Diesel Abgasskandal Anwälte Justus Rechtsanwälte
Justus Rechtsanwälte

Daimler AG: Aussichten auf Schadensersatz wachsen

In einer von Justus Rechtsanwälte geführten Klage auf Schadensersatz gegen die Daimler AG, beabsichtigt das Landgericht Stuttgart nun das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufzufordern, eine Stellungnahme zu einem streitigen Rückruf abzugeben.

Mercedes muss Bescheide offenlegen
Gerichte fordern Daimler AG endlich zur Vorlage von Unterlagen auf

Ferner hat das Oberlandesgericht Celle hat in einem Beschluss (Az.: 7 U 287/20) die Beklagte Daimler AG aufgefordert, im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast Stellung zur Funktionsweise von beanstandeten Abschalteinrichtungen beziehen.

Mercedes muss Bescheide im Abgasskandal offenlegen

In dem Verfahren geht es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Modell ist von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen. Der Kläger macht Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, sog. Thermofnster geltend. Gegenüber dem KBA habe Daimler im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende bzw. unvollständige Angaben zu der Funktion gemacht.

Daimler ist nun vom 7. Zivilsenat aufgefordert mitzuteilen, welche Funktionen das KBA konkret als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert hat und den Rückruf der Behörde ungeschwärzt vorzulegen. Darüber hinaus muss Daimler darlegen, welche Angaben zu den beanstandeten Funktionen im Typengenehmigungsverfahren sowie zum Thermofenster gemacht wurden.

Neben dem OLG Celle haben auch schon andere Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Nürnberg und Saarbrücken Daimler aufgefordert, Stellung zu beziehen. Darüber hinaus hat auch der BGH mit Beschluss vom 19. Januar 2021 (Az.: VI ZR 433/19) klargestellt, dass Daimler sich zur Funktionswiese des Thermofensters äußern und darlegen muss, welchen Angaben dazu gegenüber dem KBA gemacht wurden.

Damit steigen auch die Chancen der Mercedes Diesel Käufer auf Schadensersatz. Denn sicher werden die bislang von Daimler zurückgehaltenen Unterlagen ergeben, dass die Mercedes Diesel Modelle eine unzulässige Abschalteinrichtng enthalten und die Daimer AG dies auch wusste.

Justus rät

Warten Sie nicht bis Verjährung ihrer Schadenseratzansprüche gegen die Daimler AG eingetreten ist. Senden Sie uns als im Dieselskandal erfahrene und bewährte Kanzlei ihre Unterlagen zu und lassen sich jetzt kostenfrei beraten. Wir nehmen uns die Zeit ihre Erfolgsaussichten anhand unserer bisherigen Klageverfahren und Urteile zu prüfen und teilen Ihnen schriftlich das Kostenrisiko mit. Dies kostenfrei und unverbindlich. Gern holen wir auch die Deckungszusage bei ihrer Rechtsschutzversicherung ein und prüfen eine vorschnelle Ablehnung.

Mehr zum Mercedes Dieselskandal

Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Schreibe einen Kommentar