Personen, die ihr Dieselfahrzeug verkauft haben, können nach wie vor Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller (Mercedes, VW, Audi und andere) geltend machen. Diese Entscheidung wird von mehreren Gerichten getroffen, auch wenn das Auto vom Kläger nicht zurückgegeben werden kann. Der Verkauf hindert die Durchsetzung der Ansprüche gegen den Hersteller nicht.

Urteile – Schadensersatz trotz Verkauf
Die folgenden Gerichtsurteile bestätigen die Ansprüche der Dieselbesitzer. Auch wenn diese Entscheidungen den VW-Abgasskandal betreffen, sind sie auf die anderen Hersteller anwendbar. Insbesondere weil Hersteller wie Mercedes nach wie vor bestreiten, einige der Motoren manipuliert zu haben, unterliegen solche Fahrzeuge nach einer Untersuchung durch das KBA einer Wertminderung.
Die Verbraucher sollten sich auch über die Verjährungsfrist im Klaren sein. Da viele Fahrzeuge gerade wegen des Dieselskandals verkauft werden, beginnt die Verjährungsfrist (3 Jahre) mit dem Wissen der Betroffenen zu laufen.
Es ist jedoch sehr wichtig zu wissen, wie die Höhe des Schadenersatzes berechnet werden kann. Nach den aufgeführten Gerichtsurteilen sieht die Berechnung wie folgt aus:
Kaufpreis – Nutzungsentschädigung – Verkaufspreis = Schadensersatzanspruch
LG Itzehoe – Az: 6 O 33/19
Im Jahr 2011 hatte der Kläger einen VW Touran, welcher vom Abgasskandal betroffen ist, für ca. 27.000 Euro erworben. Anfang 2019 verkaufte er das Fahrzeug, welches einen KM-Stand von 94.000 km aufwies für 7.000 Euro.
Trotz des Verkaufs sprach das Gericht dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 11.298,74 Euro seit Kauf des Autos zu. Der Schaden liege hier darin, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, was dem Hersteller auch gem. § 31 BGB zuzurechnen ist. Die Höhe des Schadensersatzes ergebe sich laut Gericht in dem man von dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis, den Nutzungsersatz (für 94.000 km) auf Basis einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeug von 300.000 KM und den Verkaufspreis (7.000 Euro) abzieht. Insgesamt blieben so 11.298,74 Euro Schadensersatz für den Kläger.
LG Krefeld – Az: 2 O 313/17
Der Kläger verkaufte sein Auto für fast 7000 Euro. Danach verklagte er den Hersteller, weil das Auto von der berühmten Diesel-Affäre betroffen war.
Seine Klage hatte Erfolg, weil das Landgericht Krefeld die sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB zum Zeitpunkt des Kaufs als erfüllt ansah. Der Hersteller hatte den Wagen, in dem eine Abschalteinrichtung eingebaut war, manipuliert. Im Straßenverkehr könnte das Kraftfahrzeug niemals die der Norm entsprechenden Abgaswerte erreichen. Dem Kläger wurde Schadenersatz in Höhe von fast 10 000 Euro zugesprochen.
LG Düsseldorf – Az: 21 O 127/18
Auch das Landgericht Düsseldorf entschied gegen den manipulierenden Hersteller.Der Kläger hatte 2012 ein Auto gekauft. Nach 2016 und der Publizität um den Diesel-Skandal verkaufte er sein Auto. Danach klagte er auf Schadensersatz nach § 826 BGB.
Das LG Düsseldorf stellte sich auf die Seite des Verbrauchers. Die Richter sprachen ihm Schadensersatz zu. Allerdings musste der Kläger eine Nutzungsentschädigung zahlen und den gesamten Verkaufspreis des Autos abziehen.
Justus rät:
Die Entscheidungen der Landgerichten zeigen, dass der Verkauf des betroffenen Autos einem Schadensersatz nicht im Weg steht.Solche Ansprüche sind auch gegenüber anderen Herstellern (zB Mercedes, Skoda, BMW, Audi und andere) möglich.Da jedoch die Verjährungsfrist abzulaufen droht, ist es ratsam, schnell zu handeln.
Ist Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Nutzen Sie unser Auto-Check und Rechner und finden Sie heraus. Nicht nur VW, sondern auch Audi, Porsche, Skoda, Seat, Opel, Mercedes-Benz und BMW haben am Dieselgate teilgenommen.
Wenn ihr Wagen auch vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie sich bei uns kostenfrei und individuell beraten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag, Verkaufsvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.
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