
Dieselskandal – Stilllegung / Betriebsuntersagung von PKW vorläufig abgewendet
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 26.02.2018 – 12 K 16702/17 einem Eigentümer eines VW Amarok 2,0 TDI, welcher vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffen ist, vorläufig Recht gegeben. Nachdem der Eigentümer des Fahrzeuges sich an der Rückrufaktion, eine neue Software aufzuspielen zu lassen, nicht teilgenommen hat, hatte ihm daraufhin das zuständige Landratsamt den Betrieb seines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass die Stilllegung des Fahrzeuges sofort wirkte. Gegen die Verfügung wandte sich der Betroffene mit einem Eilantrag.
Anordnung zur Stilllegung / Betriebsuntersagung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die sofortige Vollziehung der Stilllegungsverfügung des Landratsamtes für den manipulierten VW Amarok, für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung weder in formeller noch in materiell-rechtlicher Hinsicht den einschlägigen Anforderungen genüge.
Das Verwaltungsgericht stellt klar, dass vorliegend die privaten Interessen des gegen den VW-Händler klagenden Fahrzeugeigentümers gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Stilllegung des manipulierten Fahrzeugs bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung überwiegt. Insbesondere seien hier die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht eingeschränkt, so dass keine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestehe. Zwar handele es sich bei den betroffenen Aspekten der Luftreinhaltung um hohe Schutzgüter; jedoch seien die von einem einzelnen Fahrzeug ausgehenden Gefahren für diese Schutzgüter nicht konkret und unmittelbar. Ferner lag nach Auffassung des Gerichts kein typischer Fall der Betriebsuntersagung aus Gründen der Verkehrssicherheit vor. Seit 2015 sei bekannt, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspreche. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist es nicht erklärlich, warum nunmehr 2017 plötzlich eine besondere Dringlichkeit vorliegen soll. Die Interessen des Geschädigten überwiegen daher das öffentliche Interesse an einer sofortigen Stilllegung.
Zulassungsstellen in Berlin drohen Stilllegung an:
Auch in Berlin droht nun das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten die ersten Stilllegungen von betroffenen Dieselskandalfahrzeugen an. So hat uns der Eigentümer eines VW-Caddy um Hilfe gebeten, der bis dato das Update nicht aufspielen lies und dem die nun Zwangsstilllegung seines Fahrzeuges droht.
Justus rät:
Betroffene sollten sich umgehend rechtlichen Rat holen, damit im Einzelfall geprüft werden kann, ob eine Stilllegung gerechtfertigt ist oder nicht.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Dieselskandal spezialisiert und erteilt Ihnen gern eine kostenfreie Erstberatung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen direkt an.