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Daimler zahlt im Dieselskandal 870 Millionen Euro Bußgeld

Daimler zahlt 870 Millionen Bußgeld
Daimler zahlt 870 Millionen Bußgeld im Dieselskandal

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen Mercedes erlassen. Der Grund dafür? – Daimler AG hat mit der Zulassung von Dieselfahrzeugen mit einem höheren Schadstoffausstoß die Aufsichtspflicht verletzt.

Die Daimler-AG will jedoch keinen Widerspruch einlegen und muss das Bußgeld binnen 6 Wochen zahlen.

Daimler-AG verletzt ihre Aufsichtspflicht

Aufgrund einer (grob) fahrlässigen Pflichtverletzung haben rund 684.000 Dieselfahrzeuge der Marke Mercedes-Benz die behördlichen Zulassung zu Unrecht erhalten. Denn einige dieser nach 2008 gebauten Fahrzeuge erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen, indem sie zu viel Schadstoffe ausstoßen. Die Abgase wurden auf dem Prüfstand deutlich effizienter gereinigt als im normalen Betrieb.

Das verhängte Bußgeld gegen Daimler besteht daher aus 2 Teilen

  • 1. Die Ahndung der begangenen Ordnungswidrigkeit in Höhe von 4 Millionen und
  • 2. Die Abschöpfung der erwirtschafteten Vorteile aus dem Fehlverhalten in Höhe von 866 Millionen.

Die etwaige Nachrüstung der manipulierten Autos und die hypothetisch ersparte Aufwendung für die Herstellung von regulatorisch-konformen Fahrzeugen wurde mit dem Bußgeld berücksichtigt.

Daimler-AG äußert sich

Die Auslöser des Bußgeldverfahrens waren Kontrollen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Diese haben eine Reihe illegaler Abschalteinrichtungen in der Software unter anderem von Modellen der E- und C-Klasse entdeckt. Im Zusammenhang dazu wurden Rückrufbescheide des KBA gegen Daimler angeordnet.

Der Autohersteller aus Stuttgart habe jedoch „nach Abwägung aller Umstände“ die Entscheidung getroffen, kein Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitsverfahren einzulegen. Es sei im Interesse des Unternehmens, das staatsanwaltschaftliche Verfahren „zeitnah und umfassend abzuschließen“.

Das Verfahren und das erlassene Bußgeld sollen zudem keine Auswirkung auf die Ermittlungen der StA Stuttgart gegen natürlichen Personen haben. Der Verdacht von Steuerungssoftware-Manipulation bleibt unberührt. Gleiches gilt auch für die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche der Verbraucher und Daimler-Dieselfahrer.

Die Widersprüche gegen diese KBA-Rückrufbescheide bleiben noch bestehen.

Justus rät:

Wenn Sie ein Dieselauto der Marke Mercedes-Benz haben, können Sie potentiell Ihre Ansprüche geltend machen. Zum Zweck der Feststellung der Betroffenheit steht unser Auto-Check immer für Sie zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir die kostenfreie Erstberatung für Sie an. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu. Alternativ können Sie diese gleich über das Kontaktformular schicken.

Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.

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Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto: pixabay

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