Rechtsschutzversicherugnen – wie auch die ÖRAG – verweigern gerade bei höheren Streitwerten gern zunächst die Deckungzusage für die Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Meist lenken diese dann auf erste Nachfrage des Rechtsanwalts auf Deckungszusage ein. In diesem Fall kam es zu einer Deckungsklage.
VW-Skandal: ÖRAG Rechtsschutzversicherung durch das Landgericht Passau verurteilt zur Kostenübernahme:
Ein Verfahren gegen die Volkswagen AG und gegen den Audi Händler ist vom ÖRAG Rechtsschutz Versicherungsvertrag umfasst
Das Landgericht Passau die ÖRAG Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Rechtsverfolgung des Geschädigten gegenüber einem Audi Vertragshändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu übernehmen.

Sachverhalt
Im Jahre 2011 hat der Geschädigte
einen Audi Q3 erworben, der von den Manipulationen betroffen ist. Immer
wieder hat seine Rechtsschutzversicherung die Deckung der Kosten
verweigert, sodass er letztendlich Deckungsklage vor dem Landgericht
erheben musste, um die Frage der Kostenübernahme gerichtlich klären zu
lassen.
Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Deckung der Kosten
Zuerst
hatte der Geschädigte eine Deckungsanfrage an seine
Rechtsschutzversicherung, der ÖRAG, gestellt, die diese aber mit der
Begründung verneinte, er müsse zunächst eine Nachbesserung abwarten.
Sogar als ein Stichentscheid, ein nach den Versicherungsbedingungen
vorgesehenes Gutachten, welches für die Versicherung bindend ist, von
seinen Anwälten abgegeben wurde, weigerte sich die ÖRAG zu zahlen.
Daraufhin hat der Geschädigte eine Deckungsklage gegen die ÖRAG Rechtsschutzversicherung vor dem Landgericht Passau erhoben.
Entscheidung gegen die Rechtsschutzversicherung:
Das Landgericht hat zugunsten des Geschädigten geurteilt. Das Gericht
hat festgestellt, dass das Verfahren gegen die Volkswagen AG und gegen
den Audi Händler vom Versicherungsvertrag umfasst ist.
Die Einwände
der ÖRAG, dass eine Nachbesserung zu einem Preis von 60 Euro bis 200
Euro erfolgen könnte, lehnte das Landgericht ab. Es wäre nicht
erkennbar, wie die ÖRAG diesen Kostenaufwand berechnet hat. Dieser
entbehre jeglicher Substanz und sei nicht einlassungsfähig.
ÖRAG muss die Kosten des Rechtsstreits im Abgasskandal zahlen
Der Versicherungsnehmer muss den Mangel nicht hinnehmen.
Des
Weiteren hat das Landgericht entschieden, dass der Versicherungsnehmer
die Nachbesserung des Mangels nicht abwarten müsse, anders als von der
Rechtsschutzversicherung vorgetragen. Es ist dem Versicherungsnehmer
nicht zumutbar, einen solchen Mangel hinzunehmen, insbesondere weil
dieser Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Justus rät:
Wollen
Sie im Dieselskandal gegen Ihre Rechtsschutzversicherung oder gegen
Ihren Händler oder Autohersteller gerichtlich vorgehen, können Sie sich
gerne über das Kontaktformular
an uns wenden. Wir werden Sie unterstützen im VW Skandal zu Ihrem Recht
zu kommen und bieten eine kostenfreie Erstberatung und Anfrage bei
ihrer Rechtsschutzversicherung.