Das LG Trier hat sich mit der Verjährung der Ansprüche im VW–Abgasskandal beschäftigt. Das Ergebnis: Verjährung tritt nicht zwingend Ende 2019 ein.
Tägliche Archive: 15. Oktober 2019
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Das LG Trier hat sich mit der Verjährung der Ansprüche im VW–Abgasskandal beschäftigt. Das Ergebnis: Verjährung tritt nicht zwingend Ende 2019 ein.