Das LG Trier hat sich mit der Verjährung der Ansprüche im VW–Abgasskandal beschäftigt. Das Ergebnis: Verjährung tritt nicht zwingend Ende 2019 ein.
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Personen, die ihr Dieselfahrzeug verkauft haben, können nach wie vor Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller (Mercedes, VW, Audi und andere) geltend machen. Diese Entscheidung wird von mehreren Gerichten getroffen, auch wenn […]