Der BGH hat entschieden (Urteil vom 13. April 2021 – VI ZR 274/20), dass der Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB zur Rückgewähr von Finanzierungskosten im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag führt. Ist das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen, erhält der Eigentümer nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die gezahlten Darlehenszinsen und die Zahlungen für die Kreditausfallversicherung zurück.

Finanzierungskosten eines manipulierten KFZ
In dem vor dem BGH verhandelten Fall ging es um eine Käuferin eines gebrauchten VW Golf. Die Klägerin kaufte das Fahrzeug im Jahr 2013 und bezahlte einen Teil des Kaufpreises in bar. Der Rest des Kaufpreises wurde über einen Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank finanziert. Im Zusammenhang mit der Finanzierung zahlte die Klägerin über 3.275,55 € als Darlehenszinsen / Beiträge für eine Kreditausfallversicherung.
Das Fahrzeug war mit dem Motortyp EA189 ausgestattet. Dieser VW Golf war daher vom Abgasskandal betroffen, weil eine illegale Abschalteinrichtung die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand intensivieren konnte. In diesem Fall konnte der zulässige NOx-Grenzwert im Realbetrieb nie erreicht werden.
Die 1. und 2. Instanz entschieden zu Gunsten der Diesel-Käuferin. VW wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises und der zusätzlichen Finanzierungskosten verurteilt.
Der BGH wies die Revision zurück. Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht teilweise mit einem Darlehen der Volkswagen Bank finanziert. Die Beklagte muss daher auch die Finanzierungskosten (neben dem Kaufpreis ) in voller Höhe erstatten. Diese Kosten musste sich die Klägerin nicht anrechnen lassen (als Gebrauchsvorteil).
Folgen für andere betroffene Fahrer
Das Urteil des BGH – VI ZR 274/20 ist für viele Fahrer von manipulierten Fahrzeugen wichtig. Es ist nicht unüblich, dass Autokäufer einen Teil des Kaufpreises mit einem Darlehensvertrag finanzieren.
Entweder von der Hausbank des Herstellers (zB Mercedes-Benz Bank, VW Bank, Audi Bank usw), oder von einer anderen Bank – der Darlehensvertrag ist immer mit zusätzlichen Kosten wie den Deliktszinsen selbst oder den Zahlungen für eine Kreditausfallversicherung verbunden.
Wenn der Autokäufer erfährt, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, kommt immer der Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB in Betracht. Nun ist aber klar, dass auch die Mehrkosten aus der Finanzierung in voller Höhe zu erstatten sind.
Justus rät:
Haben Sie den Kauf eines manipulierten Fahrzeugs finanziert? Sie können hierzu Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen und die Rückerstattung des Preises und der zusätzlichen Finanzierungskosten verlangen. Es stehen die folgenden zwei Optionen zur Verfügung:
1. Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller (Abgasskandal – Weg). Dies führt zur Erstattung des Kaufpreises (Anzahlung), zuzüglich gezahlter Darlehensraten, Zinsen und sonstiger Finanzierungskosten. Abgezogen werden muss nur die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Ist Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Nicht nur VW, sondern auch Audi, Porsche, Skoda, Seat, Opel, Mercedes-Benz und BMW haben am Dieselgate teilgenommen. Prüfen Sie mit unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.
Oder
2. Widerruf des Darlehensvertrages (Widerrufsjoker – Weg). In diesem Fall muss die Widerrufsbelehrung geprüft werden. Ist sie fehlerhaft, hat der Eigentümer des Fahrzeugs das Recht zu widerrufen. Er erhält die gesamten Darlehensraten und muss die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen.
Für die kostenfreie Prüfung der Widerrufsmöglichkeiten Ihres KFZ-Darlehensvertrages füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden gleich ihren Darlehensvertrag hoch oder rufen und an.
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