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Nutzungsersatz im Dieselskandal

Nutzungsersatz im Dieselskandal - neuer Ansatz
Nutzungsersatz im Dieselskandal – neuer Ansatz

Abweichend von den Meinungen anderer Oberlandesgerichte müssen sich Diesel Käufer weniger Geld für die Nutzung ihrer Autos beim Schadenersatz im Abgasskandal anrechnen lassen. Bisher wurde von der Herstellerin “VW AG” der Faktor „Zeit“ ausgenutzt. Das Oberlandesgericht Hamburg korrigiert das Verhalten des Konzerns in Bezug auf den Nutzungsersatz (Hinweisbeschluss vom 13.01.2020, 15 U 190/19).

Der Nutzungsersatz im Dieselskandal

Viele Gerichte kommen in den Klagen von Kunden gegen die VW AG zu folgenden Ergebnissen: Die Herstellerin muss das manipulierte KFZ zurücknehmen und den Kaufpreis an die Verbraucher zurückzahlen.

Bei dieser Rückabwicklung muss sich der Käufer eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen (= Nutzungsersatz).

Es geht vorliegend um die Berechnung der Höhe der Schadensersatzforderung. Der Käufer eines manipulierten Diesel PKW kann wegen arglistiger Täuschung den gezahlten Kaufpreis zzgl. 4 % Zinsen zurückfordern. Er muss gleichzeitig (Zug um Zug) den PKW zurückgeben und sich für die Nutzung des PKW einen nach der Höhe der gefahrenen Kilometer vom Gericht zu bestimmenden Nutzungsersatzbetrag anrechnen lassen.

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Je länger man mit dem betroffenen Auto fährt, desto weniger Geld bekommt man zurück. So einfach war die bisherige Praxis.

Kein Nutzungsersatz für die Dauer des Prozesses

Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 13.01.2020 einen neuen Ansatz gewählt. Da der Konzern viele Kunden sittenwidrig geschädigt und getäuscht hat, kann er von einer so großen Entlastung nicht profitieren.

Die Verbraucher sollen daher nur vor der Aufforderung der Rückabwicklung Geld für die Nutzung des KFZ zahlen. Lehnt die Herstellerin die Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs ab, so wird sie für die danach gefahrenen Kilometer nicht entschädigt.

Gleiches gilt für die Abnutzung während der langen Prozessdauer vor Gericht. Der Konzern hat den Einfluss auf diese Dauer, so dass es unbillig wäre, wenn die Anrechnung des Nutzungsersatzes den Kaufpreis vollständig aufzehren würde.

Die Rechtsordnung soll nicht den Schädiger schützen.

Justus rät:

Alle Marken des VW Konzerns – d.h. Audi, VW, Skoda, Seat, Porsche – sind an der Manipulation von Abgaswerten beteiligt.

Wer vom Abgasskandal betroffen ist, soll keine Zeit und Geld verlieren. Nutzen Sie hierzu unser Auto-Check und lassen Sie sich kostenfrei und individuell beraten.

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Spezialisierte Rechtsanwälte im VW Abgasskandal:

Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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