VW-Abgasskandal – Erstes Dieselfahrzeug in Bochum stillgelegt
Das erste Dieselfahrzeug (VW Amarok, 3,0-Liter-TDI) mit Dieselmotor, welches bisher nicht an der vorgesehen Umrüstung teilgenommen hatte, wurde nun stillgelegt. Seit Juli drohte das Kraftfahrbundesamt mit der Stilllegung solcher Fahrzeuge. Jetzt wurde dem Fahrer endgültig die Benutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum verboten.

Befürchtung eines Mehrverbrauchs bei einem Dieselfahrzeug
Der Fahrer vermied die Umrüstung, da er nach eigenen Angaben Angst vor einem Mehrverbrauch oder einem Haltbarkeitsverlust des Dieselmotors nach dem Update hatte. Bochum ist damit jedoch kein Einzelfall, denn auch im Kreis Euskirchen wurde einem VW Amorak Fahrer der Betrieb seines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum untersagt. Die Untersagungsverfügung das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weiter zu benutzen kann man im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgesetzen, da der Inhaber des VWs schon einen Rechtsstreit mit dem VW-Konzern führte.
ACHTUNG vor Verjährung
Die Verjährung der gewährleistungsrechtlichen Ansprüche droht zum 31.12.2017. Der Konzern spielt auf Zeit, weswegen betroffene Käufer ihre Ansprüche sofort anwaltlich überprüfen lassen sollten.
Ansprüche gegen den Fahrzeughändler und Hersteller
Es gibt verschiedene Ansprüche die hier durchgesetzt werden können. Je nach Einzelfall kann vom Händler Nachlieferung eines Neufahrzeugs, Nachrüstung oder Minderung verlangt werden. Bei einem ebenfalls in Betracht kommenden Rücktritt vom Kaufvertrag müsste man das Fahrzeug erst an den Fahrzeughändler zurückgegeben und würde dann den Kaufpreis abzüglich gefahrener Kilometer zurück erhalten.
Außerdem kann man neben den genannten Ansprüchen noch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen.
Weitere Möglichkeiten bei Darlehen
Bei der Finanzierung des Fahrzeugs über einen Darlehensvertrag könnte bei einer Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation auch ein Widerruf mit der Folge der Rückabwicklung aller Verträge in Betracht kommen.
Justus rät
Wir vertreten eine Vielzahl von Betroffen aus dem Dieselskandal und haben sowohl Autodarlehen widerrufen als auch Klagen gegen VW und Autohändler eingereicht.
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Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.
Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu. Alternativ füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. .
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