Dieselskandal: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lässt Fahrverbote zu
Das Bundesverwaltungsgericht, das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Deutsche Kommunen dürfen eigenständig Diesel-Fahrverbote verhängen. (Aktenzeichen BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17)

Was ist das Problem an Dieselfahrzeugen?
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide (NOx). Das sind Gase, die in höherer Konzentration giftig sind. Rund 6000 Menschen in Deutschland sterben einer Studie des Umweltbundesamts zufolge pro Jahr vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die von Stickstoffdioxid ausgelöst werden. Die Grenzwerte werden in knapp 70 Städten überschritten – am stärksten in Stuttgart, München und Köln.
Der Verkehrsbereich trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur NOx-Belastung bei. Daran wiederum sind Diesel-Fahrzeuge zu 72,5 Prozent beteiligt. Für die Einhaltung von Grenzwerten laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die EU-Kommission macht auch Druck, es droht eine Klage am Europäischen Gerichtshof.
Die von VW und anderen deutschen Herstellern verwendete Schummelsoftware täuscht daüber hinweg, dass neueen “sauberen” Dieselautos die Emissionsgrenzwerte um das 5 bis 6 -fache überschreiten.
Was hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden?
Das Gericht hat am 27.02.2018 entscheiden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten ein rechtlich zulässiges, geeignetes Mittel und auch ohne eine bundesweite Regelung in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufzunehmen sind. Damit ist der Weg frei für Diesel-Fahrverbote. Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, wies die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück.
Konkret ging es um die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der DUH die Behörden verpflichtet, ihre Pläne so zu verschärfen, dass Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Das Stuttgarter Gericht nannte Fahrverbote dabei die “effektivste” Maßnahme. Der Gesundheitsschutz in der Stadt sei höher zu bewerten als die Interessen von Dieselfahrern.
Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) hatte bereits am Dienstag direkt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Fahrverbote angekündigt für zwei Straßen im Hamburger Stadtteil Altona-Nord umzusetzen.
Folgen der Fahrverbote für Diesel- Autobesitzer:
Mit Fahrverboten müssen alle Dieselautos ohne die Abgasnorm Euro 6 bei Feinstaub-Alarm (zum Beispiel in Stuttgart) oder auch generell draußen bleiben. Nach Schätzungen des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) haben 72 Prozent der Dieselautos keine Euro-6-Norm. Für Berufspendler oder Stadtbewohner ist ihr Wagen dann praktisch wertlos – sie werden enteignet.
Für ALLE Dieselkäufer bedeutet der Dieselskandal und letztlich Fahrverbote ein erheblicher Schaden, verursacht durch die Autmobilindustrie und (bislang) gefördert durch die Bundesregierung. Denn ihre Fahrzeuge erleiden dazu auch einen erheblichen Wertverlußt und Imageschaden.
Möglichkeiten zum Schadenersatz oder Rückgabe des Diesel PHW:
In Betracht kommen Klagen gegen VW und die jeweiligen Hersteller sowie ein Widerruf bei Autofinanzierungen. Unsere Klagen sind auf Schadenersatz in Höhe des kompletten Kaufpreises zuzüglich Anwaltskosten und Zinsen gerichtet. Sie werden also so gestellt, wie Sie ohne den Kauf stehen würden. Zu den rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüchen lesen Sie HIER mehr.
Justus rät:
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