Immer mehr Gerichte sprechen den betroffenen Fahrzeughalter im Abgasskandal Schadensersatz zu. Dabei wird immer häufiger diskutiert, ob VW sich einen Nutzungsersatz für die Zeit der Nutzung des Fahrzeugs anrechnen darf und wie das “Thermofenster” rechtlich zu beurteilen ist. In mehreren anhängigen Verfahren will nun das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Erfurt dem EuGH rechtliche Fragen zur Auslegung vorlegen und verbindliche Antworten zu erhalten.

Abgasskandal – EuGH soll über Nutzungsersatz entscheiden
Frage um den Nutzungsersatz
Momentan entscheiden alle Landgerichte anders und vertreten zu dem Ersatz der Nutzung unterschiedliche Rechtsauffassungen. Zu mindestens haben schon Landgerichte wie Augsburg, Halle, Gera und Karlsruhe schon entschieden, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat, da der Autohersteller dadurch unbillig entlastet würde.
Um eine einheitliche Rechtsprechung zu schaffen, soll jetzt der EuGH eine bindende Entscheidung für alle Landgerichte fällen.
Frage bezüglich der Zulässigkeit des Thermofensters
Außerdem möchte das Landgericht Stuttgart vom EuGH wissen, ob die Verwendung der “Thermofenster” bei der Abgasreinigung zulässig ist.
Durch ein Thermofenster funktioniert die Abgasreinigung nur in einem Temperaturfenster zwischen 20°C und 30°C. Außerhalb dieses Bereichs wird die Abgasreinigung heruntergefahren. Das LG Stuttgart selbst hat das Thermofenster bereits als unzulässige Abschalteinrichtung befunden und Mercedes daher mehrmals zum Schadensersatz verurteilt. Die Daimler AG hat sich jedoch dagegen ausgesprochen und meint, dass das Thermofenster legal sei. Falls der EuGH die Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einstufen würde, wären davon zahlreiche Modelle von Mercedes betroffen.
Frage, ob europäischen Zulassungsvorschriften „drittschützenden Charakter“
Des Weiteren möchte das Landgericht vom EuGH geklärt haben, ob den europäischen Zulassungsvorschriften gemäß dem Sinn und Zweck der
EU-Richtlinie 2007/46/EG „drittschützenden Charakter“ zukommt. Denn wenn dies zutreffen sollte, müssten sich Käufer im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften durch den Hersteller wohl keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Folgen der EuGH Entscheidung
Eine verbraucherfreundliche Entscheidungen des EuGH könnte für die betroffenen Fahrzeughalter Rechtssicherheit, Prozessrisikoverringerung und die Chance bedeuten, den gesamten Kaufpreis rückerstattet zu bekommen. Es steht also bald aller Voraussicht nach die gesamte Abgasstrategie der DaimlerAG in Luxemburg auf dem Prüfstand.
Justus rät:
Wenn ihr Wagen auch vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie sich bei uns kostenfrei und individuellberaten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können.
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