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BGH zu VW Kauf nach Kenntnis 2015 Fälle

BGH: Diese Fragen stellen sich VW Käufer im Dieselskandal

  1. Haben auch Käufer von VW, Audi, Skoda, Seat, die nach dem 1.01.2016 ihren PKW mit Motor EA 189 kauften Schadenersatzansprüche oder ist dies ein Kauf nach Kenntis?
  2. Was ist mit der Zahlung von Deliktzinsen, also immerhin 4 % auf den Kaufprais seit Kauf?
  3. Wie hoch können die Nutzungsvorteile für die gefahrenen Kilometer sein?

Nach dem BGH Urteil aus Mai 2020 verhandelte der Bundesgerichtshof am 28.07.2020 zwei weitere VW-Klagen (“BGH im Dieselskandal”). Hier wird der BGH die wichtigen Fragen zum Kauf nach Kenntnis und den Deliktzisen entscheiden.

BGH zu VW - Kauf nach Kenntnis 2015 Fälle.
BGH zu VW – Kauf nach Kenntnis 2015 Fälle.

1. BGH zu VW “Kauf nach Kenntnis”: Urteil kommt am 30.07.2020.

Für den 28.07.2020 wurde eine Verhandlung des BGH im Prozess (Az. VI ZR 5/20) gegen VW angesetzt. Nun geht es um Schadensersatzansprüche, wenn der Käufer ein betroffenes Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hatte. Damit sind Konstellationen gemeint, in denen jemand ein Diesel-Auto der Marken VW, Seat, Skoda oder Audi erst ab dem 01.01.2016 gekauft hat. So muss sich der Bundesgerichtshof in seinem neuen Urteil (Az. VI ZR 5/20) mit der Frage befassen, ob die Medien ausreichend über die Diesel-Affäre informiert haben, so dass alle Käufer bereits bewusst ein betroffenes Fahrzeug gekauft haben.

Laut Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs ist die Verkündung des Urteils für den 30.07.2020 vorgesehen.

Der Volkswagen Konzern argumentiert regelmäßig, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung von VW-Käufern nach dem 22.09.2015 nicht mehr möglich ist. Zusätzlich zu der Ad-hoc-Meldung hat der Hersteller stattdessen zahlreiche Internet-Websites eingerichtet, auf denen Fahrzeugbesitzer herausfinden können, ob ihr spezielles Fahrzeug mit der fraglichen Softwarekonfiguration ausgestattet ist.

Jedoch konnte aus der Ad-hoc-Mitteilung konnte nur entnommen werden, dass VW in einigen wenigen Dieselmodellen eine legale Software-Motorsteuerung eingebaut hat. Aus dieser Meldung geht daher weder hervor, welche Modelle betroffen sind, noch dass auch Fahrzeuge anderer Hersteller betroffen sind. Das bloße Wissen, dass es einen so genannten “Abgasskandal” bei VW-Dieselmotoren gibt, bedeutet nicht, dass alle Autokäufer davon ausgehen mussten und konnten, dass das später gekaufte Fahrzeug betroffen ist.

Diese Auffassung wird von vielen Gerichten bisher vertreten, zum Beispiel:
a.  OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, Az. I-13 U 149/18; (BGH – VI ZR 398/19 – anhängig)
b.  OLG Oldenburg, Urteil vom 16.01.2020, Az. 14 U 166/19
c.  OLG Koblenz, Urteil vom 03.04.2020, Az. 8 U 1956/19

Der Sachverhalt

Der Kläger erwarb im August 2016 einen gebrauchten VW Touran Match zu einem Kaufpreis von 13.600 €. Das Fahrzeug ist mit einem 2.0 Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. Mit seiner Klage verlangt der Diesel-Fahrer Kaufpreisrückzahlung, Zug-um-Zug gegen Herausgabe des VW Touran.

Das LG Trier (1. Instanz) hat die Klage abgewiesen. Auch das Oberlandesgericht Koblenz (2. Instanz) hat der Berufung des Klägers nicht stattgegeben. Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV scheitere daran, dass die genannten Vorschriften der EG-FGV nicht dem Schutz des Vermögens eines PKW-Erwerbers dienten. Auch konnte der Kläger nicht substantiiert darlegen, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs keine Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs hatte, da das Thema überall in den Medien diskutiert wurde.

