt als zulässig. Das von Daimler verwendete Thermofenster verstoße gegen die Regeln der EU-Verordnung Nr. 715/ 2007.
Der Hersteller – Daimler – handele zumindest fahrlässig. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz gegen Rückgabe des Autos abzüglich Nutzungsentschädigung.
Der Daimler-Konzern werde dagegen Berufung einlegen.

Landgericht Stuttgart, Urteil gegen Mercedes vom 08.09.2019

Aktenzeichen: 29 O 142/19 (nicht rechtskräftig).
Modell: GLK CDI (Motortyp OM 651).

Der Käufer hatte das Fahrzeug im Jahr 2013 für 38.800 EUR erworben. Dieser Wagen wurde mit dem sog. „Thermofenster“ verbaut. Weiterhin handelt es sich bei dem betroffenen Mercedes GLK um ein von der Daimler AG offiziell freiwillig zurückgerufenes Fahrzeug.
Die Richter hielten die Motorsteurung für eine unzulässige Abschateinrichtung. Daimler AG habe vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Daher steht dem Kläger einen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises. Er muss sich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Killometer anrechnen lassen.

Landgericht Stuttgart, Urteil im Dieselskandal vom 16.08.2019

Aktenzeichen: 46 O 101/19 (nicht rechtskräftig).
Modell: Mercedes E-Klasse (Motortyp OM 651) mit Abgasnorm Euro 5.

Der Kläger hatte ein Fahrzeug Mercedes Benz E-Klasse im Jahr 2015 erworben. Das Fahrzeug wurde mit dem Motor OM 651 ausgestattet. Nach dem sog. Neuen Europäischen Fahrzyklus sollte der Wagen bei einer Umgebungstemperatur zw. 20-30 Grad Celsius und Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h den NOX-Grenzwert von 180 mg/km einhalten. Dieser Wert konnte beim normalen Fahrbetrieb nicht erreicht werden, da das sog „Thermofenster“ die Abgasreinigung deutlich reduzierte. Dieses Modell der Marke Mercedes wurde nicht von einem Rückruf durch das KBA betroffen. Der Besitzer hatte dann im Jahr 2018 eine Klage auf Rücknahme des Wagens gegen Erstattung des Kaufpreises gegen Daimler AG erhoben.
Das LG Stuttgart hat dem Kläger Recht gegeben. Die Daimler AG (Herstellerin des Motors) wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises sowie 4% Verzugszinsen abzüglich Nutzungsentschädigung verurteilt. Das „Thermofenster“ sei eine unzulässige Abschateinrichtung und Daimler habe sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt.

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.06.2019

Aktenzeichen: 23 O 127/18 (nicht rechtskräftig).
Modell: Mercedes GLK 250 CDI (Motortyp – OM 651).

Der Kläger hatte mit verbindlicher Bestellung vom 09.11.2012 den PKW Mercedes Benz GLK 250 CDI 4Matic mit dem Motortyp OM 651 erworben. Das Fahrzeug wurde mit dem sog. Thermofenster verbaut. Daher war die Abgasreinigung (und folglich den NOx-Ausstoß) von den Außentemperaturen abhängig. Der Besitzer behauptete, dass den GLK mit einer illegalen Abschalteinrichtung iSv Art 5 der EU-Verordnung Nr 715/ 2007 verbaut wurde.
Das LG Stuttgart verurteilt Daimler zur Rücknahme des PKW und zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Der Hersteller habe den Kläger hierzu vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.

Landgericht Itzehoe, Urteil gegen Mercedes im Abgasskandal vom 09.08.2019

Aktenzeichen: 6 O 101/19 (nicht rechtskräftig).
Modell: Mercedes ML350 (Motor OM 642).

Der Kläger hatte ein Fahrzeig des Typs Mercedes Benz ML350 (Baujahr 2015) im Jahr 2018 zum Preis von 44.000,- Euro gekauft. Nach Berichten des KBA über das sog. „Thermofenster“ hatte der Besitzer des Kfz vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil er Angst vor einem massiven Wertverlust hatte. Das KBA hat diese Wagen inzwischen zurückgerufen.
Das LG Iztehoe verurteilt der Autohändler zur Rücknahme des Autos und zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Der Hersteller habe eine unzulässige Abschalteinrichtung (= „Thermofenster“) zur Abgasreinigung verwendet.

weitere positive Urteile Mercedes im Abgasskandal (LG Stuttgart)

  • LG Stuttgart, Urteil vom 05.03.2020 – 7 O 344/19 (nicht rechtskräftig)
  • Betroffenes Modell: Mercedes-Benz C220 CDI
  • Motortyp: OM651, Euro 6
  • Beschreibung:  Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler zur Erstattung von 20 Prozent des Kaufpreises. Außerdem muss der Konzern den vollen Kaufpreis verzinsen. Das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises beruhe auf den Sachmangelregeln, die Verzinsung auf vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
  • LG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2020 – 27 O 40/19
  • Betroffenes Modell: Mercedes GLC 250d 4MATIC
  • Motortyp: OM651, Euro 6
  • Beschreibung:  Die Daimler AG wird verurteilt, an den Kläger den Kaufpreis nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs.
  • LG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2019 – 20 O 73/19
  • Betroffenes Modell: – nicht erwähnt.
  • Beschreibung:         § 123 BGB (+), also Daimler haftet für arglistige Täuschung im Abgasskandal.
  • LG Stuttgart – 29 O 399/17 (nicht veröffentlicht)
  • Betroffenes Modell: Mercedes C 250 T BlueTEC
  • Motortyp: OM651
  • Beschreibung:         Der Wagen (Mercedes Benz C-Klasse) war über die Daimler-Benz-Bank AG finanziert und das Gericht verurteilt die Daimler AG als Hersteller zusammen mit dem Händler die noch offenen Darlehensraten aus der Finanzierung zu zahlen hat. Zudem ist der Kunde von weiteren Raten an die Bank befreit. Der Kläger muss das Fahrzeug zurückgeben.

Neuere Entscheidungen von anderen Gerichten

  • LG Wuppertal, Urteil vom 05.09.2019 – 17 O 49/19 (am 29.01.2020 – mit dem Urteilsverkündung vom 29.01.2020 nochmals bestätigt)
  • Betroffenes Modell: Mercedes GLK 220 CDI 4Matic
  • Motortyp: OM651
  • Beschreibung: Der Kläger hat schlüssig vorgetragen, dass eine sittenwidrige Schädigung durch Installation einer Abschalteinrichtung vorliegt (sog „Thermofenster“). Daher hat er einen Schadensersatzanspruch gem. § 826 BGB.
  • LG Berlin, Urteil vom 28.02.2020 – 3 O 203/19 (nicht veröffentlich)
  • Betroffenes Modell: Mercedes GLE 350d 4Matic
  • Motortyp: OM642
  • Beschreibung:  Das Gericht verurteilte Daimler zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Höhe von 25.634,96 Euro, das entspricht den gezahlten Leasingraten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die von der Klägerin gefahrenen Kilometer.


Informieren Sie sich mehr über das Thema “Mercedes Abgasskandal“. Weitere wichtige Urteile gegen Mercedes und andere Autohersteller in Bezug auf die Diselaffäre finden Sie HIER.

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Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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