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ÖRAG Rechtsschutzversicherung zur Deckung im Angasskandal verurteilt

Rechtsschutzversicherugnen – wie auch die ÖRAG – verweigern gerade bei höheren Streitwerten gern zunächst die Deckungzusage für die Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Meist lenken diese dann auf erste Nachfrage des Rechtsanwalts auf Deckungszusage ein. In diesem Fall kam es zu einer Deckungsklage.

VW-Skandal: ÖRAG Rechtsschutzversicherung durch das Landgericht Passau verurteilt zur Kostenübernahme:

Ein Verfahren gegen die Volkswagen AG und gegen den Audi Händler ist vom ÖRAG Rechtsschutz Versicherungsvertrag umfasst

Das Landgericht Passau die ÖRAG Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Rechtsverfolgung des Geschädigten gegenüber einem Audi Vertragshändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu übernehmen.

Dieselskandal: ÖRAG Rechtsschutzversicherung zur Deckung verurteilt
Abgasskandal: ÖRAG Rechtsschutzversicherung zur Deckung verurteilt

Sachverhalt
Im Jahre 2011 hat der Geschädigte einen Audi Q3 erworben, der von den Manipulationen betroffen ist. Immer wieder hat seine Rechtsschutzversicherung die Deckung der Kosten verweigert, sodass er letztendlich Deckungsklage vor dem Landgericht erheben musste, um die Frage der Kostenübernahme gerichtlich klären zu lassen.

Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Deckung der Kosten
Zuerst hatte der Geschädigte eine Deckungsanfrage an seine Rechtsschutzversicherung, der ÖRAG, gestellt, die diese aber mit der Begründung verneinte, er müsse zunächst eine Nachbesserung abwarten. Sogar als ein Stichentscheid, ein nach den Versicherungsbedingungen vorgesehenes Gutachten, welches für die Versicherung bindend ist, von seinen Anwälten abgegeben wurde, weigerte sich die ÖRAG zu zahlen.
Daraufhin hat der Geschädigte eine Deckungsklage gegen die ÖRAG Rechtsschutzversicherung vor dem Landgericht Passau erhoben.

Entscheidung gegen die Rechtsschutzversicherung:

Das Landgericht hat zugunsten des Geschädigten geurteilt. Das Gericht hat festgestellt, dass das Verfahren gegen die Volkswagen AG und gegen den Audi Händler vom Versicherungsvertrag umfasst ist.
Die Einwände der ÖRAG, dass eine Nachbesserung zu einem Preis von 60 Euro bis 200 Euro erfolgen könnte, lehnte das Landgericht ab. Es wäre nicht erkennbar, wie die ÖRAG diesen Kostenaufwand berechnet hat. Dieser entbehre jeglicher Substanz und sei nicht einlassungsfähig.

ÖRAG muss die Kosten des Rechtsstreits im Abgasskandal zahlen

Der Versicherungsnehmer muss den Mangel nicht hinnehmen.
Des Weiteren hat das Landgericht entschieden, dass der Versicherungsnehmer die Nachbesserung des Mangels nicht abwarten müsse, anders als von der Rechtsschutzversicherung vorgetragen. Es ist dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar, einen solchen Mangel hinzunehmen, insbesondere weil dieser Auswirkungen auf die Umwelt hat.

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Justus rät:
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