Das Urteil – Kauf erst ab 01.01.2016

Der Senat hat entschieden (Urteil vom 30.07.2020 – IV ZR 5/20), dass wer in Auto nach Bekanntwerden der Diesel-Affäre (Kauf nach Kenntnis) gekauft hat, selbst Schuld ist. Das sittenwidrige Verhalten des VW-Konzerns führt nicht zu Schadensersatzansprüchen aus Käufen nach September 2015.

Volkswagen hatte am 22. September 2015 eine Ad-hoc-Meldung für die Aktionäre vorbereitet. Danach wandte sich VW an die Medien und die Öffentlichkeit. Durch diesen Prozess der Veröffentlichung der Nachrichten rund um den Diesel-Skandal beseitigte VW die Umstände einer sittenwidrigen Schädigung. Die Dieselkäufer hätten nach der Ad-hoc-Meldung schon erkennen können, dass Ihr neu-gekauftes Fahrzeug manipuliert war.

Obwohl VW das Ausmaß des Skandals erst später erläuterte, kann im Falle eines Kaufs-nach-Kenntnis kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Laut Angaben des Herstellers sind mehr als 9.500 anhängige Verfahren von dieser Entscheidung des BGH betroffen.

Das neue Urteil gilt nur für EA 189 (VW)

Der Autokonzern argumentiert weiterhin, dass keine illegale Abschalteinrichtung installiert wurde. Daher kann man nicht eindeutig sagen, dass alle“Kauf nach Kenntnis“ Fälle mit der Ad-hoc-Meldung hoffnungslos sind.

Das Urteil gilt nur für Fahrzeuge der VW-Marke (und zwar nur im Einzelfall) mit EA 189. Beim Autos anderer Hersteller wie z.B. Audi, Seat, Skoda, Mercedes und BMW ist die Argumentation des BGH nicht direkt übertragbar.

Insbesondere gilt die Entscheidung nicht:

  • Für KFZ mit dem neuen Motor EA 288. Bei diesem Motortyp bestätigen jetzt mehrere Gerichte das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Beim EA 288 soll u.a. ein so genanntes Thermofenster eingebaut werden. Die EU-Generalanwaltin hat die temperaturabhängige Vorrichtung in einem Gutachten beim EuGH am 30. April 2020 als illegal eingestuft.
  • Für den VW Bulli T5. Dieses Modell (Euro 5 und 6) war von der “Betroffenheitsliste” vom September 2015 rausgenommen. Es kann daher nicht gesagt werden, dass sich der Automobilhersteller mit dem Diesel-Problem befasst hat. Zudem dient die Abschalteinrichtung nicht dem Motorschutz. Die Landgerichte Heilbronn (Az: 6 O 257/19), München (Az: 3 O 13321/19), und Osnabrück (Az: 10 O 824/20) haben sich damit befasst.
  • Für die 3-Liter-Motoren des VW-Konzerns.  Der VW-Motor EA 897 ist in Modellen von Porsche, Audi und VW eingebaut. Für diese Premium Modelle hatte das KBA zahlreiche Rückrufaktionen angeordnet. Inzwischen liegt ein rechtskräftiges Urteil des OLG Koblenz vor. Dem Halter eines Kraftfahrzeugs mit EA 897 wurde Schadenersatz zugesprochen

FAQ

Was bedeutet das neue Urteil für mich ?

Mehr als 100.000 manipulierte Fahrzeuge wurden nach dem 01.01.2016 gekauft. Wir halten –  hinsichtlich der Kenntnis im Einzelfall und mit Rechtsschutzversicherung – die Durchsetzung von Schadenersatz trotzdem für möglich. Denn jedes Gericht hat bei der Frage der Kenntnis den Einzelfall zu prüfen. War der Käufer z.B. länger im Ausland, krank oder hat sich auf gegenteilige Versicherungen oder Verharmlosung  des Händlers verlassen, so kann hier eine Täuschung weiterhin und auch nach Herbst 2015 vorliegen.

Lohnt sich eine Klage gegen VW ?

