Das Verwaltungsgericht Berlin ordnete Fahrverbote in Berlin für Diesel 5 und ältere Dieselfahrzeuge an

In zunächst elf Straßenabschnitten der Hauptstadt müssten die Fahrverbote aufgrund der Luftbelastung mit Stickoxiden zwingend umgesetzt werden. So urteilte das Verwaltungsgericht Berlin. Darunter sind Teile der Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum. Betroffen sind auch Reinhardtstraße, Brückenstraße, Kapweg, Stromstraße, Leonorenstraße und die Straße Alt-Moabit.
Betroffen sind Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5. Ausnahmen von den Fahrverboten für Anwohner und Handwerker müssten geprüft werden.
Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass Fahrverbote die einzig wirksame Maßnahme gegen die Belastung mit Stickoxiden seien, hatte der Verwaltungsrichter in der Verhandlung gesagt. Eine mögliche Berufung zum Oberverwaltungsgericht bleibt abzuwarten.
Erheblicher Schaden für Dieselkäufer und Pendler n Berlin
Dieses weitere Fahrverbot bedeutet für Pendler und Dieselbesitzer, die sich gerade vor kurer Zeit für einen vermeintlich sauberen Diesel 4 oder 5 entschieden haben ein schwerwiegender Schaden.
Denn nicht nur ihr fast neuer PKW ist durch den Abgasskandal erheblich im Wert gesunken (zwischen 5T und 20T € Wertverlußt). Er kann auch nicht mehr innerhalb von Berlin und vieler anderer Großstädte gefahren werden.
Was können Dieselfahrer in Berlin tun?
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