Sensationsurteil: Widerruf eines Autokredits gegen die VW-Bank – auch nach 2 Jahren möglich

Neulich hat das Landgericht Arnsberg das erste Urteil in Deutschland erlassen (Az.: I-2 O 45/17), das das Widerrufsrecht eines Autokreditnehmers nach Verstreichen der 14-tägigen-Frist bestätigt hat. Das Gericht hat nämlich die Rückabwicklungsmöglichkeit nach einem nach zwei Jahren erklärten Widerruf gegen die Volkswagen-Bank zugunsten des klagenden Verbrauchers anerkannt.
Widerrufsbelehrung der Volkswagen Bank – fehlerhaft
Im vorliegenden Fall hat der Kläger im Oktober 2014 einen gebrauchten VW Passat Variant TDI erworben und nach Zahlung eines Teils der Kaufsumme einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des restlichen Kaufpreises mit der VW-Bank geschlossen. Nachdem er den Autokreditvertrag im außergerichtlichen Verfahren gegen die VW-Bank erfolglos zu widerrufen versucht hatte, klagte er im Juli 2016 auf vollständige Rückabwicklung. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wurde festgestellt, dass die Pflichtangaben nach §492 Abs. 2 BGB in der durch die Volkswagen-Bank erstellten Vertragsurkunde nicht enthalten waren. Vielmehr ist der Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend über sein Kündigungsrecht aufgeklärt worden. Das Fehlen von Hinweisen darauf führte deswegen dazu, dass der Vertrag mit der VW-Bank auch nach Ablauf der 14-Tages-Widerrufsfrist widerrufbar war.
Urteil des LG Arnsbergs – noch nicht rechtskräftig
Trotz der Anerkennung des Widerrufsrechts, hat das LG Arnsberg in seinem Urteil auch dem Nutzungsersatzanspruch der Volkswagen Bank für die Inanspruchnahme des Fahrzeugs stattgegeben. Der Kläger ist aber mit dieser Verurteilung nicht einverstanden und will dagegen die Berufung vor dem OLG Hamm einlegen. Daher ist das Urteil des LG Arnsbergs noch nicht rechtskräftig. Für die Kunden der Volkswagen Bank besteht aber selbstverständlich immer noch die Möglichkeit, ihre Autofinanzierungen wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung der VW-Bank jederzeit zu widerrufen.
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