Eine Klage gegen VW ist immer dann zu empfehlen, wenn ein Fahrzeug mit dem Motor EA189 gekauft wurde. Die Teilnahme an der Musterklage ist auch dann nicht nachteilig, wenn die Dieselfahrer das Vergleichsangebot nicht angenommen haben.
Allerdings muss man schnell handeln, da die Nutzungsentschädigung mit jedem Kilometer steigt und die Verjährung der Ansprüche droht.

Welche Kosten muss ich tragen ?

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.Die Kosten zur gerichtlichen Durchsetzung trägt ihre Rechtsschutzversicherung. Sie können auch ein Erfolgshonorar vereinbaren oder die Kosten werden von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen.

2. Deliktszinsen nach § 849 BGB

Auch für den 28.07.2020 wurde eine weitere Verhandlung gegen VW angesetzt (Az. IV ZR 397/19). Diesmal geht es um die Zahlung von Deliktszinsen nach § 849 BGB.

Der Sachverhalt

Die Klägerin erwarb im August 2014 einen gebrauchten  VW Golf VI 1,6 TDI zu einem Preis von 15.888 €. Das Fahrzeug war mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet, der mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen war. Wegen Manipulation könnten die Abgaswerte im Normalbetrieb nie erreicht werden.

Mit ihrer Klage verlangt die Diesel-Besitzerin  Ersatz des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.

Bisher hat das OLG Oldenburg den VW Konzern zur Erstattung des Kaufpreises verurteilt. Das OLG hat der Klägerin auch Deliktszinsen nach § 849 zugesprochen und zwar seit dem Kauf des Autos. Wenn der Autohersteller Deliktszinsen zahlen muss, wird der gesamte Abgasskandal deutlich teurer. In einigen Fällen haben die Kläger ihre Autos im Jahr 2008 gekauft, was bedeutet, dass die Zinsen über 6.000,- € betragen können

3. Die Urteil BGH zu VW – Höhe der Nutzungsentschädigung

In zwei weiteren Urteilen – IV ZR 354/19 und IV ZR 397/19 – entschieden die Richter, dass VW keine Deliktszinsen nach § 849 BGB schuldet. Die Käufer erhielten als Gegenleistung für die Zahlung des Kaufpreises eine wertvolle Gegenleistung. Es handelt sich nämlich um einen voll nutzbaren PKW.

Zweck der Vorschrift (§ 849 BGB) ist es, eine Entschädigung für den Fall anzubieten, dass ein entzogener oder beschädigter Gegenstand nicht mehr verwendet werden kann. Eine Überkompensation war nicht beabsichtigt.

In dem Fall IV ZR 354/19 entschied der Zivilsenat, dass die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer den Schadensersatzanspruch vollständig aufzehren kann. Ein VW Passatfahrer hat gegen VW auf Schadensersatz geklagt. Zum Zeitpunkt der Klage hatte das Auto 255.000 auf dem Tacho. In diesem Fall ist der Anspruch auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung sogar geringer als der Nutzungsvorteil, denn ein VW Passat kann nur 250.000 km. erreichen – so jedenfalls entschieden die Richter. Damit bestätigte der BGH die Berechnungsformel der 2. Instanz – OLG Braunschweig (Urteil vom 20. August 2019 – 7 U 5/18).

Justus Rechtsanwälte im Abgasskandal

Auch wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Käufer nach der Ad-hoc-Meldung keine Schadensersatzansprüche haben, müssen andere Gerichte immer auf der Grundlage des Einzelfalles entscheiden. War der Käufer z.B. länger im Ausland, krank oder hat sich auf gegenteilige Versicherungen oder Verharmlosung  des Händlers verlassen, so kann hier eine Täuschung weiterhin und auch nach Herbst 2015 vorliegen.

Obwohl der BGH einige wichtige Fragen geklärt hat, bleiben viele andere bestehen. Zum Beispiel die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Es ist unklar, ob die Ad-hoc-Meldung vom September 2015 das für die Verjährung wichtige Ereignis ist. Als solches wichtiges Ereignis kann und muss das Gerichtsurteil vom 25.05.2020 betrachtet werden. Dies war das erste Urteil der letzten Instanz zum Thema Diesel-Skandal.

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Spezialisierte Rechtsanwälte im VW Abgasskandal:

Grit Rahn
Rechtsanwältin
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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